Eintrag ins Handelsregister

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Mi, 21. Jun 2000
Hallo zusammen,

ich beabsichtige meine Firma, ein Einzelunternehmen, mit einem Phantasienamen im Handelsregister einzutragen.

Ist es richtig, dass bei solchen Eintragungen der Zusatz "eingetragener Kaufmann" erforderlich ist ?
Ich bin jedoch kein Kaufmann, außerdem betreibe die Firma nur nebenberuflich.Kann ich die Firma trotzdem eintragen lassen ?

Danke im voraus,
Swen

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Eintrag ins Handelsregister
    Ist es richtig, dass bei solchen Eintragungen der Zusatz
    "eingetragener Kaufmann" erforderlich ist ?
    Ich bin jedoch kein Kaufmann, außerdem betreibe die Firma nur
    nebenberuflich.Kann ich die Firma trotzdem eintragen lassen ?
    Doch, wenn du dich im Handelsregister eintragen willst, bis du ein Kaufmann mit allen Konsequenzen die dieses hat! (Reklamation, Haftung, ...)
    Ob nun aber der Zusatz erforderlich ist; keine Ahnung.

    Gerd
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    • Antwort von (abgemeldet) nach 2 Stunden hilfreich
      Re^2: Eintrag ins Handelsregister
      --------

      Danke, für die schnelle Antwort.
      Das klingt ja "gefährlich". Mit welchen Konsequenzen muss ich denn da rechnen ? Womöglich lohnt sich der Eintrag für neben-beruflich Selbstständige nicht ?


      Ciao,
      Swen [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
      • Antwort von (abgemeldet) nach 12 Stunden hilfreich
        Re^3: Eintrag ins Handelsregister
        Bitte zu beachten: Ins Handelsregister wird nicht jeder eingetragen, es MÜSSEN bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein!!!
        Umsatz, Betriebsvermögen UND Gewinn müssen bei Einzelunternehmen bestimmte Größenordnungen haben, damit man überhaupt eingetragen werden kann (Vollkaufmann)!
        cu
        Bernd
        • Antwort von (abgemeldet) nach 17 Stunden hilfreich
          Re^4: Eintrag ins Handelsregister
          Hallo Bernd,

          hier irrst Du!
          Seit dem Handelsrechtreformgesetz kann sich jeder Gewerbetreibende ins HR eintragen lassen.
          Er muß dann halt nur mit den Kosequenzen leben.
          Ich denke da vor allem an Buchführungspflicht, Einschränkung der Rechte als Verbraucher und der (in D auch bald kommenden) Publizitätspflicht.

          Der Zusatz e.K. oder e.Kfm. ist Pflicht!

          MfG
          Undine
          • Antwort von (abgemeldet) nach 18 Stunden hilfreich
            Re^5: Eintrag ins Handelsregister
            Danke für den Hinweis, das war mir noch nicht bekannt!
            Bernd
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