Behindertenausweis - pro & contra

hallo, liebes forum.

mir liegen zur zeit meine eltern in den ohren, dass ich für mich einen behindertenausweis beantragen sollte, um dadurch vergünstigungen in anspruch nehmen zu können. meine „behinderung“ besteht aus einer sehschwäche von -7,5 dioptren und taubheit auf einem ohr. der gedanke, einen ausweis zu beantragen kam mir bisher nie, da ich meine behinderung nicht als eine einschränkung wahrnehme und ja nicht auf medikamente, behandlungen, oder sonstiges angewiesen bin (mal abgesehen von der brille). daher hab ich einerseits moralische bedenken und andererseits wäre es schon ein seltsames gefühl, sich auf einem dokument als behindert ausgewiesen zu sehen.

allerdings ergeben sich eben vorteile, die man nutzen könnte/sollte(?)
ich weiss, dass es neben steuerlichen vergünstigungen auch ermäßigungen für den fernverkehr gibt.

nun meine fragen:
a) macht es mit meiner beeinträchtigung überhaupt sinn einen antrag zu stellen?

b) mich würde interessieren welche „vergünstigungen“ das ganz konkret sind und ob

c) sich so ein ausweis auch nachteilig erweisen kann (z.b. bei der arbeitssuche, oder beim kfz führerschein).

d) letztendlich ob es vorteile/vergünstigungen für meine aktuelle situation gibt, da ich gerade das abitur über den zweiten bildungsweg nachhole.

über meinungen und tips würde ich mich freuen.

gruß,
christian

hallo, liebes forum.

mir liegen zur zeit meine eltern in den ohren, dass ich für
mich einen behindertenausweis beantragen sollte, um dadurch
vergünstigungen in anspruch nehmen zu können. meine
„behinderung“ besteht aus einer sehschwäche von -7,5 dioptren
und taubheit auf einem ohr. der gedanke, einen ausweis zu
beantragen kam mir bisher nie, da ich meine behinderung nicht
als eine einschränkung wahrnehme und ja nicht auf medikamente,
behandlungen, oder sonstiges angewiesen bin (mal abgesehen von
der brille). daher hab ich einerseits moralische bedenken und
andererseits wäre es schon ein seltsames gefühl, sich auf
einem dokument als behindert ausgewiesen zu sehen.

allerdings ergeben sich eben vorteile, die man nutzen
könnte/sollte(?)
ich weiss, dass es neben steuerlichen vergünstigungen auch
ermäßigungen für den fernverkehr gibt.

nun meine fragen:
a) macht es mit meiner beeinträchtigung überhaupt sinn einen
antrag zu stellen?

einfach ausprobieren, ich hatte selbst einen Schulkollegen mit -7,5 Dioptrien, der hate keinen Ausweis, weiß aber nicht, ob der beantragt worden ist.

b) mich würde interessieren welche „vergünstigungen“ das ganz
konkret sind und ob

das hängt einerseits vom Grad andererseits von der Art der Behinderung ab. Kann vom ANrecht auf einen Sitzplatz im Stadtbus bis zur völligen Steuerfreiheit des Kfz führen. Früher gab es noch Bahnreisen frei, auf die man eine Begleitperson mitnehmen durfte, das wurde aber, glaube ich, eingestellt. Man möge mich eines besseren belehren

c) sich so ein ausweis auch nachteilig erweisen kann (z.b. bei
der arbeitssuche, oder beim kfz führerschein).

Bei der Arbeitssuche im öffentlichen Dienst werden Behinderte bei gleicher Qualifikation bevorzugt (Quote). Ich hatte schon Arbeitskollegen, die auf einem Auge blind waren, die also keine Raumwahrnehmung besitzen, und trotzdem nicht ihren Lappen abgeben mussten. Für den Führerschein wird lediglich dein Sehvermögen mit Sehhilfe getestet. Du bekommst einen Vermerk im Führerschein, dass du nur mit dieser Sehhilfe zum Führen einse Kfz berechtigt bist.

d) letztendlich ob es vorteile/vergünstigungen für meine
aktuelle situation gibt, da ich gerade das abitur über den
zweiten bildungsweg nachhole.

Falls du Kleingedrucktes nicht lesen kannst, lass es dir größer kopieren. Du solltes mit deinen Lehrern über deine Behinderungen reden, so dass sie darauf eingehen können (deutliche Sprache, günstiger Sitzplatz usw.)

über meinungen und tips würde ich mich freuen.

gruß,
christian

Hallo,

das kann richtig in die Hose gehen. Ein Beispiel: Eltern beantragen für ihr Kinde (5 Jahre) einen Schwerbehindertenausweis aufgrund Diabetes. Dieser wird bewilligt. Mit 15 Jahren will sich das Kind bewerben. Ergebnis: keine Lehrstelle, da das Kind ja schwerbehindert ist.

Die Eltern haben durch die Behinderung der Kindes jahrelang Steuern gespart, aber nun kommt das Kind kein Ausbildung.

So kann es auch bei einer Arbeitsplatzsuche gehen. Daher müssen Vor- und Nachteile genau abgewogen werden.

Bitte noch beachten: schwerbehindert ist man erst ab einem GdB (Grad der Behinderung) ab 50. Sollte der Wert zwischen 30 und unter 50 liegen, dann gibt es evtl. steuerliche Vorteile, aber man muss bei einer Bewerbung nicht angeben, dass man schwerbehindert ist.

Gruss

Andreas

Hallo Andreas,

ich habe auch für meine Tochter einen Schwerbehindertenausweis - eben aus steuerlichen Gründen.

Da der Ausweis befristet ist und immer wieder neu beantragt werden muß, ist das Argument mit der Lehrstelle keines mehr…

Nur so zur Info :smile:

Liebe Grüße

Uschi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Andreas,

ich habe auch für meine Tochter einen Schwerbehindertenausweis

  • eben aus steuerlichen Gründen.

Da der Ausweis befristet ist und immer wieder neu beantragt
werden muß, ist das Argument mit der Lehrstelle keines mehr…

Nur so zur Info :smile:

Liebe Grüße

Uschi

Liebe Uschi,

mein erster Gedanke war: selten so einen Blödsinn gehört. Sorry, wenn das hart klingt. Als Sachbearbeiter im Schwerbehindertenabschnitt kann ich mir aber ein Urteil dazu erlauben.

Grundsätzlich gilt: eine Schwerbehinderung bleibt so lange bestehen, bis der Nachweis erbracht ist, dass die Gründe (Krankheiten), die zur Anerkennung als Schwerbehinderte® führten, nicht mehr vorliegen. Also dass die Krankheit entweder ausgeheilt ist oder sich soweit gebessert hat, dass ein GdB von 50 nicht mehr erreicht wird.

Auch der Verzicht auf die Schwerbehinderteneigenschaft bedeutet nicht, dass man nicht mehr behindert ist. Dies muss weiterhin bei Bewerbungen angegeben werden !!

Grade hier schlägt ja der Steuervorteil für die Eltern in eine massive Benachteiligung der Kinder bei Bewerbungen um. Im Endeffekt haben die Eltern den Kindern dann einen gewaltigen Bärendienst erwiesen.

Nur noch zum Ausweis: Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises bedeutet nicht, dass auch eine Prüfung durchgeführt wird, von einigen Ausnahmen abgesehen. Und inzwischen werden die Ausweise auch unbefristet ausgestellt. Erstaunlich, was bei leeren Staatskassen möglich ist, vor 5 oder 10 Jahren war das noch undenkbar.

Gruss

Andreas

Tja, zum Thema Behindertenausweis…

mein Bruder hat Diabetes und dadurch durfte er bis zu seinem 18. Geburtstag kostenlos Bus in der Gegend fahren. Aber nachach nicht mehr.

Warum bloß?
Nur weil er 18 ist, heißt es nicht dass sein Diabetes plötzlich weg ist.

Hallo,

ganz einfach. Behinderte mit dem Merkzeichen „H“ = Hilflos können ohne Eigenbeteiligung kostenlos den öffentlichen Personennahverkehr benutzen. Nun gelten Kinder und jugendliche Diabetiker bis zum 16. bzw. 18. Lbensjahr als hilflos, da sie hinsichtlich der Lebensführung (Diät) der ständigen Beaufsichtigung und Hilfe bedürfen.

Spätestens ab dem 19. Lebensjahr geht man davon aus, dass diese Behinderten alleine mit der Lebensgestaltung im Hinblick auf den Diabetes klarkommen, das Merkzeichen „H“ wird entzogen. Damit entfällt auch die Freifahrt.

Hinsichtlich des Zeitpuntkes der Aberkennung gibt es Ausnahmen, das würde hier aber zu weit führen.

Gruss

Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sorry Andreas,

Blödsinn hin - Blödsinn her: ich habe dieses Jahr einen neuen Ausweis (diesmal mit Bild) beantragen müssen. Ich habe mir jetzt nochmal den Schrieb vom Amt (Versorgungsamt) geholt. Da steht:

Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck
vom 07.03.2006, gültig bis 04/2011 mit dem Merkzeichen H *** Kennzeichnung ***

Daß eine Verlängerung nicht gleichzeitig eine Prüfung beinhaltet ist klar. Eine Behinderung liegt bereits dann – per gesetzlicher Definition – vor, wenn eine entsprechende Gesundheitsbeeinträchtigung vorhanden ist. Die Behörde stellt diese – sprichwörtlich – nur noch fest und gibt dem Betroffenen einen Bescheid bzw. einen Schwerbehindertenausweis an die Hand, um diese Behinderung auch nachweisen zu können. Sollte meine Tochter mit 16 (was ich doch sehr hoffe) gut eingestellt sein, würde sie eh maximal 40% erreichen. Merkkennzeichen „H“ entfällt auch. Damit entfallen die für den Arbeitgeber teueren zusätzlichen 5 Urlaubstage…

Als Diabetikerin Typ I wäre es aber (nach meiner Meinung) nicht sehr sinnvoll dies dem erhofften Arbeitgeber zu verschweigen. Wie die Pumpe erklären und die dauernden Messungen. Selbst wenn sie dieses verstecken kann (warum sollte sie, sie hat es ja bislang nie getan) spätestestens, wenn sie unterzuckert, hat sie Erklärungsnöte.

Wäre der Ausweis von Anfang an (sie war gerade 4) unbefristet gewesen, ich weiß nicht, wie ich mich entschieden hätte. Derzeit (ich habe mich damals wirklich informiert und viele Beweggründe abgewogen) denke ich nicht, daß ich ihr einen Bärendienst erwiesen habe.

Liebe Grüße

Uschi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auch der Verzicht auf die Schwerbehinderteneigenschaft
bedeutet nicht, dass man nicht mehr behindert ist. Dies muss
weiterhin bei Bewerbungen angegeben werden !!

hallo,

aber so stimmt das nicht. Die Schwerbehinderteneigenschaft (GdB mind. 50% oder Gleichstellung) muß grundsätzlich nicht offenbart werden, ganz egal, ob bei Bewerbungen oder im laufenden Arbeitsverhältnis. Es gibt nur 1 Ausnahme:

  • Der AG fragt direkt danach.

Gibt es gesundheitliche Beeinträchtigungen, die sich auf die geschuldete/geforderte Arbeitsleistung auswirken können, muß die mögliche Auswirkung angegeben werden (aber nicht die Diagnose), unabhängig davon, ob ein GdB besteht.

Es kann aber auch von Vorteil sein, wenn man einen GdB bei der Bewerbung offenbart, nämlich dann, wenn es in diesem Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung gibt. Die Bewerbung eines Schwerbehinderten gibt dann in diesem Fall der SBV umfangreiche Beteiligungsrechte in dem entsprechenden Bewerbungsverfahren.

&Tschüß

Wolfgang

1 Like