Eigentlich ist der Satz aber doch richtig, denn der Käufer
muss dem Verkäufer die Umsatzsteuer bezahlen.
Nein er überläßt sie ihm zur Abführung an das FA.
Das sehe ich nicht so, wer ist denn Schuldner der
Umsatzsteuer? Ja wohl im Regelfall immer noch der Verkäufer.
Die in einer Rechnung ausgewiesene USt ist einklagbar, d.h.
der Käufer muss sie erst einmal bezahlen.
du vergißt den Unterschied zwischen Käufer und Verbraucher.
Die Umsatzsteuer ist abhängig vom Verkaufspreis, deswegen wird sie auch an der Stelle erhoben und ist dann ans FA abzuführen.
Eine andere
Frage ist wer mit der Umsatzsteuer wirtschaftlich belastet
ist. Nach der Theorie ist das der Endverbraucher,
Eben nicht. Wel in „jeder“ Stufe der Mehrwert besteuert wird.
Bsp. (etwas vereinfacht): Großhändler kauft beim Hersteller
Ware für 100€ + 16% USt
Großhändler bezahlt 116€ bekommt 16€ Vorsteuer vom FA -->
wirtschaftl. Belastung 100€ also keine wirtschaftl. Belastung
mit USt.
Falsch: Er muss abführen 32 euro und darf verrechenn 16 euro: Nach deinen Worten wirtschaftliche belastung 16 Euro.
Also ist nur der Endverbraucher mit der USt wirtschaftl.
Belastet.
Das ist falsch. s.o.
Nehmen wir mal an in Deutschland wird die Umsatzsteuer auf 20%
angehoben, meinst Du alles was jetzt 0,99€ kostet, kostet dann
1,03€?
Das müsste nach Deiner Nettopreiskalkulation nämlich so sein.
Aber da die Psychologie eine große Rolle spielt, wird sehr
wohl darauf geachtet was Brutto rauskommt. Denn schließlich
muss bei uns der Bruttopreis ausgezeichnet werden.
das ist ja was ich sagte: Der verkäufer prüft, ob er die gesamte Erhöhung an den Käufer weitergibt, oder ob er den VK (in deinem Beispel) bei 99 Cent beläßt.
Die Kalkulationen sind nicht starr und stur, sondern flexibel.
wenn ich als EH errechne 123,53 als Kalkulations-VK, dann bleibt mir überlassen ob ich 114,90; 119,00; 124,90; 129,00 oder gar 134,00 auszeichne.
gruss