Heizgeld

Von: , Frage gestellt am Mo, 12. Feb 2001

Okay... leidiges Thema :-)

BaföG abgelehnt, weil Höchstfördersatz 1105 DM.. mein Einkommen = 1123 DM. Ohne Werbungskostenabzug zwar.. aber die kann ich ja eh nicht in vollem Umfang absetzen...

Kindergeld wirds wohl geben.
Wohngeld gibts nicht, weil BaföG ja theoretisch zahlt..

Meine Frage..
Habe ich Anspruch auf dieses Heizgeld? Wenn ja,... wo beantragen und wieviel? Nachweise?

Danke
Marco

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Stunden hilfreich
    Re: Heizgeld

    Hi, Kindergeld gibt es, Wohngeld auch, du hast ja dem Grunde nach keinen Ansopruch auf Wohngeld, weil du ja kein Bafög Anspruch hast, also hin zum Landkreis ( Wohngeldamt) und beantragen, nicht abwimmeln lassen, Dezernent dort kontaktieren, Sachb, wimmeln immer ab.
    wer hier was anderes redet, hat keine Ahnung.
    Tschüß

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Aber du hast Ahnung, was?

      Hi, Kindergeld gibt es, Wohngeld auch, du hast ja dem Grunde
      nach keinen Ansopruch auf Wohngeld, weil du ja kein Bafög
      Anspruch hast,
      Merkst du gar nicht, was für einen Schwachsinn du hier schon wieder verzapfst? Du widersprichst dir in einem Satz selbst.

      also hin zum Landkreis ( Wohngeldamt) und beantragen, nicht abwimmeln lassen, Dezernent dort
      kontaktieren, Sachb, wimmeln immer ab.
      Klar, die Sachbearbeiter wimmeln IMMER ab!! wer hier was anderes redet, hat keine Ahnung.
      WER hier keine Ahnung hat, das brauchen wir ja wohl nicht mehr zu erwähnen, oder?
      ---

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      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re: Aber du hast Ahnung, was?

        Hi, Kindergeld gibt es, Wohngeld auch, hier Berichtigung :
        du bekommst vom Wohngeldamt des Landkreises Wohngeld, da , wenn du kein Bafög erhältst,auch dem Grunde nach keinen Anspruch auf Wohngeld aus dem Bafög hast. wer hier anders redet, hat keine Ahnung.
        Gerade diese Fälle kommen nicht sehr häufig beim Landkreis vor, und es herrscht hier teilweise Unsicherheit seitens der Sachbearbeiter, daher ist es in diesen Fällen ratsam, den Dezerneten zu konsultieren.
        Ich hatte mich dem obigen Artikel nicht richtig ausgedrückt, Tschuldigung,

        Tschüß

        • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
          Re^2: Aber du hast Ahnung, was?

          Hallo und kurze Ergänzung du bekommst vom Wohngeldamt des Landkreises Wohngeld, da ,
          wenn du kein Bafög erhältst,
          ...in Marburg nur dann, wenn du nachweisen kannst, dass dir bei deinen Eltern (wobei völlig egal ist, ob die in München und du in Marburg wohnst...ist ja schließlich dein Problem,dass du hier studierst, kein Mensch wird dich gezwungen haben von Zuhause wegzuziehen...)kein Wohnraum mehr zur Verfügung steht, und zwar mit einer Auflistung aller Wohnräume, Ihrer Größe und Nutzung.
          Aus diesem Grund bekomme ich nämlich keinen Pfennig Wohngeld.
          Wie das in anderen Städten und Bundesländern ist weiss ich natürlich nicht.

          Gruß
          Andrea

          • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
            Re^3: Aber du hast Ahnung, was?

            Hallo und kurze Ergänzung
            Hi, ja denn weise es denen doch auf irgend ne Art und Weise nach, Mensch, laß dir mal was einfallen, es drängt ne alte Omi oder Opi nach die, nirgendwo im Altenheim unterkommen können,
            oder dein Bruder braucht mehr platz, oder dein Vater oder Mutter melden n. Gewerbe an, brauchen den Platz für Büros usw. usw,
            Tschüß
            Das Geld hätte ich schon in der Tasche. glaub mir.

          • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
            Re^3: Aber du hast Ahnung, was?

            Hallo und kurze Ergänzung du bekommst vom Wohngeldamt des Landkreises Wohngeld, da ,
            wenn du kein Bafög erhältst,
            ...in Marburg nur dann, wenn du nachweisen kannst, dass dir
            bei deinen Eltern (wobei völlig egal ist, ob die in München
            und du in Marburg wohnst...ist ja schließlich dein
            Problem,dass du hier studierst, kein Mensch wird dich
            gezwungen haben von Zuhause wegzuziehen...)kein Wohnraum mehr
            zur Verfügung steht, und zwar mit einer Auflistung aller
            Wohnräume, Ihrer Größe und Nutzung.
            Aus diesem Grund bekomme ich nämlich keinen Pfennig Wohngeld.
            Wie das in anderen Städten und Bundesländern ist weiss ich
            natürlich nicht. Andrea
            Hi, hier nochmal, diese Korinthenkackerei wird neuerdings in vielen Amtsstuben festgestellt , nicht einschüchtern lassen und immer wieder gegenargumentieren,

            Tschüß

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Heizgeld

      Hi, Kindergeld gibt es, Wohngeld auch, Berichtigung auf Anweisung von D.s.unten In der Eile ist mir hier ein Patzer begrifflicher Genese passiert.
      Heizgeld wird a. entweder gleich mit ausbezahlt,b.oder wenn du geringfügig über den Satz des Wohngeldes liegst und kein Wohngeld erhältst extra ausgezahlt, hierfür gibt es gesonderte Anträge.
      Tschüß

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