Arbeitslosigkeit

Von: , Frage gestellt am Do, 15. Feb 2001

Hi!

Eine Freundin von mir hat nach ihrem Studium 7 Monate als Fest- + Vollzeitangestellte gearbeitet und wurde dann gekündigt.

Sie hat mir erzählt, dass sie weder Arbeitslosengeld noch Arbeitslosenhilfe bekommt und außerdem nicht in der gesetzlichen KV bleiben kann (weil nicht mindestens ein Jahr versichert).

Und dachte immer, nach einem halben Jahr Angestelltendasein müßte man sich um diese dinge keine Sorgen mehr machen.

Hat sie was falsch gemacht oder ist das alles wirklich so hart?

Weiß es jemand?

Danke!

14 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Minuten hilfreich
    Re: Arbeitslosigkeit

    Hallo,
    was die Krankenversicherung angeht stimmt das vollkommen - was
    das Arbeiotslosengeld angeht meine ich, dass mindestens 12
    Monate bezahlt werden müssen.
    Es gibt da , glauibe ich jedenfalls, Ausnahmen nur bei
    den Sasionbeschäftigungen.

    Gruss

    Günter

    • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
      Re^2: Arbeitslosigkeit

      Hallo,
      In den letzten drei Jahren zwölf Monate Beiträge ist die Bedingung für ALG.Der Drei Jahres Zeitraum kann verlängert werden, bei Pflege von Angehörigen , Betreuung und Erziehg, Kind bis3 Lebensjah Ausübung selbst Tätigkeit UHG bei berufsförd. Maßnahme, kann der Zeitraum v. 3 bis längstens 5 Jahre verlängert werden, darin müssen dann aber 12 Monate Beiträge zur Arbeitslosenvers. Gezahlt worden sein. Weitere Anwartschaften in bes. Fällen Wehr- Zivildienst Krankgeld, Übergangsgelder Reha Maßn.usw.

      Zschüßße

      • Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
        Ich versteh dich nicht

        Aaron, mal abgesehen davon, dass du meist eine andere Meinung hast...deine Artikel sind in der Regel unverständlich, weil anscheinend dahingeschmiert?! Halbe Sätze, halbe Wörter, unverständliche Aufzählungen...wenn du verstanden werden willst, bemühe dich bitte mal um Sätze mit Sinnzusammenhang! Sonst hab ich bald keinen Bock mehr, deine Beiträge überhaupt noch zu lesen!

        • Antwort von nach 13 Stunden hilfreich
          Re: Ich versteh dich nicht

          Hi, kurz und knapp formuliert , immer auf den Einzelfall konkret zugeschnitten, was soll daran falsch sein, was nutzen lange Aufsätze usw. , große Ausführungen irritieren nur den Ratsuchenden.
          Außerdem kannst du alles angeführte in den entsprechneden Gesetzen nachlesen, wenn du möchtest.
          Was dich stört, sind meine Ratschläge, w i e man sonst auch noch an Leistungen herankommt,
          Tschüß

          • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
            Re^2: Ich versteh dich nicht

            Lange Rede, Kurzer Sinn - Kurze Worte, Gar kein Sinn?

            Nicht immer liegt die Würze in der Kürze, Aaron, weisst....


            CIAo

            • Antwort von nach einem Tag hilfreich
              Re^3: Ich versteh dich nicht

              Hi, ließ mal genau SGB III 190 er §§.
              Tschüß

            • Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
              *lol* :o) o.w.T.

              ----------

            • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
              Re^3: Ich versteh dich nicht

              Lange Rede, Kurzer Sinn - Kurze Worte, Gar kein Sinn?

              Nicht immer liegt die Würze in der Kürze, Aaron, weisst....
              Schön und treffend gesagt :-))

              Gruß
              Edith

  2. Antwort von nach 2 Stunden 4 hilfreich
    Re: Arbeitslosigkeit

    Bezüglich der Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung muss man in den letzten 5 Jahren 24 Monate in der GKV gewesen sein oder unmittelbar vor Beantragung 12 Monate.
    Um Arbeitslosengeld zu bekommen, muss man (u.a.) in den letzten 3 Jahren 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben.
    Arbeitslosenhilfe bekommt man nur noch im Anschluss an ALG.
    Also, leider keine Ansprüche!

    Gruß,
    Delia



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!