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Re: Baulast Definition Mißachtung
Hallo ihr beiden!
Wie ist die genaue Definition einer
Baulast?
Soweit ich mich erinnern kann, wird eine Baulast dann eingetragen, wenn einer den Mindestabstand zur Grenze nicht einhält. Diesen legt ein Bebauungsplan oder das Landesbaurecht bzw. Bundesbaurecht (weiss ich grade nicht) fest.
Gibt es hierzu einen Unterschied zur
Eintragung, daß bei der Bebauung
bestimmte Abstände einzuhalten sind?
Ein Mindestabstand wird nur bei Leitungsrechten o.ä. eingetragen.
Wie sind die rechtlichen Folgen bei einer
Zuwiderhandlung?
Wenn jemand dahinter kommt, und das Haus noch nicht steht eine Umplanung. Steht das Haus schon kommt ein kräftiges Bußgeld auf den Bauherrn bzw. Planer zu. Das unterscheidet sich in den Bundesländern, da das Baurecht zu Teil auch Landesrecht ist.
Bei deinem Problem Gerald greift aber nur ein Leitungsrecht, dass im Grundbuch eingetragen sein muss. Ist das nicht der Fall, kann der Betreiber des Tunnels nix machen. Ist eine solches Leitungsrecht vorhanden, hat das Büro, das den Lageplan gefertigt hat, schlicht gepennt. Das Haus wird man sicher nicht abreissen. Zumindest nicht solang, bis etwas mit dem Tunnel ist.
Ich kenne einen ähnlichen Fall. Dort baute ein Eigentümer seine Garage auf ein Leitungsrecht des Stromversorgers. Dieser musste sich bei der Planung bereiterklären, bei einem Störfall in der Leitung, keinen Schadensanspruch an den Versorger zu stellen, falls bei Baumasnahmen die Garage beschädigt wird.
Wenn du mehr wissen willst, dann mail mir mal. Ich werde mich dann umhören. Ich kann dir aber nur helfen, wenn es sich um einen Fall in Baden-Württemberg handelt!
Wolfgang