Einwohnermeldebuch

Von: , Frage gestellt am Di, 14. Feb 2012

Hallo,
lange Zeit war in den städtischen Bibliotheken das Einwohnermeldebuch zur Einsicht ausgelegen. Nun ist es so, daß die Stadt - in diesem Fall München - vor einigen Jahren zu der Erkenntnis kam, daß man mit diesen Auskünften ja gutes Geld verdienen kann. Aktuell muß man daher seit einigen Jahren für eine Auskunft in das Einwohnermeldeamt und pro Auskunft (wo wohnt die Person)eine Gebühr bezahlen, weil ja der Beamte in seiner Funktion eine Tätigkeit ausübt. Dadurch wurden sicher neue Planstelle geschaffen!
Meine Frage ist, weshalb eine Stadt für eine simple Adressnachfrage eine Gebühr verlangen darf?
Mit meiner Steuer und die Steuer der anderen Bürger als Bewohner einer Stadt, wird doch das gesamte Beamtenwesen in seiner Funktion und Vielfalt bereits ausreichendst finanziert. Durch die Streichung des öffentlichen Einwohnermeldebuches wurde offensichtlich eine Einnahmequelle geschaffen und außerdem Arbeitsplätze für Beamte. Natürlich gibt es das Einwohnermeldebuch mittlerweile zu kaufen, aber das kostet schon eine größere Summe. Leider!

Grüsse fuerte

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Einwohnermeldebuch

    Hallo,

    früher bis in die 60er Jahre gab es im Fachhandel Adressbücher zu kaufen.

    Als danach die Einwohnermeldedaten in Datensammlungen (Computer) erfasst wurden und das Bundesdatenschutzgesetz kam, waren solche
    Auskünfte nicht mehr möglich.

    Damals wurde auch das Einwohnerwesen von den Polizeidienststellen auf die Gemeindeverwaltungen übertragen.

    Dies ist allerdings schon ca. 35 Jahre her.

    Diese Tätigkeiten wurden in den meisten Fällen von Verwaltungsangestellten der jeweiligen Gemeindeverwaltungen durchgeführt.

    Also keine weiteren Arbeitsplätze für Beamte.

    Gruß Merger

    • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Einwohnermeldebuch

      Hallo,

      bei uns in München sind bis etwa 2008 die Einwohnermeldebücher in den städtischen Büchereien aktalisiert zur Einsicht ausgelegen. Die letzte Ausgabe liegt immer noch aus, ist aber nat. nicht mehr aktuell.

      Für die Adressauskünfte gab (oder gibt es immer noch) im Einwohnermeldeamt ein einzelnes Büro in dem damals nur eine Person war, die über den Computer Auskünfte einholte und dann in Rechnung stellte. Auch auf CD konnte man - ich glaube es war 2010 - das Einwohnermeldebuch kaufen.
      Wo ist hier Datenschutz, wenn ich gegen Gebühr benötigte private Daten erhalte??

      Grüße fuerte

      • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Einwohnermeldebuch

        Hallo,

        welche Daten stehen denn in diesem Einwohnermeldebuch ?

        Gruß Merger

        • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Einwohnermeldebuch

          Hallo,

          Vorname, Nachname, Wohnbezirk, aktuelle Wohnadresse mit Hausnummer. Auch kann ich in jeder Straße ersehen, wer alles unter den verschiedenen Hausnummern namentlich wohnt.

          Datenschutz bedeutet für mich auch, daß meine Daten - und dazu gehört m. E. auch die Wohnadresse - für andere Personen nicht zugänglich sind.

          Ein Beispiel: eine deutsche Frau aus Berlin mußte mit ihrer Tochter Berlin verlassen, nachdem der ehemalige türkische Freund das Mädchen (17 Jahre) auf den Strich schicken wollte. Die Mutter zog mit ihrer Tochter damals nach München. Damit der Türke seine Freundin nicht aufspüren konnte, wurde die Wohnadresse in München - von der Staatsanwaltschaft angeordnet - gesperrt. Ich in meiner beruflichen Tätigkeit damals, konnte nur über die Staatsanwaltschaft Kontakt mit der Frau bekommen, indem ICH meine Telefonnummer, meinen Namen und den Grund hinterlegte. Die Frau konnte dann entscheiden, ob sie mich kontaktieren will. Das ist Datenschutz!

          Wenn nun jede Person gegen Bezahlung aktuelle Wohndaten von Personen erhält, dann hat dies mit Datenschutz für mich nichts mehr zu tun. Die Gründe, weshalb eine Person ausfindig gemacht werden soll, können ja in die verschiedensten Richtungen gehen. Das ist das Problem.

          Grüße fuerte

          • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Einwohnermeldebuch

            Wenn es nur um die Namen und Anschriften geht,
            empfehle ich die CD von KlickTel.
            Evt. genügt auch diese Internet-Seite.

            http://www.klicktel.de/

            Unter Einwohnerdaten versteht man allerdings noch weiteres.
            die wie gesagt nach dem Bundesdatenschutzgesetz nicht mehr rausgegeben werden dürfen.

            Gruß Merger

          • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
            Re^5: Einwohnermeldebuch

            Hallo,
            Vorname, Nachname, Wohnbezirk, aktuelle Wohnadresse mit
            Hausnummer. Auch kann ich in jeder Straße ersehen, wer alles
            unter den verschiedenen Hausnummern namentlich wohnt.
            Dazu gibt es auf den Meldeformularen bzw. manchmal auch auf der Meldebestätigung die man bei Anmeldung erhält den Hinweis, dass man gegen die Datenübermittlung in bestimmten Fällen widersprechen kann (das wären z.Z. Eintrag in das Adressbuch = im Titel genannt Einwohnermeldebuch!, Parteien u. Wählergruppen, Alters- und Ehejubiläen, Religionsgesellschaften (unter Ausschluß des Kirchensteueramtes), Automatisierte Auskünfte über das Internet) und seit neuestem auch für diejenigen die 18 Jahre alt sind/werden Widerspruch gegen Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung. Datenschutz bedeutet für mich auch, daß meine Daten - und dazu
            gehört m. E. auch die Wohnadresse - für andere Personen nicht
            zugänglich sind.
            Diesen Datenschutz kann man in Deutschland nicht haben. Das Melderegister ist zwar kein öffentlich zugängliches Register, aber im Melderechtsrahmengesetz sowie den Meldegesetzen der einzelnen Bundesländer ist geregelt, dass eine beliebige Person über eine andere beliebige Person Auskunft erhalten kann. Es ist auch genau geregelt über welche Daten Auskunft erteilt werden darf, siehe hier:
            http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/__21.html Ein Beispiel: eine deutsche Frau aus Berlin mußte mit ihrer
            Tochter Berlin verlassen, nachdem der ehemalige türkische
            Freund das Mädchen (17 Jahre) auf den Strich schicken wollte.
            Die Mutter zog mit ihrer Tochter damals nach München. Damit
            der Türke seine Freundin nicht aufspüren konnte, wurde die
            Wohnadresse in München - von der Staatsanwaltschaft angeordnet
            - gesperrt. Ich in meiner beruflichen Tätigkeit damals, konnte
            nur über die Staatsanwaltschaft Kontakt mit der Frau bekommen,
            indem ICH meine Telefonnummer, meinen Namen und den Grund
            hinterlegte. Die Frau konnte dann entscheiden, ob sie mich
            kontaktieren will. Das ist Datenschutz!
            Da besteht Gefahr für Leib und Leben, dafür kann man eine Auskunftssperre beantragen (wie in geschilderten Fall anscheinend getan wurde). Die Kriterien auf Eintragung einer Auskunftssperre sind vorwiegend hoch angesetzt. Man sollte nachweisen können, dass eine Gefahrensituation bereits besteht. Wenn nun jede Person gegen Bezahlung aktuelle Wohndaten von
            Personen erhält, dann hat dies mit Datenschutz für mich nichts
            mehr zu tun. Die Gründe, weshalb eine Person ausfindig gemacht
            werden soll, können ja in die verschiedensten Richtungen
            gehen. Das ist das Problem.
            vorwiegend werden Personen gesucht, die anderen Personen Geld schulden oder es werden Familienangehörige gesucht. Was würdest du nun sagen, wenn du auf der Suche nach dem verschollenen Cousin endlich eine Spur hättest und von der Meldebehörde keine Auskunft erhalten würdest?

            das solltest du dir auch mal reinziehen, das ist eine Möglichkeit der von mir genannten Stellen gegen die man Widerspruch einlegen kann: :
            https://buergerauskunft.zemaonline.de/bgausk/

            Es kommt auch immer wieder die Frage auf, warum Datenübermittlung an die GEZ erfolgt - hier ist die Antwort - ist im Gesetz geregelt:
            http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/__18.html - da gibt es auch keine Widerspruchsmöglichkeit.

            Viel Gruß Tara

  2. Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
    Re: Einwohnermeldebuch

    Hallo, Meine Frage ist, weshalb eine Stadt für eine simple
    Adressnachfrage eine Gebühr verlangen darf?
    Das ist im Kostengesetz http://by.juris.de/by/KostG_BY_1998_Art1.htm sowie den Kostenverzeichnissen der einzelnen Bundesländer z.B. Bayern
    http://by.juris.de/by/gesamt/KVzV_BY_2001.htm, geregelt. Mit meiner Steuer und die Steuer der anderen Bürger als
    Bewohner einer Stadt,
    die reguläre Einkommenssteuer wird an das Finanzamt abgeführt und das Finanzamt ist eine staatliche Behörde und keine Behörde z.B. der Stadt München. Also hat die Stadt München von der Steuerzahlung also erst mal überhaupt nix, sondern die Kommunen erhalten Zuweisungen von den jeweiligen Ländern. wird doch das gesamte Beamtenwesen in
    seiner Funktion und Vielfalt bereits ausreichendst finanziert.
    Durch die Streichung des öffentlichen Einwohnermeldebuches
    wurde offensichtlich eine Einnahmequelle geschaffen und
    außerdem Arbeitsplätze für Beamte.
    Einnahmequelle okay, aber Arbeitsplätze....hihi, interessiere dich wirklich mal dafür wie sich die Mitarbeiterzahlen in der Verwaltung in deiner Stadt/Gemeinde seit ca. 1985 verändert haben. Dann wirst du mit Schrecken feststellen, dass es nicht nur in der freien Wirtschaft Arbeitsplatzabbau gibt, sondern in großem Maße auch beim öffentlichen Dienst. Aber das nur so nebenbei erwähnt.....:-)

    Viel Gruß Tara

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