KITA Zuschuss vom Arbeitgeber
(Autor: Ν і с o l e, 31.5.2009 19:43 Uhr)
Hallo,
man arbeitet in einem Angestellenverhältnis und der Chef zahlt die KITA Kosten. Nun ist die Probezeit rum und es muss neugerechnet werden.
Nun aber sagt das Amt, dass der KITA Zuschuss der auf der Gehaltsabrechnung steht als NETTO-Einkommen zählt!
Auf was für ein Paragraphen bezieht sich das? Sonst hat das Amt NIE "beanstandet" und auch nie "Mitgerechnet", aber will dies nun.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
man arbeitet in einem Angestellenverhältnis und der Chef zahlt die KITA Kosten. Nun ist die Probezeit rum und es muss neugerechnet werden.
Nun aber sagt das Amt, dass der KITA Zuschuss der auf der Gehaltsabrechnung steht als NETTO-Einkommen zählt!
Auf was für ein Paragraphen bezieht sich das? Sonst hat das Amt NIE "beanstandet" und auch nie "Mitgerechnet", aber will dies nun.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
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Re: KITA Zuschuss vom Arbeitgeber
(Autor: Ј а ѕ m i n, 1.6.2009 09:47 Uhr)
Nun aber sagt das Amt,
welches Amt?Re: KITA Zuschuss vom Arbeitgeber
(Autor: і m b i l d е, 1.6.2009 16:41 Uhr)
hallo Nicole
im § 3 EStG (Einkommensteuergesetz) ist geregelt, dass der Arbeitgeberzuschuss für die Kinderbetreuung unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei ist.
Steuerfrei sind...
Nr. 33
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nichtschulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen;
Das bedeutet, dass diese für den Arbeitnehmer NETTO gezahlt werden.
Das Amt (welches auch immer du meintest) hat mit der Behauptung somit Recht.
Gruß
Sonja
im § 3 EStG (Einkommensteuergesetz) ist geregelt, dass der Arbeitgeberzuschuss für die Kinderbetreuung unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei ist.
Steuerfrei sind...
Nr. 33
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nichtschulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen;
Das bedeutet, dass diese für den Arbeitnehmer NETTO gezahlt werden.
Das Amt (welches auch immer du meintest) hat mit der Behauptung somit Recht.
Gruß
Sonja
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