warten auf den antrag

Von: , Frage gestellt am Mi, 8. Dez 1999

Hallo!

Eine meiner Freundinnen hat zur Zeit ein ziemliches Problem:

Sie hat im November BAB (sowas wie Bafög für Azubis) beantragt. Eigentlich kriegt sie auch Sozialhilfe (das heißt, sie kriegt die Miete gezahlt), aber nun haben die ihr vom Sozialamt gesagt, sie kriegt erst wieder was, wenn der Antrag durch ist!
Im Arbeitsamt wiederrum wurde ihr gesagt, dass jetzt gerade erst mit den Anträgen vom letzten August angefangen wurde!!!
Wir verdienen nur 520 DM im Monat, wovon jeden Monat schon etwa 100 DM für die Fahrtkosten draufgehen (unabhängig ob mit Bahn oder Auto), ihre Miete kostet knappe 400 DM... jetzt kann man sich ja wohl vorstellen, wie gut sie über die Runden kommt.
Eine andere Kollegin (mit denselben Voraussetzungen) meint nun aber, das Sozialamt hätte ihr damals weiterhin Miete gezahlt, und dann später das, was zuviel war von ihrem BAB abgezogen.
Nur, an wen muss man sich da wenden, wenn offensichtlich die zuständige Sozialarbeiterin (oder wie nennt man sowas?) keinen Schimmer davon hat???
Meine Freundin ist nervlich schon ziemlich am Ende, deshalb frag ich hier, damit sie nicht noch großartig rumtelefonieren muss, wo sie doch nur schlechte Nachrichten kriegt...

Hoffentlich kann ihr jemand helfen!

Danke schonmal

Annie

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: warten auf den antrag


    Nur, an wen muss man sich da wenden, wenn
    offensichtlich die zuständige
    Sozialarbeiterin (oder wie nennt man
    sowas?) keinen Schimmer davon hat???
    An den Vorgesetzten der Sachbearbeiterin.
    Alex.

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: warten auf den antrag

    Wenn sie den Antrag nachweislich gestellt hat, muss das Sozialamt vorleisten und beim Arbeitsamt Erstattungsanspruch anmelden. Die Nachzahlung des BAB erfolgt dann an das Sozialamt. Sollte sie höher sein als die gezahlte Sozialhilfe, so steht Deiner Freundin die Differenz zu. Wenn die Sachbearbeiterin sich quer stellt, zum Vorgesetzten gehen. ABER: Auszubildende haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Das ist immer eine Ermessensentscheidung des Sozialamtes. Jedes Sozialamt hat da seine eigenen Richtlinien, in welchen Fällen es Azubis Sozialhilfe gewährt!

    Gruß,
    Delia (arbeite beim Sozialamt)

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