UMST? Wer kanns auch mir erklären?

Ein Gruß in die Runde!

Wie ist das mit der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer?

Ist das nun ein durchlaufender Posten? Es heisst doch der KUNDE bezahlt am Schluß diese Steuer!

Oder muß man eben doch etwas löhnen, nämlich die Differenz aus der bezahlten Vorsteuer beim Wareneinkauf und der beim Warenverkauf berechneten Umsatzsteuer???

Würd mich auch über ein Rechenbeispiel freuen! ;o)

Loki

Mehrwertsteuer heißt Mehrwertsteuer, wei nur der Mehrwert besteuert wird.

Ich kaufe ein Kilo Mehl und ein Stück Hefe. Zusammen 1,16 Euro.

ein Euro Wrenwert und 16 Cent "Vorsteuer.

Ich backe ein Brot und verkaufe es für 2,32 Euro.

enthaltene Mehrwertsteuer(Umsatzsteuer) 32 Cent

finanazamt: Ich erkläre eingenomme Umsatzsteuer 32 Cent minus bezahlte Vorsteuer 16 Cent abzuführender Mehrwertsteuerbetrag 16 Cent.

wenn das nicht so gemacht würde, sondern z.B. mit einer sich addierend Steuer berechnet würde, wäre die Waren am Ende noch teuerer, da die Produktionswege meist vielstufig sind.

einkauf 1 Euro + Steuer 16% gleich 1,16
Zuschlag 1 euro gleich 2,16 plus 16% gleich 2,5056

gruss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

wenn das nicht so gemacht würde, sondern z.B. mit einer sich
addierend Steuer berechnet würde, wäre die Waren am Ende noch
teuerer, da die Produktionswege meist vielstufig sind.

hi, danke!

d.h., daß jeder unternehmer praktisch ein glied in einer „inkasso-kette“ ist, und für den staat die gesamte mehrwertsteuer eintreibt, die der kunde bezahlt, richtig?

denn am ende bezahlt der endkunde seine 16% MWST, die der letzte verkäufer dann zum letzten mal mit seiner vorsteuer abrechnet.

ok, jetzt kann ich mit dem satz: „der käufer bezahlt die mehrwertsteuer“ etwas anfangen.

d.h., daß jeder unternehmer praktisch ein glied in einer
„inkasso-kette“ ist, und für den staat die gesamte
mehrwertsteuer eintreibt, die der kunde bezahlt, richtig?

Nein, denn der Unternehmer ist Umsatzsteuerpflichtig. Er hat nur das Recht bezahlte Vorsteuer von der Umstzsteuer abzuziehen. er genügt lediglich seiner Steuerschuld.

denn am ende bezahlt der endkunde seine 16% MWST, die der
letzte verkäufer dann zum letzten mal mit seiner vorsteuer
abrechnet.

Wer ist nun der Endkunde? Es kann auch ein unternehmer sein, der die Vorsteuer in Abzug bringt. richtig wäre zu sagen: Es zahlt der die Steuer, der die ware „verbraucht“. Das ist mehr als gerecht.

ok, jetzt kann ich mit dem satz: „der käufer bezahlt die
mehrwertsteuer“ etwas anfangen.

der Satz ist falsch, weil der „Käufer“ nicht der „Verbraucher“ des Gutes sein muss.

gruss

ok, jetzt kann ich mit dem satz: „der käufer bezahlt die
mehrwertsteuer“ etwas anfangen.

der Satz ist falsch, weil der „Käufer“ nicht der „Verbraucher“
des Gutes sein muss.

Eigentlich ist der Satz aber doch richtig, denn der Käufer muss dem Verkäufer die Umsatzsteuer bezahlen. Eine andere Frage ist wer mit der Umsatzsteuer wirtschaftlich belastet ist. Nach der Theorie ist das der Endverbraucher, in der Praxis lässt sich die Umsatsteuer aber nicht immer voll auf den Käufer abwälzen. Z.B. ist bei Ikea in Österreich nicht automatisch jeder Artikel 4% teuerer obwohl die USt dort 20% beträgt.
Gut ich gebe zu, dass wollte jetzt wahrscheinlich niemand wissen!

Grüße
Chris

ok, jetzt kann ich mit dem satz: „der käufer bezahlt die
mehrwertsteuer“ etwas anfangen.

der Satz ist falsch, weil der „Käufer“ nicht der „Verbraucher“
des Gutes sein muss.

Eigentlich ist der Satz aber doch richtig, denn der Käufer
muss dem Verkäufer die Umsatzsteuer bezahlen.

Nein er überläßt sie ihm zur Abführung an das FA.

Eine andere

Frage ist wer mit der Umsatzsteuer wirtschaftlich belastet
ist. Nach der Theorie ist das der Endverbraucher,

Eben nicht. Wel in „jeder“ Stufe der Mehrwert besteuert wird.

in der

Praxis lässt sich die Umsatsteuer aber nicht immer voll auf
den Käufer abwälzen. Z.B. ist bei Ikea in Österreich nicht
automatisch jeder Artikel 4% teuerer obwohl die USt dort 20%
beträgt.

das ist Quatsch. Denn die Unternehmen kalkulieren ohne Umsatzsteuer. Wenn der Kalkulationspreis feststeht wird die Umsatzsteuer zugeschlagen.

Ob der kalkuierte Preis ein Marktpreis ist, hängt aber nicht an der Umsatzsteuer sondern an anderen Faktoren.

a) Marktumfeld
b) Einkommenstruktur (siehe „Big-Mac-Index“)
c) Vorkosten (Transport von Herstell- zum Verkaufsort)
d) Ortskosten (Kosten für Geschäftslokale, Personalkosten, Steuern, Lagerkosten etc.)

und sicherlich noch einige andere Faktoren mehr.

Gut ich gebe zu, dass wollte jetzt wahrscheinlich niemand
wissen!

gehört aber mit zum Thema, wenn man die ideologie da herausnehmen will.

gruss

ok, jetzt kann ich mit dem satz: „der käufer bezahlt die
mehrwertsteuer“ etwas anfangen.

der Satz ist falsch, weil der „Käufer“ nicht der „Verbraucher“
des Gutes sein muss.

Eigentlich ist der Satz aber doch richtig, denn der Käufer
muss dem Verkäufer die Umsatzsteuer bezahlen.

Nein er überläßt sie ihm zur Abführung an das FA.

Das sehe ich nicht so, wer ist denn Schuldner der Umsatzsteuer? Ja wohl im Regelfall immer noch der Verkäufer. Die in einer Rechnung ausgewiesene USt ist einklagbar, d.h. der Käufer muss sie erst einmal bezahlen.

Eine andere

Frage ist wer mit der Umsatzsteuer wirtschaftlich belastet
ist. Nach der Theorie ist das der Endverbraucher,

Eben nicht. Wel in „jeder“ Stufe der Mehrwert besteuert wird.

Bsp. (etwas vereinfacht): Großhändler kauft beim Hersteller Ware für 100€ + 16% USt
Großhändler bezahlt 116€ bekommt 16€ Vorsteuer vom FA --> wirtschaftl. Belastung 100€ also keine wirtschaftl. Belastung mit USt.
Einzelhändler kauft gleiche Ware vom Großhändler für 200€ + 16% USt,
er bezahlt 232€ bekommt 32€ vom FA wirtschaftl. Belastung 200€ das ist de Einkaufspreis des Großhändlers 100€ und der Aufschlag des Großhändlers 100€. Also wieder keine wirtschaftl. Belastung mit USt.
Einzelhändler verkauft die Ware an einen privaten Endverbraucher für 300€ + 16% USt = 348€. Dieser ist wirtschaftl. Belastet mit 348€ da er keine Vorsteur zurück bekommt. Also Belastung mit Umsatzsteuer 48€ das sind 16% auf den gesamt geschaffenen Mehrwert.
Also ist nur der Endverbraucher mit der USt wirtschaftl. Belastet.

in der

Praxis lässt sich die Umsatsteuer aber nicht immer voll auf
den Käufer abwälzen. Z.B. ist bei Ikea in Österreich nicht
automatisch jeder Artikel 4% teuerer obwohl die USt dort 20%
beträgt.

das ist Quatsch. Denn die Unternehmen kalkulieren ohne
Umsatzsteuer. Wenn der Kalkulationspreis feststeht wird die
Umsatzsteuer zugeschlagen.
Ob der kalkuierte Preis ein Marktpreis ist, hängt aber nicht
an der Umsatzsteuer sondern an anderen Faktoren.

a) Marktumfeld
b) Einkommenstruktur (siehe „Big-Mac-Index“)
c) Vorkosten (Transport von Herstell- zum Verkaufsort)
d) Ortskosten (Kosten für Geschäftslokale, Personalkosten,
Steuern, Lagerkosten etc.)

und sicherlich noch einige andere Faktoren mehr.

Das ist vollkommen richtig, deshalb ist meine Aussage aber noch lange kein Quatsch.

Nehmen wir mal an in Deutschland wird die Umsatzsteuer auf 20% angehoben, meinst Du alles was jetzt 0,99€ kostet, kostet dann 1,03€?
Das müsste nach Deiner Nettopreiskalkulation nämlich so sein. Aber da die Psychologie eine große Rolle spielt, wird sehr wohl darauf geachtet was Brutto rauskommt. Denn schließlich muss bei uns der Bruttopreis ausgezeichnet werden.

Grüße
Chris

Eigentlich ist der Satz aber doch richtig, denn der Käufer
muss dem Verkäufer die Umsatzsteuer bezahlen.

Nein er überläßt sie ihm zur Abführung an das FA.

Das sehe ich nicht so, wer ist denn Schuldner der
Umsatzsteuer? Ja wohl im Regelfall immer noch der Verkäufer.
Die in einer Rechnung ausgewiesene USt ist einklagbar, d.h.
der Käufer muss sie erst einmal bezahlen.

du vergißt den Unterschied zwischen Käufer und Verbraucher.

Die Umsatzsteuer ist abhängig vom Verkaufspreis, deswegen wird sie auch an der Stelle erhoben und ist dann ans FA abzuführen.

Eine andere

Frage ist wer mit der Umsatzsteuer wirtschaftlich belastet
ist. Nach der Theorie ist das der Endverbraucher,

Eben nicht. Wel in „jeder“ Stufe der Mehrwert besteuert wird.

Bsp. (etwas vereinfacht): Großhändler kauft beim Hersteller
Ware für 100€ + 16% USt
Großhändler bezahlt 116€ bekommt 16€ Vorsteuer vom FA -->
wirtschaftl. Belastung 100€ also keine wirtschaftl. Belastung
mit USt.

Falsch: Er muss abführen 32 euro und darf verrechenn 16 euro: Nach deinen Worten wirtschaftliche belastung 16 Euro.

Also ist nur der Endverbraucher mit der USt wirtschaftl.
Belastet.

Das ist falsch. s.o.

Nehmen wir mal an in Deutschland wird die Umsatzsteuer auf 20%
angehoben, meinst Du alles was jetzt 0,99€ kostet, kostet dann
1,03€?
Das müsste nach Deiner Nettopreiskalkulation nämlich so sein.
Aber da die Psychologie eine große Rolle spielt, wird sehr
wohl darauf geachtet was Brutto rauskommt. Denn schließlich
muss bei uns der Bruttopreis ausgezeichnet werden.

das ist ja was ich sagte: Der verkäufer prüft, ob er die gesamte Erhöhung an den Käufer weitergibt, oder ob er den VK (in deinem Beispel) bei 99 Cent beläßt.

Die Kalkulationen sind nicht starr und stur, sondern flexibel.

wenn ich als EH errechne 123,53 als Kalkulations-VK, dann bleibt mir überlassen ob ich 114,90; 119,00; 124,90; 129,00 oder gar 134,00 auszeichne.

gruss

Hallo,
auch ich gebe meinen Senf dazu. Mehrwertsteuer ist die Steuer die der Kunde zahlt und die an das Finazamt abgeführt wird.
Diese Steuer hat weder was mit Erzeugerpreisen noch mit Kalkulation zu tun.
Weil ja die Ware die Du als Großhandler kaufst auch schon mal erzeugt wurde.
Für Dich ist wichtig, benutzt Du die Ware für den Eigenverbrauch, -Verbrauchsmittel, Geschäftsaustattung o. Ä. dann kannst Du die MWST mit der MWST die Du mit Deinen erzeugten oder verkauften Artikeln einnimmst Verechnen.
Das kann Dir jeder Buchhalter berechnen. Wenn Du Ware verkaufst kannst Du die gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer von der zu zahlenden MWST abziehen. Dies ist in normalen Buchführung in der Umsatzsteuervornmeldung anzugeben. Mit der Umsatzsteuererklärung kannst Du dann Vorsteuer und eingenomme MWST verrechnen.
Gruß Günter

Diese Steuer hat weder was mit Erzeugerpreisen noch mit
Kalkulation zu tun.

Da Staunt der Fachmann und der Laie wundert sich. Kannst du das mal näher begründen?

Weil ja die Ware die Du als Großhandler kaufst auch schon mal
erzeugt wurde.

sonst könnt er sie als Großhändler ja nciht kaufen.

Für Dich ist wichtig, benutzt Du die Ware für den
Eigenverbrauch, -Verbrauchsmittel, Geschäftsaustattung o. Ä.
dann kannst Du die MWST mit der MWST die Du mit Deinen
erzeugten oder verkauften Artikeln einnimmst Verechnen.

Lass das nicht den StB oder das FA erfahren. Privatverbräcue udn Priovatentnahmen sind mit dem volen UST-Anteil steuerpflichtig.

Das kann Dir jeder Buchhalter berechnen.

Hoffentlich nciht, er macht sich strafbar.

Wenn Du Ware

verkaufst kannst Du die gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer
von der zu zahlenden MWST abziehen.

Mit der
Umsatzsteuererklärung kannst Du dann Vorsteuer und eingenomme
MWST verrechnen.

wie oft kann man das deiner Meinung nach denn miteinander verrechenen?

Und trifft das evtl. nur für deinen Senf zu :wink:

gruss

Hi local,

Eigentlich ist der Satz aber doch richtig, denn der Käufer
muss dem Verkäufer die Umsatzsteuer bezahlen.

Nein er überläßt sie ihm zur Abführung an das FA.

Das sehe ich nicht so, wer ist denn Schuldner der
Umsatzsteuer? Ja wohl im Regelfall immer noch der Verkäufer.
Die in einer Rechnung ausgewiesene USt ist einklagbar, d.h.
der Käufer muss sie erst einmal bezahlen.

du vergißt den Unterschied zwischen Käufer und Verbraucher.

Den vergesse ich nicht. Aber erst einmal muss mir jeder die in meiner Rechnung ausgewiesene USt bezahlen, ob er nun VSt-Abzugsberechtigt ist oder nicht.

Jetzt kommt der Unterschied:
Ist er Vorsteuerabzugsberechtigt bekommt er die an mich bezahlte USt vom FA zurück, er ist also wirtschaftlich nicht damit belastet.

Ist er Endverbraucher bekommt er sie nicht zurück.

Eine andere

Frage ist wer mit der Umsatzsteuer wirtschaftlich belastet
ist. Nach der Theorie ist das der Endverbraucher,

Eben nicht. Wel in „jeder“ Stufe der Mehrwert besteuert wird.

Bsp. (etwas vereinfacht): Großhändler kauft beim Hersteller
Ware für 100€ + 16% USt
Großhändler bezahlt 116€ bekommt 16€ Vorsteuer vom FA -->
wirtschaftl. Belastung 100€ also keine wirtschaftl. Belastung
mit USt.

Falsch: Er muss abführen 32 euro und darf verrechenn 16 euro:
Nach deinen Worten wirtschaftliche belastung 16 Euro.

Du bist zu schnell, er hat doch die Ware noch gar nicht weiterverkauft.

Wenn er sie dann für 200€ netto weiterverkauft muss er zwar 32€ an das FA abführen, aber genau diese bekommt er doch von seinem Käufer zusätzlich. Also ist er nicht mit der USt belastet.

Also ist nur der Endverbraucher mit der USt wirtschaftl.
Belastet.

Das ist falsch. s.o.

Das ist richtig s.o.

Nehmen wir mal an in Deutschland wird die Umsatzsteuer auf 20%
angehoben, meinst Du alles was jetzt 0,99€ kostet, kostet dann
1,03€?
Das müsste nach Deiner Nettopreiskalkulation nämlich so sein.
Aber da die Psychologie eine große Rolle spielt, wird sehr
wohl darauf geachtet was Brutto rauskommt. Denn schließlich
muss bei uns der Bruttopreis ausgezeichnet werden.

das ist ja was ich sagte: Der verkäufer prüft, ob er die
gesamte Erhöhung an den Käufer weitergibt, oder ob er den VK
(in deinem Beispel) bei 99 Cent beläßt.

Die Kalkulationen sind nicht starr und stur, sondern flexibel.

Jetzt sind wir uns ja wieder einig, nichts anderes wollte ich doch von Anfang an ausdrücken.

Viele Grüße
Chris