Hi !
Als aller erstes Mal: keine Panik.
Und nun weiter. Es werden neben den ganzen beruflichen Aufgaben (Auftragsabwicklung, Bestellung,...) ein paar administrative Aufgaben dazukommen. So ist neben der Buchführung (inkl. Jahresabschluss und Steuererklärungen) auch auf den sonstigen Rechtsgebieten (Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Sozialversicherungsrecht, allgemeines Privatrecht (BGB), Handelsrecht) alsbald etwas Erfahrung notwendig. Diese Erfahrungen werden in verschiedenen Seminaren vermittelt. Oft werden die Kurse von der IHK oder den Handwerkskammern dabei bevorzugt. Diese Kurse können aber alle nur einen groben Überblick über die Themengebiete geben.
Es ist daher zu empfehlen, sich für die einzelnen Probleme die jeweils kompetenten Beistände zu suchen. Für den angefragten Teil der Buchführung/Umsatzsteuer-Voranmeldung wäre dies der Steuerberater. Wem dieser zu teuer erscheint, bekommt (in letzter Zeit in immer mehr Finanzämtern zu finden) bei den Service-Punkten oder auch nur in Buchhaltungsbüros kompetente Hilfe.
Hier sollte durchaus der Steuerberater beauftragt werden, der bisher auch schon die Buchhaltung für das Unternehmen erledigt hat. Dieser kennt sich nämlich bereits mit dem unternehmen aus und kann so auch schon mal ein paar nützliche Tipps geben. Vielleicht läßt sich der Preis, den der ehemalige Chef zahlen musste, ja auch noch etwas drücken.
Solltest du allerdings veruchen, alles alleine zu machen, sollen hier noch ein paar Anmerkungen gemacht werden:
1. Buchhaltung
Diese sollte nach Möglichkeit mit einem dafür vorgesehenen Buchhaltungsprogramm (für Einsteiger empfiehlt sich immer wieder Lexware) erledigt werden. Wenn man sich ein wenig Zeit nimmt (mind. 1 Tag) kann einem ein solches Programm auch einiges an Arbeit abnehmen (durch Offene-Posten-Verwaltung sieht man, welche Eingangsrechnungen man selbst noch bezahlen muss und welche Ausgangsrechnungen bald angemahnt werden müssen)
2. Gewinnermittlung
Diese ist immer nach dem Ablauf eines Kalenderjahres zu erstellen. Wie von dir jetzt bereits festgestellt, empfiehlt es sich, die Rechungen, die bisher auf die private Anschrift lauteten, nun auf die Firma laufen zu lassen. Für alles andere (anteilige Kosten der Wohnung für ein Arbeitszimmer, Abschreibungen, Ermittlung der Einlagewerte der Gegenstände des Arbeitszimmers,...) bleibt noch etwa ein Jahr Zeit. Bis dahin ist entweder ein Steuerberater gefunden ODER das in den Seminaren erworbene Wissen auf dem Stand, dass hier bei w-w-w im Steuer-Brett fundierte Fragen gestellt werden können.
3. Umsatzsteuer (USt)
Hier sind monatlich nun die USt-Voranmeldungen (USt-VA) abzugeben. Diese sind zwar nach bestem Wissen und gewissen anzufertigen. Wenn aber mal ein Fehler auftritt (und das wird anfangs zwangsläufig passieren) ist das auch kein Beinbruch. Man kann diese VAen nämlich jederzeit und sooft man will ändern (bei mehr als zwei Änderungen pro Monat werden die beim Finanzamt aber doch sauer).
Die komplett richtigen Zahlen muss man dann erst mit der Umsatzsteuer-Erklärung im nächsten Jahr abgeben. Die Zahlen für die Erklärung ergeben sich meist aus der oben erwähnten Gewinnermittlung. Und da die Zahlen hier meist noch von den bisher gemeldeten Zahlen abweichen, kommt es dann zu USt-Nachzahlungen oder Erstattungen. Ich empfehle daher regelmäßig. Lieber jetzt in 12 Monatsraten immer ein klein wenig mehr ans Finanzamt Zahlen und dann mit einem Mal ein größeren Betrag erstattet zu bekommen als umgekehrt (jetzt zuwenig zahlen und nachher die große Nachzahlung)
Und damit wären die oben angeführten Probleme schon erledigt.
BARUL76