Definition Absatz GEZ
Von: , Frage gestellt am Mi, 23. Mai 2007
Hallo,
wer kann mir denn folgenden Absatz aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag erklären:
"Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden..."
Interessant für mich vor allem der Part mit dem 'im nicht ausschließlich privaten Bereich' ...
Danke schon mal,
Micha
