KITA Zuschuss vom Arbeitgeber

Von: , Frage gestellt am So, 31. Mai 2009

Hallo,

man arbeitet in einem Angestellenverhältnis und der Chef zahlt die KITA Kosten. Nun ist die Probezeit rum und es muss neugerechnet werden.
Nun aber sagt das Amt, dass der KITA Zuschuss der auf der Gehaltsabrechnung steht als NETTO-Einkommen zählt!
Auf was für ein Paragraphen bezieht sich das? Sonst hat das Amt NIE "beanstandet" und auch nie "Mitgerechnet", aber will dies nun.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Stunden 1 hilfreich
    Re: KITA Zuschuss vom Arbeitgeber

    Nun aber sagt das Amt,
    welches Amt?

  2. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: KITA Zuschuss vom Arbeitgeber

    hallo Nicole

    im § 3 EStG (Einkommensteuergesetz) ist geregelt, dass der Arbeitgeberzuschuss für die Kinderbetreuung unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei ist.

    Steuerfrei sind...
    Nr. 33
    zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nichtschulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen;


    Das bedeutet, dass diese für den Arbeitnehmer NETTO gezahlt werden.
    Das Amt (welches auch immer du meintest) hat mit der Behauptung somit Recht.

    Gruß
    Sonja

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!