USt-Vorausabzug nur bei Gewinn??
Von: , Frage gestellt am Mi, 16. Jul 2003
Hallo "Forenten/-innen",
ich habe vor einigen Wochen ein Kleingewerbe gegründet und auf Anraten meines Steuerberaters meine Aktivitäten gegenüber dem FA "mit" USt erklärt. Jetzt ergibt sich die Frage, ob ich nur gewerblich nahe Güter absetzen kann oder generell alles. Was ist z.B., wenn ich mir einen PKW (neu oder gebraucht) kaufe? Kann ich davon auch den VSt-Abzug ziehen? Oder geht das alles sowieso erst, wenn ich Gewinne eingefahren habe? Meistens ist es ja wohl so, dass man bei einer Neugründung eine gewisse Zeit benötigt, um nennenswerte Umsätze zu machen?! Ich muss wohl die mtl. USt-Erklärung abgeben. Gibt es da Ausnahmen? Irgendwo habe ich gelesen, dass man auch eine "Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten" machen kann?
Ich danke schon mal!
jetme
