Rechnung schreiben vor Gewerbeanmeldung ?

Hallo,

ein Bekannter möchte sich demnächst selbständig machen und erzählte mir, daß er schon jetzt (bis zu 3 Monate vorher) Umsätze über sein zukünftiges Gewerbe machen dürfte (vollständige Rechnung mit geplantem Firmennamen, ausgewiesener MwSt. u.s.w.).

Ist dies richtig ?? Wenn ja, was geschieht, wenn er es sich dann doch anders überlegt und kein Gewerbe anmeldet?

Danke vorab!

(vollständige Rechnung mit geplantem Firmennamen,
ausgewiesener MwSt. u.s.w.).

Hallo,

grundsätzlich kann ein Gewerbe auch rückwirkend angemeldet werden, allerdings nicht „ewig“. Es geht also nicht, das Gewerbe erstmal sozusagen schwarz auszüben und wenn einem das Finanzamt auf die Schliche kommt, den Betrieb anzumelden. Wichtig ist auch, daß alle MwSt, die auf einer Rechnung aufgeführt wird, auch an das Finanzamt abgeführt wird auch, wenn sie unberechtigt aufgeführt wird.

Dein Bekannter wäre also gut beraten, wenn er schleunigst das Gewerbeamt aufsuchen würde.

viele Grüße,

Ralf

Hallo,

danke für Deine Antwort, der ich entnehme, daß die drei Monate wohl in der tolerierten Frist liegen. Die einbehaltene Merwertsteuer muß aber doch unmittelbar zum Monatsende angemeldet und zum 10. des Folgemonats ans Finanzamt abgeführt werden, solange keine andere Regelung vereinbart wurde, oder kann er damit auch bis zur Gewerbeanmeldung warten (Es würde sich im vorliegenen Fall wohl um Beträge [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Anmeldung immer erforderlich
Wer ein Gewerbe betreibt muß dies zu dem Zeitpunkt wo er es beginnt,
auch anmelden.

Man kann RÜCKWIRKEND Gründungskosten (Seminare, Software, Bücher
etc.) absetzten bzw. dann bei der Gründung angeben. Wie lange
zurückliegend diese Dinge mit hereingenommen werden können weiß ich
nicht.

„Vorher“ Rechnungen schreiben und als Gewerbe auftreten ist meiner
Meinung nach absolut unzulässig. Dazu gibts ja auch den
Gewerbeschein. Alles andere was an Kosten bzgl. eines Gewerbes vorher
anläuft, kann danach mit angegeben werden.

Umsatzsteuer
… und schon alleine wegen der hinterzogenen Umsatzsteuer würde das
Finanzamt wohl ärgerlich werden. Da gibts bestimmt auch irgendwelche
% Strafsätze auf die USt die nicht gleich weitergereicht wird.

Wer ein Gewerbe betreibt muß dies zu dem Zeitpunkt wo er es
beginnt,
auch anmelden.

Theoretisch Ja - Praktisch Nein.

Ich habe mein Gewerbe z.B. auch erst nach 14 Tagen rückwirkend zum 1. des Monats angemeldet. Es hat keinerlei Probleme gegeben und man hat mir auf dem Gewerbeamt auch gesagt, daß man dies durchaus auch für 3(?) Monate rückwirkend machen könnte.

grüße

Ralf