hi,
2 sachen:
schadenersatzansprüche auf entgangene gewinne gibt es nicht,
die wären ja fiktiv und nach höhe nicht nachweisbar…
zum anderen:
zinsen berechnen sich bei der behörde FA anders:
ersteinmal muss der zinslauf beginnen, wenn der beginnt, gilt folgendes:
n. § 238 Abgabenordnung:
"(1) Die Zinsen betragen für jeden Monat einhalb vom Hundert.
Sie sind von dem Tag an, an dem der Zinslauf beginnt, nur
für volle Monate zu zahlen; angefangene Monate bleiben außer
Ansatz. Erlischt der zu verzinsende Anspruch durch Aufrechnung,
gilt der Tag, an dem die Schuld des Aufrechnenden fällig wird,
als Tag der Zahlung.
(2) Für die Berechnung der Zinsen wird der zu verzinsende
Betrag jeder Steuerart auf volle Hundert Deutsche Mark nach unten abgerundet."
n. § 239 AO
„(2) Zinsen werden nur dann festgesetzt, wenn sie mindestens
zwanzig Deutsche Mark betragen.“
z.b.
daraus folgt, du hast einen erstattungsanspruch von 3.691,95 DM!
diese werden verzinst für den zeitraum 2.4.00 bis 29.9.00!
daraus folgt eine verzinsung für MAI - AUGUST, weil April und Sept.
nur „angeschnitten“. Also 4 Monate.
Zinsberechnung
3.691,95 DM
abgerundet: 3.600,- DM
davon pro Monat 0,5% = 18,- DM
mal vier Monate = 72,- DM
glück gehabt, werden festgesetzt, da über 20,- DM!
soviel zur verzinsung. hier nix mit 5% über basiszinssatz oder andere
wirtschaftlich „bewährte sperenzchen“…
gruss
shob
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