Weiterzahlung Renten und Pensionen nach Todestag?

Hallo zusammen,

wie lange nach einem Todestag werden Renten und Pensionen jeweils weitergezahlt?

  • Deutsche Rentenversicherung (Altersrente)
  • Beamten(witwen)pension
  • Betriebsrente bzw. -pension

Bis zum Todestag, bis Ende des Todesmonats oder x Monate länger?

Gruß JK

Hallo,

die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung steht bis zum Ende des Todesmonats zu (siehe § 100 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VI). Das gilt auch für die Beamtenversorgung (vgl. z. B. §§ 17, 61 BeamtVG).

Für die betriebliche Altersversorge ergibt sich das Leistungsende aus der jeweiligen Versorgungsregelung, dürfte aber auch das Ende des Todesmonats sein.

VG
eresrh

[MOD] Vollzitat gelöscht

Danke für die präzise Antwort mit den §§!

Gruß JK