Wann Unterstützung vom Sosialamt?

Von: , Frage gestellt am Do, 13. Sep 2001

Hallo

Wann erhält eine allein erziehende Mutter mit einen 11 jährigen Kind (270 DM Kindergeld + 450 DM Unterhalt von Exmann) Unterstützung vom Sozialamt?


Wie ist es mit der Wohnung? Würde das Sozialamt die Miete zahlen (bis wieviel DM ) Strom und die anderen Kosten auch?

Muss ich erst zum Sozialamt gehen und alles beantragen, und dann alleine eine Wohnung suchen? Bis wieviel darf die Wohnung kosten?
(bis 500 DM )?


Wie ist es mit der Krankenversicherung, muss ich das selber zahlen? Bitte helft mir!


Danke F.

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Wann Unterstützung vom Sosialamt?

    Hallo
    Hallo,
    Wann erhält eine allein erziehende Mutter mit einen 11
    jährigen Kind (270 DM Kindergeld + 450 DM Unterhalt von
    Exmann) Unterstützung vom Sozialamt?
    Ja! Du liegst deutlich unter den Regelsätzen

    Wie ist es mit der Wohnung? Würde das Sozialamt die Miete
    zahlen (bis wieviel DM ) Strom und die anderen Kosten auch?
    Es werden angemessene Wohnkosten getragen ( Kaltmiete, Nebenkosten) Stromkosten werden nicht berücksichtigt.
    Muss ich erst zum Sozialamt gehen und alles beantragen, und
    dann alleine eine Wohnung suchen? Bis wieviel darf die Wohnung
    kosten?
    (bis 500 DM )?
    Dringenst und schnell zum Sozialamt gehen.
    In fast jedem Ort gibt es Vereine oder Institutionen die einem weiterhelfen. Erkundigen, hingehen und sich beraten lassen. Fast alle Bescheide des Sozialamtes haben Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben.
    Wohnungen kann man über das Wohnungsamt vermittelt bekommen.

    Wie ist es mit der Krankenversicherung, muss ich das selber
    zahlen? Bitte helft mir!
    Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wenn Du keine Leistungen vom Arbeitgeber erhältst, kannst Du dich innerhalb von drei Monaten bei der Krankenkasse weiterversichern.
    Wenn Du nicht Krankenversichert bist hast Du Anspruch auf Krankenhilfe durch das Sozialamt nach § 37 Bundessozialhilfegesetz. Bevor Du einen Arzt aufsuchst musst Du allerdings beim Arzt vorsprechen

    Grüße
    Michael

    Danke F.

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Wann Unterstützung vom Sosialamt?

      Hi, was die Krankenversicherung betrifft, würde ich mich nicht gesetzlich weiterversichern, weil du über die Krankenhilfe vom Sozialamt beim Arzt lieber gesehen wirst, dann gibt es keine Budget regelungen und Beschränkungen, du bekommst dann jedes Hustenmittel usw umsonst ohne Zuzahlungen und der Arzt jubiliert, weil d fast keinen Beschränkungen in der Verordnungweise unterlegen ist und er bekommt mehr als von den Krankenkassen,
      Ich würde zecks Beratung bei einem Sozialverband vorsprechen und beitreten, die kämpfen für dich wenns sein muß mit eigenen Rechtsanwälten ( Sozialvérband z.B:) dieser Beitrag wird auch noch von den Sozialämtern übernommen auf Antrag.
      ( Übrigens , sollten sich n paar Mark anhäufen, kann man ein Konto auf den Namen eines Freundes einrichten mit voller Verfügungsberechtigung nur für dich bei vielen Banken)
      Tschüß

      • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Wann Unterstützung vom Sosialamt?

        ( Übrigens , sollten sich n paar Mark anhäufen, kann man ein
        Konto auf den Namen eines Freundes einrichten mit voller
        Verfügungsberechtigung nur für dich bei vielen Banken)
        Tschüß
        wegen solch blöder tricks haben viele leute, denen es wirklich
        schlechtgeht, umso mehr probleme.

        ähbäh.

      • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Wann Unterstützung vom Sosialamt?

        Aber Hallo,

        Sozialhilfe ist dazu gedacht, jemand, der sich wirklich in einer Notlage befindet zu helfen. Dabei soll die Hilfe nach Möglichkeit so ausgerichtet sein, dass der/die Hilfesuchende den Weg in ein leben ohne Sozialhilfe findet. Und was die paar Mark anbelangt, mal nebenbei etwas zu horten, aber die Allgemeinheit in Anspruch zu nehmen, ist Dein rat wirklich ein jener, der dazu führt, dass darüber diskutiert wird, dass "Sozialhilfeempfänger zuviel geld haben und den Staat betrügen", weil einige wenige solche Ratschläge erteilen oder i n einem Mittagsmagazin der Öffentlichkeit erklären, wie dumm der Rest der Welt ist, dass man doch vom Sozialamt leben kann. Bitte gib seriöse Ratschläge.
        Ich gebe keine ratschläge, weil die Hilfesuchende sich an die Behörden wenden muss und dort ihr Anliegen mit allen persönlichen Umständen vortragen kann und dann wird entschieden.

        Gruss Günter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
        Aufruf zum Rechtsbruch???? (Hallo MOD: aufpassen)

        ( Übrigens , sollten sich n paar Mark anhäufen, kann man ein
        Konto auf den Namen eines Freundes einrichten mit voller
        Verfügungsberechtigung nur für dich bei vielen Banken)
        Tschüß
        Tach,
        Was ist denn das hier?
        Ein Aufruf zum Rechtsbruch?
        Komisch, dass immer mehr Leute sagen, Sozialhifeempfängern geht es zu gut, wenn dann solche "Tipps" gegeben werden.

        Sollten solche Postings nicht vom MOD zumindest kommentiert werden?
        Sozialhilfebetrug ist eine Straftat und der Aufruf zu einer Straftat ....

        Gruß
        HaWeThie

      • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Wann Unterstützung vom Sosialamt?

        Hi Aaron,

        das ist der dämlichste Vorschlag, den ich in dieser Richtung je gehört habe.
        Das mag sein, daß die Ärzte sich "freuen", wenn sie Patienten mit so einem Freifahrtsschein bekommen. Die Frage ist, ob dem Hilfeempfänger damit geholfen wäre. Denn wenn sich herausstellt, daß Hilfe zur Krankheit in Anspruch genommen werden muß, weil man die andere Möglichkeit aufgrund eines so dämlichen Vorschlages nicht ausgenutzt hat (Selbsthilfevorrang!), dann ist der Hilfeempfänger kostenersatzpflichtig. Und was das für einen Hilfeempfänger heißt, kannste Dir vielleicht lebhaft vorstellen, besonders wenn der Arzt so freudig Geld verpulvert wie Du es hier andeutest.

        Gruß,
        FAbienne [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Wann Unterstützung vom Sosialamt?

      Hallo, In fast jedem Ort gibt es Vereine oder Institutionen die einem
      weiterhelfen. Erkundigen, hingehen und sich beraten lassen.
      Fast alle Bescheide des Sozialamtes haben Abweichungen von den
      gesetzlichen Vorgaben.
      Wenn sie das haben, sind sie rechtswidrig.
      Ich nehme an, Du meinst, daß sie untereinander Abweichungen haben und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, die nämlich in vielen Dingen einen Ermessensspielraum lassen oder überhaupt nicht klar ausgedrückt sind.

      Gruß,
      Fabienne

      • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Wann Unterstützung vom Sosialamt?

        Hallo, Wenn sie das haben, sind sie rechtswidrig.
        Ich nehme an, Du meinst, daß sie untereinander Abweichungen
        haben und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, die
        nämlich in vielen Dingen einen Ermessensspielraum lassen oder
        überhaupt nicht klar ausgedrückt sind.
        Du hast recht, diese Bescheide sind rechtswidrig und wenn ich das schreibe, mein ich das auch. Ich meine nicht nur die Abweichungen innerhalb der gesetzlichen Vorgaben.

        Gruß
        Michael
        Gruß,
        Fabienne

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Wann Unterstützung vom Sozialamt?

          Hallo Michael, Du hast recht, diese Bescheide sind rechtswidrig und wenn ich
          das schreibe, mein ich das auch. Ich meine nicht nur die
          Abweichungen innerhalb der gesetzlichen Vorgaben.
          ja, heftig, aber es passiert immer wieder.
          Leider gibt es eine solche Einrichtung wie die, in der ich arbeite, nur in insgesamt 4 Bundesländern. Aber auch andere Stellen müßten Bescheide überprüfen können. Eigentlich kann man immer nur sagen: gegen jeden Bescheid müßte man pro forma erstmal Widerspruch erheben. Die Erfahrung sagt, daß nämlich grundsätzlich beim Erstantrag unter dem Aspekt geprüft wird "wie kann ich es verhindern, zahlen zu müssen" statt unter dem Aspekt "steht dem Antragsteller Geld zu?". Ich hab auch mal im Sozialamt hospitiert und nicht mal in meiner Anwesenheit, obwohl die wußten, woher ich komme, haben die das unterlassen.

          Gruß,
          Fabienne



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