Kein Gehalt = Kündigung = Arbeitsamt?
Von: , Frage gestellt am Mi, 21. Feb 2001
Hallo,
folgender Fall: neuer Job seit 01.01.2001. Arbeitgerber sollte laut Arbeitsvertrag Januar-Gehalt am 15.02. zahlen. Ist nicht erfolgt, er will oder kann auch keinen Termin nennen, wann das Gehalt kommt ("Ich kann erst zahlen, wenn meine Kunden zahlen"). Hinzu kommen immer mehr Informationen über mangelnde Seriosität & Liquidität. Arbeitnehmer stinksauer, will Firma verlassen - aber vorher natürlich das Geld. (Arbeitgeber: "Na, dann kündigen Sie doch!")
Was für Probleme erwarten einen beim Arbeitsamt? Wie sieht das optimale Vorgehen aus (schriftliche Anmahnung der Forderungen an AG /Fristsetzung ist erfolgt.)
Danke
Karin
