Muss ich dafür Rundfunkgebühren zahlen?

Von: , Frage gestellt am Mo, 26. Feb 2001

Hallo,

ich bin Azubi und lerne seit zwei Wochen auswärts. Da ich länger als ein viertel Jahr nicht mehr zu Hause bin hatte ich vor, meinen jetzigen aufenthaltsort als Zweitwohnsitz in der betreffenden Stadt zu melden. Nun habe ich aber gehört, dass ich dann auch gleich Rundfunkgebühren bezahlen darf.
Bei mir liegt der Sachverhalt aber so: Ich wohne in eine Art Hotel und die Miete für die Zwei Zimmerwohnung bezahlt meine Firma. Ist es nicht so, das der Vermieter die Rundfunkgebühren zu entrichten hat?

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Re: Muss ich dafür Rundfunkgebühren zahlen?

    Hotels müssen natürlich, wenn sie ihre Zimmer mit TV ausstatten, dafür GEZ zahlen. Aber wenn du länger dort wohnst und deinen eigenen TV mitnimmst, wirst du wohl die Gebühren zahlen müssen. Solange das TV zum Hotelzimmer gehört, musst du dafür nicht zahlen.

    K.

  2. Antwort von nach 14 Stunden hilfreich
    Re: Muss ich dafür Rundfunkgebühren zahlen?

    Hi!

    Das ist alle Makulatur, da Du als Azubi sowieso von den Rundfunkgebühren freigestellt bist.

    Noch was: wo kein Kläger, da kein Richter.

    Grüße,

    Mathias

    • Antwort von nach 15 Stunden hilfreich
      Re^2: Muss ich dafür Rundfunkgebühren zahlen?

      Holla Das ist alle Makulatur, da Du als Azubi sowieso von den
      Rundfunkgebühren freigestellt bist.
      Nein, es gibt keine generelle Befreiung fuer Schueler, Studenten, Azubis!
      Wird bei den Eltern gewohnt und das Einkommen/Ausbildungsverguetung liegt unter dem Sozialhilferegelsatz sind die Geraete nicht anmeldepflichtig.
      In einer eigenen Wohnung, egal ob Haupt- oder Nebenwohnung, muss man Geraete generell anmelden, es besteht aber die Moeglichkeit, sich auf Antrag beim Sozialamt befreien zu lassen.

      Gruss, Lutz

      • Antwort von nach 17 Stunden hilfreich
        Re^3: Muss ich dafür Rundfunkgebühren zahlen?

        Hi! Das ist alle Makulatur, da Du als Azubi sowieso von den
        Rundfunkgebühren freigestellt bist.
        Nein, es gibt keine generelle Befreiung fuer Schueler,
        Studenten, Azubis!
        Wird bei den Eltern gewohnt und das
        Einkommen/Ausbildungsverguetung liegt unter dem
        Sozialhilferegelsatz sind die Geraete nicht anmeldepflichtig.
        In einer eigenen Wohnung, egal ob Haupt- oder Nebenwohnung,
        muss man Geraete generell anmelden, es besteht aber die
        Moeglichkeit, sich auf Antrag beim Sozialamt befreien zu
        lassen.
        O.K., dann eben auf Antrag.
        Macht finanziell aber keinen Unterschied für ihn, oder?

        Gruß,

        Mathias

        • Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
          Legalitaet im allgemeinen

          Holla O.K., dann eben auf Antrag.
          Macht finanziell aber keinen Unterschied für ihn, oder?
          Ne, macht es dann nicht, aber er muss halt erst den Antrag stellen und ich habe keine Ahnung, welche Vorbedingungen erfuellt werden muessen.
          --------
          Noch was allgemeines (und nicht auf dich bezogen), da ich in den letzten Tagen ein paar "nette" Mails zu meinen Antworten (auch in anderen Brettern zu dieser Thematik) erhalten habe (und ueberlege, ob ich ueberhaupt noch was dazu schreibe):

          Mir ist es wirklich vollkommen egal, wer wie handelt, ob er GEZ bezahlt oder nicht, Raubkopien verteilt, Patente verletzt usw.

          ABER, wenn jemand explizit eine Frage nach der Legalitaet/Rechtslage einer bestimmten Sache fragt, dann sollten die Antworten doch stimmen und nicht irgendwas falsches schreiben und nachher beleidigt antworten "ist doch sowieso egal".

          Ich habe ich auch nicht anklagend den Finger gehoben, sondern wollte nur informieren.

          Leicht verstimmt, Lutz

  3. Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
    Schlafende Hund...

    soll man nicht wecken...

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