freier handelsvertreter einstellen

Von: , Frage gestellt am Do, 25. Sep 2003

Hallo Miteinander,

vielleicht weiss jemand Rat.
Da ich eine Existenz gründen will und zunächst mal das Risiko gering halten möchte, habe ich vor einen freien Handelsvertreter zu beschäftigen. Ich weiss, dass ich da aufpassen muss, da der freie Handelsvertreter unabhängig arbeitet und unter Umständen nicht vollständig meine Interessen wahrnimmt.
Die Frage die mich berührt ist die rechtliche und steuerliche Seite. Der freie Handelsvertreter ist selbstsändig in einer anderen Branche beschäftigt, so dass ich mir um die Scheinselbstständigkeit wohl keine Gedanken machen muss. Da ich nach Umsatz bezahle kann ich die Provision wohl auch als Ausgabe vom Betriebsergebnis abziehen. Muss ich ausser der Provision noch andere Kosten für den Handelvertreter zahlen? Was muss ich sonst noch beachten. Vielleicht weiss ja jemand einen nützlichen Rat.

Gruß
Claus

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: freier handelsvertreter einstellen

    Also die Sache mit freiem Handelsvertreter richtet sich nach HGBich
    glaube § 84. Da steht vieles. Rechte und Pflichte können vereinbart
    werden und zu zahlen ist nur die Provision evtl. mit MwSt.

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: freier handelsvertreter einstellen

      Also die Sache mit freiem Handelsvertreter richtet sich nach
      HGBich
      glaube § 84. Da steht vieles. Rechte und Pflichte können
      vereinbart
      werden und zu zahlen ist nur die Provision evtl. mit MwSt.
      Hallo Kaufleute,

      es sind konkret §§ 84 - 92c HGB. Besonders reizvoll ist § 89b HGB, was die Frage betrifft "Was muß ich sonst noch zahlen?". Die genannten Quellen schränken insofern die generelle Vertragsfreiheit ein, als es sich dabei im Zweifelsfall um allgemein gültiges, also ggü dem individuellen Vertrag höherwertiges Recht handelt. HGB gibts z.B. gedruckt bei Beck im dtv für etwa dreieinhalb Euro, also je nach Drucker möglicherweise billiger als downloaden & ausdrucken.

      Zur Frage einer "eventuellen" USt >> §§ 1-3a, 12, 15-19, 22 UStG und noch ein paar andere.

      Dringende Empfehlung: Genannte Quellen zuerst lesen, erst dann loslegen!

      Toi toi toi

      MM

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