Befreiung von GEZ-Gebühren
Von: , Frage gestellt am Mo, 20. Aug 2001
Hallo Leute,
ich kenne leider die Berechnungsgrundlage für die Befreiung von GEZ-Gebühren nicht - aber hier gibt's sicher Experten, die das aus dem 'Eff-eff' können...
Also, folgende Situation:
- Studentin, ledig, 1 Kind (2 Jahre alt)
- Einkommen setzt sich zusammen aus
500 DM Unterhalt von den Eltern
600 DM Erziehungsgeld
270 DM Kindergeld für das 2-jährige
350 DM Unterhalt für das 2-jährige Kind
= rund 1700 DM
- Miete derzeit 330 DM warm
GEZ-Befreiung oder nicht?
Gruß,
Ralf
P.S. Ich hab mal von folgender Berechnungsgrundlage gehört:
'Einkommen minus Miete' darf den 1,5fachen Sozialhilfesatz nicht übersteigen. Stimmt das so? Danach wäre es ungefähr auf Kippe...
