USt-Vorausabzug nur bei Gewinn??

Von: , Frage gestellt am Mi, 16. Jul 2003

Hallo "Forenten/-innen",

ich habe vor einigen Wochen ein Kleingewerbe gegründet und auf Anraten meines Steuerberaters meine Aktivitäten gegenüber dem FA "mit" USt erklärt. Jetzt ergibt sich die Frage, ob ich nur gewerblich nahe Güter absetzen kann oder generell alles. Was ist z.B., wenn ich mir einen PKW (neu oder gebraucht) kaufe? Kann ich davon auch den VSt-Abzug ziehen? Oder geht das alles sowieso erst, wenn ich Gewinne eingefahren habe? Meistens ist es ja wohl so, dass man bei einer Neugründung eine gewisse Zeit benötigt, um nennenswerte Umsätze zu machen?! Ich muss wohl die mtl. USt-Erklärung abgeben. Gibt es da Ausnahmen? Irgendwo habe ich gelesen, dass man auch eine "Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten" machen kann?

Ich danke schon mal!

jetme

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: USt-Vorausabzug nur bei Gewinn??

    hi jetme
    ich habe vor einigen Wochen ein Kleingewerbe gegründet und auf
    Anraten meines Steuerberaters meine Aktivitäten gegenüber dem
    FA "mit" USt erklärt. Jetzt ergibt sich die Frage, ob ich nur
    gewerblich nahe Güter absetzen kann oder generell alles.
    alles was mit der fa. und dem drumrum (betriebskosten, umsatz etc.) zu tun hat Was
    ist z.B., wenn ich mir einen PKW (neu oder gebraucht) kaufe?
    Kann ich davon auch den VSt-Abzug ziehen? Oder geht das alles
    jup, wenn du ne steuernr hast und du das auto gewerblich nutzt sowieso erst, wenn ich Gewinne eingefahren habe? Meistens ist
    es ja wohl so, dass man bei einer Neugründung eine gewisse
    Zeit benötigt, um nennenswerte Umsätze zu machen?!
    hm, meistens, aber es gibt auch die möglichkeit das man das gewerbe ein paar jahre betreibt und alles mögliche absetzt und dann nach jahren feststellt, dass es wohl doch nicht so gelaufen ist und es dann wieder abmeldet Ich muss
    wohl die mtl. USt-Erklärung abgeben. Gibt es da Ausnahmen?
    im jahr der gründung kannst du das pauschal machen, bzw. erst am jahresende veranlassen (musst du beim fa beantragen),frag deinen StB nochmal Irgendwo habe ich gelesen, dass man auch eine "Besteuerung
    nach vereinnahmten Entgelten" machen kann?
    ja "IST" Versteuerung, da werden deine umsätze nach zahlungseingag versteuert (ansonsten sofort nach rechnungsstellung egal ob bezahlt o. nicht -glaub bis 0,5 mio. umsatz p.a.), die vorsteuer, also die die du von deinen lieferanten in re gestellt bekommst kannst du jedoch sofort nach rechnungseingang geltend machen - gegenrechnen - das ist eines der dinge wo das fa wohl etwas sauer wird ;_))

    hoffe das war ausführlich genug

    u.

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