Anrechnung Gewinn auf Wohngeld

Von: , Frage gestellt am Mo, 20. Apr 2009

Hallo,

was wäre wenn ein Erwerbstätiger der nur im Winter ALG1 bekommt ein Auto im Wert von 30.000 gewinnt. Muss er dieses Verkaufen und den Wert erst verbrauchen und bekommt dann wieder Geld?

wer was weiß bitte schreiben

danke

mfg

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 40 Minuten 0 hilfreich
    Re: Anrechnung Gewinn auf Wohngeld

    Hallo, was wäre wenn ein Erwerbstätiger der nur im Winter ALG1
    bekommt ein Auto im Wert von 30.000 gewinnt. Muss er dieses
    Verkaufen und den Wert erst verbrauchen und bekommt dann
    wieder Geld?
    Also wenn es um Wohngeld geht, nicht. Das ist auch unabhängig davon, ob er das Auto während des Bezuges von Wohngeld gewinnt oder schon davor (also etwa im Sommer während eines Arbeitsverhältnisses).

    Gruß

    • Antwort von nach 50 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Anrechnung Gewinn auf Wohngeld

      aber dann wären doch dises Leute nicht mehr hilfsbedürftig...

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Anrechnung Gewinn auf Wohngeld

        aber dann wären doch dises Leute nicht mehr hilfsbedürftig...
        Das Wohngeld stellt vorwiegend auf das Einkommen ab. Und auf die Höhe der angemessenen Miete. Wenn man da drinne liegt, gibts Wohngeld.
        Vermögen spielt erst eine Rolle, wenn es erheblich ist. Guckst Du hier: http://bundesrecht.juris.de/wogg/__21.html

        Wenn also durch das Auto, diese Erheblichkeitsgrenze nicht überschritten wird, dann gibts Wohngeld. Wenn das Auto das einzige Vermögen wäre, wäre es noch nicht erheblich genug.

        Gruß

  2. Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
    Re: Anrechnung Gewinn auf Wohngeld

    Hallo Tanja,

    gleich zu Anfang: Ich bin nicht gerade ein Rechtsexperte, meine Antwort ist also mit Vorsicht zu betrachten. Gerne lasse ich mich von den wirklichen Experten berichtigen. was wäre wenn ein Erwerbstätiger der nur im Winter ALG1
    bekommt
    Soweit ich weiß, hat ALG1 mit Vermögen nichts zu tun. Jeder der in die Arbeitslosenversicherung einzahlt und dann arbeitslos wird, hat für einen (unterschiedlichen Zeitraum) Anspruch auf ALG1. Dies ist unabhängig von eventuell vorhandenen Vermögen.

    Erst wenn der Zeitraum von ALG1 abgelaufen ist und jemand deshalb ALG2 bekommt, muss er sein Vermögen offen legen und bei Überschreitung bestimmter Grenzen anrechnen lassen.

    Gruß Horst

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