Bafög und BAB

Von: , Frage gestellt am Do, 31. Jan 2008

hallo leute :)

also mal angenommen Kind A ist seit sept. 07 azubi und wohnt auch nicht bei der mutter(eltern geschieden seit 1999) und mit vater hat sie ein sche**** kontakt ;) bzw. garkeinen. kind A musste sich eine wohnung nehmen, wohnt nun mit jmd. zusammen ("Zweckgemeinschaft") ... hat kind A anspruch auf bab UND auf bafög ? oder nur auf eins der beiden ?
kind A hat im internet schon alles ausrechnen lassen(GROB!), wieviel es bekommen würde...aber muss kind A das nach der ausbildung zurück zahlen (Es herrschen immer diese gerüchte) oder nicht ?
und wie lang dauert es im normalfall(Durchschnittlich) von der beantragung bis zur zahlung ?

würde mich wirklich sehr sehr über eure antworten freuen :)

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