Rechte von Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendie

Von: , Frage gestellt am So, 25. Nov 2001

Hi

Welche der staatlichen Sicherheitsbehörden hat welchen grnauen

Aufgabenbereich ?

Man stelle sich mal folgendes Szenario vor:
In Berlin werden durch Zufall zwei Medizinstudenten, von denen einer Ägypter ist mit verdächtiger Ausrüstung und einer großen Ladung russischem, aktivem Milzbrand von der Polizei erwischt. Wenn ruf die Berliner Polizei da ?
Wenn sich dann herrausstellen, daß diese Personen Kontakte im

europäischem Ausland (z.B. Frankreich oder Holland) hätten, welche Deutsche Behörde dürfte da wie aktiv werden ?
Wie leicht wäre es bei Personen, die mehr oder weniger direkt im

Kontakt standen, richterliche Genehmigungen für Handyüberwachung oder Hausdurchsuchungen zu erhalten ?

Da ich nicht genau weiß ob ich hier richtig bin, habe ich die gleiche Frage auch im Board "Recht" gestellt.

Gruß
Max Plenert

www.gj-bergstrasse.de/plenert

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 27 Minuten 0 hilfreich
    Re: Rechte von Verfassungsschutz, Bundesnachrichte

    Hi

    Welche der staatlichen Sicherheitsbehörden hat welchen grnauen

    Aufgabenbereich ?

    Man stelle sich mal folgendes Szenario vor:
    In Berlin werden durch Zufall zwei Medizinstudenten, von denen
    einer Ägypter ist mit verdächtiger Ausrüstung und einer großen
    Ladung russischem, aktivem Milzbrand von der Polizei erwischt.
    Wenn ruf die Berliner Polizei da ?
    Wenn sich dann herrausstellen, daß diese Personen Kontakte im

    europäischem Ausland (z.B. Frankreich oder Holland) hätten,
    welche Deutsche Behörde dürfte da wie aktiv werden ?
    Wie leicht wäre es bei Personen, die mehr oder weniger direkt
    im
    Hallo, die Polizei ruft niemand an. In den Reihen der Kripo befinden sich - je nach Größe der zu überwachenden Einheit - Beamte des Staatsschutzes. Für das Inland sollte der Verfassungsschutz zuständig sein und nicht im Ausland tätig werden, für das Auslöand - Aufklärung - der Bundesnachrichtendienst - auch nur sollte im Ausland - ausserdem wird in Deinem aufgezeigten Fall wohl auch Interpol eingeschaltet werden, und wie ich die bundesdeutschen Bettvorleger kenne, wird man natürlich bevor man in solchen Fällen Interpol einschaltet zuerst bei den Amis nachfragen, ob diese die Aktion kontrollieren wollen und wenn es Richtung Ägypten geht wohl auch den Mossad. Und wenn die nicht wollen, wird man in Deutschland tätig sein dürfen. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand mit Milzbrand aus den USA erwischt wird ist grösser als dass es jemand aus Russland ist. Man stelle sich also vor, zwei Studenten aus den USA lassen sich mit Milzbrand erwischen, der aus den USA kommt. Scharping muss dann morgen die Luftwaffe in Bewegung setzen, denn wir sind gegen Länder, die Terroristen beherbergen. Wir haben - das war Deine Eingangsfrage zwar Dienste, aber deren Funktionalität und Verfassungstreue darf man ruhig bezweifeln. Geheimedienste und Schnüffeldienste müssen immer in der Grauzone arbeiten, das war in der UdSSR so, in der EXDDR so und ist bei uns immer noch so.

    Gruss Günter
    Kontakt standen, richterliche Genehmigungen für
    Handyüberwachung oder Hausdurchsuchungen zu erhalten ?

    Da ich nicht genau weiß ob ich hier richtig bin, habe ich die
    gleiche Frage auch im Board "Recht" gestellt.

    Gruß
    Max Plenert

    www.gj-bergstrasse.de/plenert

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Rechte von Verfassungsschutz, Bundesnachrich


      Danke für die Antwort, war bisher die einzigste *-(

      Gruß
      Max

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