wir wollen einen Raum für eine Hochzeitsfeier mieten.
Nun steht in den Bedingungen, dass die Lautstärke der Musik nicht höher als 70dB sein darf.
Ich habe überhaupt keine Vorstellung, wie laut bzw. leise das ist.
Kann hier ein DJ spielen, oder muss er die Musik hier ziemlich leise drehen?
lasst Euch nicht „verschaukeln“.
70 dB entspricht etwa dem Schliessgeräusch einer normalen Innentür.
Herr Mayer (oh je, ich hab` jetzt nicht aufgepasst - hoffentlich wird „Mayer“ hier nicht mit „e“ geschrieben - sorry an Herrn Ma(e)yer) hat diesbezüglich schon korrekt geantwortet.
Die an Euch gestellte Forderung sit schlichtweg Unsinn.
Zusätzliche Information: Eine Erhöhung von jeweils 3 dB enstspricht einer „Verdoppelung“ des Schalldrucks.
lasst Euch nicht „verschaukeln“.
70 dB entspricht etwa dem Schliessgeräusch einer normalen
Innentür.
ich weiß ja nicht, wie Du Türen zuschmeißt, aber 70 dB ist mindestens Autobahnlärm. Beim Lärmschutz dürfen in Wohngebieten an vielbefahrenen Straßen, wenn denn neu gebaut wird, 60dB nicht überschritten werden, ohne schallschützende Maßnahmen zu ergreifen. Ich hab noch nie gehört, das Innentüren gedämmt werden .
Wie der Zufall es will, habe ich früher selbst Schalldruckmessungen durchgeführt (aber die Details würden mit Sicherheit den Rahmen hier sprengen).
In der Tat gibt es einen, nun nennen wir es mal „Grundgeräuschpegel“ welchen man, unter normalen Umständen, kaum unterschreiten kann. Nicht umsonst gibt die Industrie Millionen für spezielle Räumlichkeiten aus in welchen dieser „Grundgeräuschpegel“ unterschritten wird (das geht bis zu sogenannten „schalltoten Räumen“).
Dieser „Grundgeräuschpegel“ liegt bei etwa 35 dB.
Wenn sich zwei Personen in einem geschlossenen Raum befinden (ca. 25 qm) und sich, ohne die Stimme zu erheben, unterhalten, werden „Peaks“ von bis zu 75 dB gemessen - bei normaler Konversation! Der Gesprächsdurchschnitt liegt schon bei 55 dB. Wird nun eine Tür geöffnet und wieder geschlossen zeigt der Schallpegelmesser einen Peak .
Im Deutschen Arbeitsschutzregelwerk werden Vorgaben zum Dauerschalldruck (-> Expositionszeiten) gemacht.
Die erwähnten 60 dB im Zusammenhang mit Schallschutzmassnahmen sind so zu verstehen, dass der zuvor erwähnte „Grundgeräuschpegel“ bei geschlossenen Fenster und Türen nicht überschritten werden sollte. Die Entfernungen sind dabei zu beachten/berücksichtigen.
Ich weiss jetzt nicht und habe auch so meine Zweifel ob das jetzt rüberkam… *grübel*
Ich weiss jetzt nicht und habe auch so meine Zweifel ob das
jetzt rüberkam… *grübel*
kam schon, hab ja sowas auch schon gemacht. Aber es sind ja nicht die Peaks gemeint, sondern der Durchschnittspegel. Disko kannste mit 70dB sicher nicht machen, aber relativ laut Musik schon, denke ich. In Deinem ersten Posting klang es fast so, als wäre nur flüstern erlaubt.*grins*
Gruß,
Micha