Antwort von
nach 11 Stunden
hilfreich
Re^3: Sperrfrist nach Kündigung in der Probezeit ?
Hallo xiumai,
ich war länger als ein jahr beschäftigt, also ALV gezahlt.
Habe nur im letzten halben Jahr die Stelle gewechselt.
Gruß Klaus
Hallo, Klaus,
Sperrfrist gibt's nur, wenn Du Deine Arbeitslosigkeit verschuldet hast. Krankheit (von möglichen Ausnahmefällen abgesehen: Du hast sie selbst herbeigefühhrt) ist nie Eigenverschulden.
Solltest Du vor Ablauf des Arbeitsvertrag erneut arbeitsunfähig werden, erhälst Du ab dem 1. Tag der "Arbeitslosigkeit" Krankengeld; Du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Dies ist üblicherweise höher als das Arbeitslosengeld.
Außerdem ist Dir Dein ebemtueller Resturlaub auszuzahlen, den Du wegen Deiner Arbeitsunfähigkeit nicht in Anspruchnehmen konntest. Dies erhöht nocheinmal (wenn auch geringfügig) Dein Krankengeld.
Gruß
steuerfux