Überbauung von Abwasserkanal

Von: , Frage gestellt am Sa, 4. Dez 1999

Ist es rechtlich zulässig, öffentliche Abwasserkanäle zu überbauen, und was für Folgen ergeben sich daraus?

Gibt es Beispielfälle, wo dies geschah?

Was ergaben sich in ähnlichen Fällen für rechtliche Konsequenzen?

14 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Überbauung von Abwasserkanal

    Hallo Gerald!

    Die Frage mußt Du schon genauer stellen!
    Meinst Du mit Überbauung ein Haus auf einen Abwasserkanal setzen?

    Das ist doch wohl kaum möglich. Bauplätze und Kanalsystem werden zusammen geplant und ein Abwasserkanal geht wohl kaum quer über ein Grundstück!
    Gruß Werner [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
      Re^2: Überbauung von Abwasserkanal

      Hallo Gerald!

      Die Frage mußt Du schon genauer stellen!
      Meinst Du mit Überbauung ein Haus auf
      einen Abwasserkanal setzen?

      Das ist doch wohl kaum möglich. Bauplätze
      und Kanalsystem werden zusammen geplant
      und ein Abwasserkanal geht wohl kaum quer
      über ein Grundstück!
      Gruß Werner
      Es geht um die illegale Überbauung mit einem Gebäude, da ich so einen ähnlichen Fall gerade erlebt habe. Hier handelt es sich zwar um einen unterirdischen Triebwerkskanal, der aber denselben Rechtsstatus wie durch Grunddienstbarkeiten geschützte Abwasserkanäle besitzt.

      Wenn ein Haus neu gebaut wird auf einem Grundstück, das schon länger von einem Abwasserkanal durchquert wird, könnte dies hier genauso geschehen, falls wie beim gegebenen Fall der Kanal und dessen Schutzstreifen mißachtet werden, da der zusätzliche Geländegewinn den Bauträgern als verlockender Vorteil erscheint.
      Gruß Gerald

      • Antwort von nach 16 Stunden hilfreich
        Re^3: Überbauung von Abwasserkanal

        Hallo Gerald!

        Willst Du mit Deiner Fragerei irgendwas provozieren?
        Bei einem illegalen Bau stellt sich doch diese Frage überhaupt nicht. Illegal bleibt illegal und muß wieder weg!
        Gruß Werner [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 17 Stunden hilfreich
          Weg der Beseitigung eines illegalen Hauses

          Danke, Du hast recht, zu diesem Standpunkt bin ich inzwischen auch gelangt.

          Dennoch würde mich es interessieren, wie in ähnlichen Beispielfällen verfahren wurde, da ich bei der Betreibung eines Hausabrisses noch keinerlei Erfahrung habe.

          So wäre interessant, ob es in ähnlichen Fällen üblich ist, durch Nießbrauch oder anderer Vereinbarungen den illegalen Zustand auf bestimmte Zeit zu dulden, mit welchen juristischen Hürden und Fallstricken die Beseitung des Baufehlers erzwungen werden kann und wie man hier von Behörden wie der Bauaufsicht unterstützt werden kann.

          Auch könnte sich die Frage stellen, ob es sich bei der Überbauung um einen strafrechtlich relevanten Vorgang handelt, da durch den Rechtsbruch ein massiver zerstörerischer Angriff gegen den Schutz meiner Betriebsanlagen erfolgte.

          • Antwort von nach 18 Stunden hilfreich
            Re: Weg der Beseitigung eines illegalen Hauses

            Hallo Gerald!

            Ich denke, Du willst uns alle auf den Arm nehmen (vera....) oder übst hier komplizierte Redewendungen.
            Warum stellst Du Deine Fragen nicht in einfachen Sätzen und erklärst uns , was Du wirklich willst!

            Gruß Werner [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach einem Tag hilfreich
              Re^2: Weg der Beseitigung eines illegalen Hauses

              Ich denke, Du willst uns alle auf den Arm
              nehmen (vera....) oder übst hier
              komplizierte Redewendungen.
              Warum stellst Du Deine Fragen nicht in
              einfachen Sätzen und erklärst uns , was
              Du wirklich willst!

              Gruß Werner
              Hallo Werner,
              es handelt sich hier um einen tatsächlich gerade ereigneten Vorfall. Es wurde per Grunddienstbarkeit vereinbart, daß ein unterirdischer Triebwerkskanal nicht überbaut werden darf. Diese Vereinbarung wurde nun auf dreiste Weise gebrochen, so daß ich neben vollendeten Tatsachen vor einer ungewöhnlichen juristischen Situation stehe, wo sich viele Fragen stellen und wenig Erfahrung vorhanden ist. was für Rechte hier zu beachten sind und was für ökonomisch opimale durchsetzbare Lösungen denkbar sind.

              Im übrigen finde ich meine Redewendungen keineswegs kompliziert, sondern nur der anspruchsvollen technischen Materie entsprechend nicht ganz trivial und vielsinnig. Die Alternative wäre nur,
              in langen Texten alles ganz ausführlich zu zerlegen.

              Gruß Gerald

            • Antwort von nach einem Tag hilfreich
              Re^3: Weg der Beseitigung eines illegalen Hauses

              Hallo Gerald!

              Wenn auf einem Grundstück eine bestimmte Stelle nicht bebaut werden darf, muß dies als Baulast eingetragen sein. Ist das nicht der Fall, kann/muß der Bauherr dies nicht wissen und es ist ein Versäumnis der Triebwerkskanalbetreiber.

              Was ist denn ein Triebwerkskanal???? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach einem Tag hilfreich
              Baulast Definition Mißachtung

              Wenn auf einem Grundstück eine bestimmte
              Stelle nicht bebaut werden darf, muß dies
              als Baulast eingetragen sein. Ist das
              nicht der Fall, kann/muß der Bauherr dies
              nicht wissen und es ist ein Versäumnis
              der Triebwerkskanalbetreiber.

              Was ist denn ein Triebwerkskanal????
              Ein Triebwerkskanal ist ein unterirdisch verrohrtes Gewässer zu einem Stausee zum Antrieb einer Turbine.

              Wie ist die genaue Definition einer Baulast?
              Gibt es hierzu einen Unterschied zur Eintragung, daß bei der Bebauung bestimmte Abstände einzuhalten sind?

              Wie sind die rechtlichen Folgen bei einer Zuwiderhandlung?

              Gruß
              Gerald

            • Antwort von nach einem Tag hilfreich
              Re: Baulast Definition Mißachtung

              Hallo ihr beiden! Wie ist die genaue Definition einer
              Baulast?
              Soweit ich mich erinnern kann, wird eine Baulast dann eingetragen, wenn einer den Mindestabstand zur Grenze nicht einhält. Diesen legt ein Bebauungsplan oder das Landesbaurecht bzw. Bundesbaurecht (weiss ich grade nicht) fest. Gibt es hierzu einen Unterschied zur
              Eintragung, daß bei der Bebauung
              bestimmte Abstände einzuhalten sind?
              Ein Mindestabstand wird nur bei Leitungsrechten o.ä. eingetragen. Wie sind die rechtlichen Folgen bei einer
              Zuwiderhandlung?
              Wenn jemand dahinter kommt, und das Haus noch nicht steht eine Umplanung. Steht das Haus schon kommt ein kräftiges Bußgeld auf den Bauherrn bzw. Planer zu. Das unterscheidet sich in den Bundesländern, da das Baurecht zu Teil auch Landesrecht ist.


              Bei deinem Problem Gerald greift aber nur ein Leitungsrecht, dass im Grundbuch eingetragen sein muss. Ist das nicht der Fall, kann der Betreiber des Tunnels nix machen. Ist eine solches Leitungsrecht vorhanden, hat das Büro, das den Lageplan gefertigt hat, schlicht gepennt. Das Haus wird man sicher nicht abreissen. Zumindest nicht solang, bis etwas mit dem Tunnel ist.
              Ich kenne einen ähnlichen Fall. Dort baute ein Eigentümer seine Garage auf ein Leitungsrecht des Stromversorgers. Dieser musste sich bei der Planung bereiterklären, bei einem Störfall in der Leitung, keinen Schadensanspruch an den Versorger zu stellen, falls bei Baumasnahmen die Garage beschädigt wird.
              Wenn du mehr wissen willst, dann mail mir mal. Ich werde mich dann umhören. Ich kann dir aber nur helfen, wenn es sich um einen Fall in Baden-Württemberg handelt!

              Wolfgang



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