Heizgeld
Von: , Frage gestellt am Mo, 12. Feb 2001
Okay... leidiges Thema :-)
BaföG abgelehnt, weil Höchstfördersatz 1105 DM.. mein Einkommen = 1123 DM. Ohne Werbungskostenabzug zwar.. aber die kann ich ja eh nicht in vollem Umfang absetzen...
Kindergeld wirds wohl geben.
Wohngeld gibts nicht, weil BaföG ja theoretisch zahlt..
Meine Frage..
Habe ich Anspruch auf dieses Heizgeld? Wenn ja,... wo beantragen und wieviel? Nachweise?
Danke
Marco
