Frage zu Bafög und Nebenverdienst

wenn jemand studentenbafög erhält, kriegt er ja auch einen zusatz vom
bafögamt zur krankenversicherung.
wenn nun jemand während des studiums einer nebentätigkeit nachgeht,
die mit der kleinunternehmerregelung angegeben ist beim finanzamt und
der verdienst mehr als 400 euro beträgt aber nicht immer gleich ist.
wird dann nach EINEM jahr eventuell eine nachzahlung an das bafögamt
und an die krankenkasse anfallen
oder muss sofort jeden und jeden monat der eingang der
nebenbeschäftigung beim bafögamt und bei der krankenkasse abgegeben
werden und dann direkt im nächsten monat immer wieder neu angepasst
werden wieviel weniger derjenige nächsten monat vom bafögamt bekommt
oder was er nachzahlen soll und wieviel derjenige nächsten monat an
die krankenkasse nachzahlen soll.
das wäre ein wahnsinns streß und bürokratiekam, weiß jemand ob dies
nur jährlich erfolgen muss und dann die nachzahlungen anfallen oder
ob es jeden monat fällig ist?
noch eine frage: kann es sein, dass jemand ganz seinen anspruch auf
bafög verliert wenn die nebentätigkeit recht lukrativ ist?
aber was ist wenn die nebentätigkeit plötzlich wieder wegfällt?
kriegt derjenige, der ja immernoch studiert, dann wieder bafög?

Beim Bafögantrag wird der voraussichtliche Verdienst angegeben. Nachdem der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist muss man angeben wie viel man tatsächlich eingenommen hat(man wird automatisch angeschrieben).

Mit den korrekten Daten wird dann der Anspruch neu berechnet und man bekommt den Differenzbetrag ausgezahlt oder die Aufforderung einen gewissen Betrag zurück zu zahlen oder den Bescheid, dass das Konto ausgeglichen ist.

Wenn das Einkommen so enorm war, dass überhaupt kein Anspruch bestand wird man aufgefordert alles zurück zu zahlen.

Mit der Krankenkasse hat das gar nichts zu tun. Dort ist man als Student gemeldet und zahlt den Studententarif.

Wenn der Anspruch gänzlich erlischt kann neuer Antrag gestellt werden, der abhängig vom voraussichtlichen Einkommen auch genehmigt wird.

Guten Tag,
vielen lieben dank für deine antwort. aber was meinst du damit, „wenn der bewilligungszeitraum des bafögs abgelaufen ist“??
wie lange wird das bafög denn in der regel bewilligt und wie oft muss man es neu beantragen?

Bafög wird immer für 1 Jahr beantragt. Danach muss man es neu beantragen.