Hallo Sabine,
Wie schreibt man eine solche Rechnung ordnungsgemäß?
das kommt drauf an.
Grundsätzlich gehört auf die Rechnung:
Name & Adresse des Lieferanten/Leistenden und des Empfängers der Lieferung/Leistung
Art und Umfang der Lieferung/Leistung
Zeitpunkt der Lieferung/Leistung
"Netto"entgelt, USt-Satz, USt
Ggf. Hinweis auf Grund der Steuerbefreiung
Steuernummer oder USt-ID-Nummer des Unternehmers, der die Rechnung ausstellt
USt-ID-Nummer des Empfängers im Fall von steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferungen
Im Einzelfall steht am Anfang der ustlichen Beurteilung eines Sachverhalts immer die Frage: Lieferung oder sonstige Leistung?
Im Fall der sonstigen Leistung wird nicht zwischen Gemeinschaftsgebiet und Drittland unterschieden, sondern zwischen „Inland“ (= Erhebungsgebiet) und Ausland. „Ort der sonstigen Leistung“ ist eine charmante, aber verzwatzelte Angelegenheit, die ich hier übergehe, weil ich vermute, dass es Dir um die Beurteilung einer Lieferung nach A geht.
Hier ists schon einfacher: Es ist nur zu unterscheiden zwischen Lieferungen von verbrauchssteuerpflichtigen (Schnaps, Mineralöl und dergleichen) und anderen Waren, und außerdem zwischen Lieferungen an Abnehmer, die eine USt-ID-Nummer nennen und anderen Abnehmern.
Ich vermute, die vorliegende Lieferung betrifft keine verbrauchssteuerpflichtigen Waren und geht an einen Abnehmer, der eine USt-ID-Nummer benennt.
In diesem Fall handelt es sich um eine USt-freie innergemeinschaftliche Lieferung.
Auf die Rechnung gehört außer den anderen oben genannten Dingen die Steuernummer/USt-ID-Nummer des Liefernden und die USt-ID-Nummer des Empfängers, außerdem der Hinweis auf die Steuerbefreiung: „Innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 6a UStG, steuerbefreit nach § 4 Nr. 1b UStG“
Schöne Grüße
MM