Aber das Grundrecht
Welches denn?
und Persönlichkeitsrecht
Es gibt ein Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, übrigens eins der "schwächsten" - so "schwach", dass es für Soldaten jederzeit durch einfachen dienstlichen Zweck einschänkbar ist.
gab es früher als das Wehrrecht, oder?
Die Wehrverfassung wurde Februar 1954 mit der 1. Wehrnovelle und im März 1956 mit der zweiten Wehrnovelle in das Grundgesetz eingefügt. Was heute zählt ist die heutige rechtslage und nicht was irgendwann mal war. ;)
Naja, als ich da war, hab ich denen gesagt, dass die
Intim-Untersuchung bei der Musterung eine grobe Vergewaltigung
meiner Persönlichkeitsrechte ist, und die meinten dann brauch
ich es halt nicht machen.
Man kann machen Menschen mit so einem simplen Satz Spaß für den ganzen Tag bereiten, insbesondere, wenn man sich noch für intellektuell hält, wenn man ihn sagt. ;)
Gruß Andreas