Webdesigning -freiberuflich?

Hallo liebe Experten!
Wir haben vor, uns (neben unserer Berufstaetigkeit) in Webdesigning selbststaendig zu machen. Koennen wir diese Taetigkeit freiberuflich betreiben oder muessen wir ein Gewerbe anmelden?
Und wie kann man ueberpruefen, ob ein Name schon Copyright geschuetzt ist? Wir moechten vermeiden, dass in der Werbung keine Namen benutzt werden, die schon Copyright geschuetzt sind.
Wir sind sehr dankbar fuer jede Hilfe und Tips.

Greusse
Sharon.

Hallo,

also: Web-Design kann auch als Freiberufler gemacht werden, dann braucht Ihr keinen Gewerbeschein und zahlt keine Gewerbesteuer.

Ob ein Name bereits geschützt ist, könnt Ihr feststellen, indem Ihr

a.den Namen in Eurer Gemeine/Stadt beim Amtsgericht als eingetragene Firma ins Handelsregister eintragen lasst. Das ist Kostenpflichtig und läuft über einen Notar. Es wird dann festgestellt, daß in Eurem Kreis keine zweite Firma mit diesem Namen vorhanden ist und nach der Eintragung wird ausgeschlossen, daß eine zweite Firma sich in Eurem Kreis eintragen lässt.Wichtig: gilt nur für einen bestimmten Kreis!Infos gibt’s über das Amtsgericht und die IHK.

b. Reicht Euch die Sicherung des Namens in Eurem Kreis nicht, gibt es folgende Möglichkeit: Bundes- und Europaweit könnt Ihr den Namen als Markennamen beim Patentamt sichern. Dafür müsst Ihr selbst beim Patentamt recherchieren, ob der Name in Europa bereits vergeben ist. Der Name muss bestimmten Kriterien genügen - er darf z.B.nicht beschreibend sein (Beispiel: „Internet-Kommunikation“ beschreibt eine Tätigkeit und geht deshalb nicht :frowning: ). Das Registrieren des Namens kostet dann richtig Geld, wie viel hängt von der Kategorie ab, in die die Tätigkeit fällt, die man ausüben will. (Infos beim Bundesamt für Patent- und Markenschutz. auvh im www sind alle Infobroschüren abrufbar.)

Grundsätzlich könnt ihr unter einem Künstlernamen auch als Freiberufler tätig werden. Im Grunde - so die IHK - ist der Name dann auch geschützt, denn die Rechte hat juristisch gesehen der, der den Namen nachweislich am längsten nutzt. Allerdings - so der Berater der IHK - zeige die Erfahrung, daß in einem etwaigen Rechtsstreit um Namensrechte meist die Firma mit dem größeren Kapital siege, die sich den Weg durch die Instanzen leisten könne. (Das sind Infos, die ich von der IHK, dem Amtsgericht Gießen und dem Patentamt bekommen habe)

gruß
Dorothea

Hallo,

ich glaube das stimmt nicht. Ich bin auch selbst. Web-Designer, und mußte das Gewerbe anmelden. Die Ausübung des Berufes Web-Design gilt nicht als „Freiberufler“. Mir wurde bei der Gründung (und ich hab mich sehr gut beraten lassen) gesagt, daß man nur mit bestimmten Berufen wie Architekt, Ingenieur usw. als Freiberufler zählt. Man kann als Webdesigner wohl freiberuflich arbeiten, aber das ist was ganz anderes. Das heißt nur, daß ein evtl. Arbeitgeber keine Sozialversicherung usw. latzen muß. Vom Finanzamt wird der Web-Designer jedoch definitiv nicht als Freiberufler anerkannt.

Es grüßt,
Ulli

Hallo Ulli,

ich habe mich soeben als Webdesigner selbständig gemacht und das Finanzamt und auch die IHK haben beide gesagt, daß Webdesign wie Grafik-Design, Ärzte, Ingenieure etc typische Freiberufler-Berufe sind. Als Kriterium führten sie an, daß ein Freiberufler Know-How und Hirn anbiete, keine Materialien. Allerdings ist das Freiberuflertum nur sehr vage formuliert. Ich habe mich wegen der Anmeldung und Eintragung eines Firmennamens dann auch für eine Gewerbeanmeldung entschieden.

Gruß
Dorothea

Hallo Dorothea
da haben wir wohl unterschiedliche Infos erhalten. Ich habe mich schon vor einem Jahr selbständig gemacht, vielleicht hat sich zwischenzeitlich etwas geändert, vielleicht im Zusammenhang mit dem Scheinselbständigkeitsgesetz. Mir wurden damals aus einem Gesetzbuch die Berufe vorgelesen, die als Freiberuf gelten. Web-design sei mehr technisch als künstlerisch, wie bei Grafik-Design, war das Argument. Was im übrigen auch stimmt. Ich habe dann versucht zu argumentieren, daß ich auch Kurse gebe, und Dozent ist ein Freiberuf. Damit bin ich auch nicht durchgekommen, weil Kurse nicht mein Hauptprodukt sind. Kann es vielleicht Ermessensache der Beamten sein, wer als Freiberufler anerkannt wird und wer nicht, vielleicht wird diese Angelegenheit auch von Bundesland zu Bundedsland unterschiedlich gehandhabt? Ich weiß es nicht. Für den Fragestellenden ist es bestimmt sehr verwirrend, deshalb würde ich mich auf jeden Fall nochmals vor Ort erkundigen und zwar bei unterschiedlichen Stellen.
Viele Grüße,
Ulli

Hallo Freunde,
ich Denke bevor man solche grundlegeneden
Fragen nicht selbst Beantworten kann, sollte
man sich das mit dem Selbstständig machen
nochmal überlegen.

Denn hierzu gehört mehr wie der Umgang mit dem PC. Gerade die rechtlichen Punkte (Kunden) brechen den meisten Neulingen meist recht Schmerzhaft das Genick.

Dies ist keine deskonstruktive Kritik, sondern nur die Bewahrung vor Schlimmeren.

Gruß von einem
alten (erfahrenem) Hasen
aus der Branche.

Hallo,
ich bin seid 5 Jahren freiberuflicher Grafik-Designer und Illustrator. Ich habe auch kein Gewerbe angemeldet und hatte noch nie ein Problem mit dem Finanzamt (Gewerbesteuer). Laut meiner Steuerberaterin ist dafür massgeblich, dass du nur Deine Dienstleistung (Ideen etc.) und keine Waren oder Dienstleistungen anderer verkaufst. Hinzu kommt, dass du nachweislich mehrere Kunden haben solltest - wegen der Scheinselbständigkeit. Und als Webdesigner verkaufst Du Gestaltung, also Ideen. Ob das Endprodukt eine Broschüre, eine Illustration oder eine Website ist, ist egal.

Grüsse, Stefan

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