Re: Anrechnung Gewinn auf Wohngeld
Hallo Tanja,
gleich zu Anfang: Ich bin nicht gerade ein Rechtsexperte, meine Antwort ist also mit Vorsicht zu betrachten. Gerne lasse ich mich von den wirklichen Experten berichtigen.
was wäre wenn ein Erwerbstätiger der nur im Winter ALG1
bekommt
Soweit ich weiß, hat ALG1 mit Vermögen nichts zu tun. Jeder der in die Arbeitslosenversicherung einzahlt und dann arbeitslos wird, hat für einen (unterschiedlichen Zeitraum) Anspruch auf ALG1. Dies ist unabhängig von eventuell vorhandenen Vermögen.
Erst wenn der Zeitraum von ALG1 abgelaufen ist und jemand deshalb ALG2 bekommt, muss er sein Vermögen offen legen und bei Überschreitung bestimmter Grenzen anrechnen lassen.
Gruß Horst