Hallo Uwe,
Ich habe gehört, daß die Behörden inzwischen relativ locker
mit Änderungen umgehen ...
Es gibt ein Namensänderungsgesetz (NÄG), das Du hier http://www.moses-online.org/Infodienst/Recht/NamAend... einschließlich ausführlicher Erklärungen und Fallbeispielen zur Voraussetzung "aus wichtigem Grund" nachlesen kannst. Von wegen locker ... das auf der Hand liegende öffentliche Interesse verbietet das.
Gruß
Wolfgang
PS: Es sieht sehr danach aus, daß Du mit Deinen Namen bis ans Ende Deiner Tage leben mußt. Aber ein Schlupfloch läßt das Gesetz. Träger von Sammelnamen (Meier, Müller, Schulze) haben gute Chancen auf eine genehmigte Namensänderung. Ein Sammelname liegt auch dann vor, wenn er regional begrenzt sehr häufig auftritt. So gibt es abgelegene Bergdörfer, in denen seit Generationen nur ganz wenige unterschiedliche Familiennamen vorkommen. Die Leute heißen z. B. alle Huber oder Leitner. Suche also ein Bergdorf, wo die Leute vorwiegend Rill heißen, ziehe dort hin und schon wird über Deinen Wunsch wohlwollend entschieden. Wenn Du dieses Dorf allerdings nicht findest --> siehe oben.