Hallo,
also: Web-Design kann auch als Freiberufler gemacht werden, dann braucht Ihr keinen Gewerbeschein und zahlt keine Gewerbesteuer.
Ob ein Name bereits geschützt ist, könnt Ihr feststellen, indem Ihr
a.den Namen in Eurer Gemeine/Stadt beim Amtsgericht als eingetragene Firma ins Handelsregister eintragen lasst. Das ist Kostenpflichtig und läuft über einen Notar. Es wird dann festgestellt, daß in Eurem Kreis keine zweite Firma mit diesem Namen vorhanden ist und nach der Eintragung wird ausgeschlossen, daß eine zweite Firma sich in Eurem Kreis eintragen lässt.Wichtig: gilt nur für einen bestimmten Kreis!Infos gibt’s über das Amtsgericht und die IHK.
b. Reicht Euch die Sicherung des Namens in Eurem Kreis nicht, gibt es folgende Möglichkeit: Bundes- und Europaweit könnt Ihr den Namen als Markennamen beim Patentamt sichern. Dafür müsst Ihr selbst beim Patentamt recherchieren, ob der Name in Europa bereits vergeben ist. Der Name muss bestimmten Kriterien genügen - er darf z.B.nicht beschreibend sein (Beispiel: „Internet-Kommunikation“ beschreibt eine Tätigkeit und geht deshalb nicht ). Das Registrieren des Namens kostet dann richtig Geld, wie viel hängt von der Kategorie ab, in die die Tätigkeit fällt, die man ausüben will. (Infos beim Bundesamt für Patent- und Markenschutz. auvh im www sind alle Infobroschüren abrufbar.)
Grundsätzlich könnt ihr unter einem Künstlernamen auch als Freiberufler tätig werden. Im Grunde - so die IHK - ist der Name dann auch geschützt, denn die Rechte hat juristisch gesehen der, der den Namen nachweislich am längsten nutzt. Allerdings - so der Berater der IHK - zeige die Erfahrung, daß in einem etwaigen Rechtsstreit um Namensrechte meist die Firma mit dem größeren Kapital siege, die sich den Weg durch die Instanzen leisten könne. (Das sind Infos, die ich von der IHK, dem Amtsgericht Gießen und dem Patentamt bekommen habe)
gruß
Dorothea