ich habe deutsche und russische Staatsangehörigkeiten und würde gerne russische Sender empfangen. Bei meinem Freund ist es dasselbe, nur hat er die rumänische.
Laut unserem Vermieter dürfen wir keine Satelittenanlage anbringen und dürfen uns mit Kabel zufriedengeben. :o(
Ich habe gehört, dass bei einer doppelten Staatsangehörigkeit man Anspruch auf ausländische Sender hat. Stimmt das?
Hat jemand damit Erfahrung? Muss uns der Vermieter in diesem Fall den Anschluss einer Satelittenschüssel erlauben? Gibt es irgendwelche Gesetze dazu???
Er muss euch den Empfang eurer Heimatprogramme gestatten.
Das habe ich dem auch versucht zu verklickern. Aber er wollte nichts davon hören. Ich versuche ihn davon zu überzeugen.
Wo finde ich denn was schriftliches darüber?
Vielen Dank,
Lena
Allerdings hat er Mitspracherecht bei der Wahl des Standortes
und er kann verlangen, dass die Installation durch einen
Fachbetrieb ausgeführt wird.
Wie bitte?
Wo steht das denn, das hab ich ja noch nie gehört.
Kannst Du mir die passende Norm nennen?
Ist ja super in Deutschland, als Vermieter bist du echt enteignet,
jetzt muss man sich sein Haus schon von hässlichen Schüsseln verunstalten lassen.
was dem eynen sîn uhl…
…ist dvm andern di nachtigal ( Sagte das nicht Walter von der Vogelweide ).
Es gibt mittlerweile eine mannigfache Zahl von Urteilen. Gewiss ist immer im Einzelfall abzuwägen, ob das Informationsbedürfnis des Mieters höher steht als das Interesse des Hausbesitzers. Die allermeisten Urteile jüngster Rechtssprechung geben allerdings den Mietern, sofern sie nicht deutscher Nationalität sind oder aber die Empfangsantenne zur Berufsausübung benötigen ( Journalisten, Übersetzer. ), sogar über etwaige Bestimmungen des Denkmalschutzes hinweg, Recht.
…ist dvm andern di nachtigal ( Sagte das nicht Walter von
der Vogelweide ).
Es gibt mittlerweile eine mannigfache Zahl von Urteilen.
Gewiss ist immer im Einzelfall abzuwägen, ob das
Informationsbedürfnis des Mieters höher steht als das
Interesse des Hausbesitzers. Die allermeisten Urteile jüngster
Rechtssprechung geben allerdings den Mietern, sofern sie nicht
deutscher Nationalität sind oder aber die Empfangsantenne zur
Berufsausübung benötigen ( Journalisten, Übersetzer. ), sogar
über etwaige Bestimmungen des Denkmalschutzes hinweg, Recht.
Danke! Ich habe meinem Vermieter einen Brief mit den Urteilen geschickt und hoffe jetzt, dass wir den Anschluss ohne Probleme genehmigt bekommen!
Drückt mir die Daumen
eure Lena
Hallo,
ich habe deutsche und russische Staatsangehörigkeiten und
würde gerne russische Sender empfangen. Bei meinem Freund ist
es dasselbe, nur hat er die rumänische.
Laut unserem Vermieter dürfen wir keine Satelittenanlage
anbringen und dürfen uns mit Kabel zufriedengeben. :o(
Ich habe gehört, dass bei einer doppelten Staatsangehörigkeit
man Anspruch auf ausländische Sender hat. Stimmt das?
Hat jemand damit Erfahrung? Muss uns der Vermieter in diesem
Fall den Anschluss einer Satelittenschüssel erlauben? Gibt es
irgendwelche Gesetze dazu???