neben- o. hauptberufliche Selbständigkeit/Hausfrau

Von: , Frage gestellt am Sa, 12. Mär 2005

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8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: neben- o. hauptberufliche Selbständigkeit/Haus

    [Dieser Artikel ist nicht fuer das Archiv freigegeben.]

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: neben- o. hauptberufliche Selbständigkeit/Ha

      Hallo Tin Tin,

      leider ist mein Vater Rentner, also kommt Dein Vorschlag leider nicht zum Tragen. Aber vielen Dank, das Du geantwortet hast.

      Weiss sonst niemand einen Rat?

      Grüße
      Jasmin

  2. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: neben- o. hauptberufliche Selbständigkeit/Haus

    Hallo,

    die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei ca. 800 Euro. Zugrundegelegt wird eine nebenberufliche Tätigkeit. Nach der obigen Summe zahlst du den KK-Beitrag. Den noch notwendigen Lebensunterhalt erhältst du von deinem Vater. Den Erlös der Tätigkeit mußt du, wenn die Grenzen überschritten werden, versteuern. Weiterhin gibt es auch Förderungen (Europäischer Sozialfond), die nicht auf den Bezug von Arbeitslosengeld aufbauen, jedoch ohne Rechtsanspruch gezahlt werden (nicht rückzahlbar, aber in deinem Fall steuerpflichtig). Stoße dich nicht am Begriff "nebenberufliche Tätigkeit". Du machst dich selbstständig, nur bei der Krankenkasse wirst du so behandelt.

    Eine andere Möglichkeit wäre eine freiberufliche Tätigkeit, wobei auch die Künstlersozialkasse herangezogen werden kann. Eben günstige Beiträge bei voller Absicherung. Mach dich mal in der Richtung schlau, hier hört allerdings mein Wissen auf.

    Gruß
    André

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: neben- o. hauptberufliche Selbständigkeit/Ha

      Hallo,
      -Hallo auch Dir und vielen Dank für Deine Antworten.:-)




      die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei ca. 800 Euro.
      Zugrundegelegt wird eine nebenberufliche Tätigkeit.
      -Wie kommst Du auf diesen Beitrag? Das verstehe ich nicht, bisher wurde mir immer die Beitragsbemessungsgrenze für Selbständige für die Krankenkassenbeitragsermittlung bei ca. 1800 Euro vor Augen gehalten? Jede Krankenkasse sagte mir darunter gehe es nicht, wie kommst Du auf 800 Euro? Bitte erkläre mir das nochmal. Kann ich das denn als nebenberufliche Tätigkeit machen, obwohl ich "nur" als Hauptberuf Hausfrau bin?



      Nach der obigen Summe zahlst du den KK-Beitrag. Den noch notwendigen
      Lebensunterhalt erhältst du von deinem Vater. Den Erlös der
      Tätigkeit mußt du, wenn die Grenzen überschritten werden,
      versteuern. Weiterhin gibt es auch Förderungen (Europäischer
      Sozialfond), die nicht auf den Bezug von Arbeitslosengeld
      aufbauen, jedoch ohne Rechtsanspruch gezahlt werden (nicht
      rückzahlbar, aber in deinem Fall steuerpflichtig).
      - wo bekomme ich hierzu noch mehr Infos? Also zu den Förderungen, hast Du eine Idee?




      Stoße dich nicht am Begriff "nebenberufliche Tätigkeit". Du machst dich
      selbstständig, nur bei der Krankenkasse wirst du so behandelt.
      ---Kannst Du mir nochmal erklären, was Du damit meinst das ich bei der Krankenkasse so behandelt werde? Meinst Du als nebenberuflich Selbständige, das ich diesen Status bei der Krankenkasse habe? Oder was meinst Du?




      Eine andere Möglichkeit wäre eine freiberufliche Tätigkeit,
      wobei auch die Künstlersozialkasse herangezogen werden kann.
      Eben günstige Beiträge bei voller Absicherung. Mach dich mal
      in der Richtung schlau, hier hört allerdings mein Wissen auf.




      ---hab ich schon, es ist sehr schwer dort hineinzukommen, weil die Grenzen zwischen Kunst und Kunsthandwerk fliessend sind.




      Gruß
      André
      Dir auch viele Grüße und ich hoffe ich höre nochmal von Dir:-)

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: neben- o. hauptberufliche Selbständigkeit/Ha

        Hallo, die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei ca. 800 Euro.
        Zugrundegelegt wird eine nebenberufliche Tätigkeit.
        -Wie kommst Du auf diesen Beitrag?
        Hier: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv... Weiterhin gibt es auch Förderungen (Europäischer
        Sozialfond), die nicht auf den Bezug von Arbeitslosengeld
        aufbauen, jedoch ohne Rechtsanspruch gezahlt werden (nicht
        rückzahlbar, aber in deinem Fall steuerpflichtig).
        - wo bekomme ich hierzu noch mehr Infos? Also zu den
        Förderungen, hast Du eine Idee?
        Hier: http://europa.eu.int/comm/employment_social/esf2000/...
        Außerdem kannst du bei der örtlichen IHK nachfragen. Die haben da broschüren. Und den Antrag stellst du eh über die IHK, weil nur dort kostenlos. Stoße dich
        nicht am Begriff "nebenberufliche Tätigkeit". Du machst dich
        selbstständig, nur bei der Krankenkasse wirst du so behandelt.
        ---Kannst Du mir nochmal erklären, was Du damit meinst das ich
        bei der Krankenkasse so behandelt werde? Meinst Du als
        nebenberuflich Selbständige, das ich diesen Status bei der
        Krankenkasse habe?
        Richtig. Der Status ist "nebenberuflich selbstständig". Du mußt lediglich deinen Lebensunterhalt nachweisen, egal ob über "richtige" Arbeit, oder Erbschaft oder Kredit vom Vater.

        Gruß
        André

        • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: neben- o. hauptberufliche Selbständigkeit/Ha

          Hallo, die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei ca. 800 Euro.
          Zugrundegelegt wird eine nebenberufliche Tätigkeit.
          -Wie kommst Du auf diesen Beitrag?
          Hier:
          http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv...

          ---danke hierfür. Meinst Du das gilt auch für unverheiratete Hausfrauen oder muss man zwingend verheiratet sein oder einen sonstigen Status innehaben um nebenberuflich selbständig zu sein?
          Ich habe mal gehört, das dies nur für Verheiratete gilt.

          Ich habe das hierzu gefunden:

          "Beiträge für familienversicherte Mitglieder
          Wer mit Ehepartner oder Eltern bei einer Krankenkasse kostenfrei mitversichert ist, darf mit einem Gewerbe höchstens 345,00 € pro Monat im Jahresdurchschnitt verdienen und darf dafür höchstens 18 Stunden pro Woche arbeiten. Der Gewinn wird von der KK regelmäßig abgefragt.
          Wenn die genannten Grenzen überschritten werden, muss man sich selbst krankenversichern. Genaueres kann man bei der zuständigen KK erfahren.

          Bei einem Gewerbegewinn über 345,00 €/Monat gehen Krankenkassen bei der Beitragsberechnung von einem Mindestgewinn von 1.811,25 €/Monat; aus. Entsprechend dem Beitragssatz ist dann der KK-Beitrag.
          Wenn das Gewerbe aber nicht im Vordergrund der Tätigkeit steht, kann beantragt werden, dass die KK dies feststellt. Das trifft z. B. bei einer Hausfrau zu, die nebenher ein kleines Gewerbe betreibt. Der KK-Beitrag wird dann auf einer Basis von 805,00 €/Monat berechnet."

          -----hier bin ich mir unsicher, ob das nur für verheiratete Hausfrauen gilt?

          -----Also meinst Du gibt es den Status nebenberuflich selbständig Tätige auch für Hausfrauen ohne "richtigen" Beruf? Also ohne Hauptberuf und ohne Ehe? Weiterhin gibt es auch Förderungen (Europäischer
          Sozialfond), die nicht auf den Bezug von Arbeitslosengeld
          aufbauen, jedoch ohne Rechtsanspruch gezahlt werden (nicht
          rückzahlbar, aber in deinem Fall steuerpflichtig).
          - wo bekomme ich hierzu noch mehr Infos? Also zu den
          Förderungen, hast Du eine Idee?
          Hier:
          http://europa.eu.int/comm/employment_social/esf2000/...
          Außerdem kannst du bei der örtlichen IHK nachfragen. Die haben
          da broschüren. Und den Antrag stellst du eh über die IHK, weil
          nur dort kostenlos.
          ------vielen Dank auch hierfür, ich habe alles unter Favoriten abgespeichert und werde mich informieren! Stoße dich
          nicht am Begriff "nebenberufliche Tätigkeit". Du machst dich
          selbstständig, nur bei der Krankenkasse wirst du so behandelt.
          ---Kannst Du mir nochmal erklären, was Du damit meinst das ich
          bei der Krankenkasse so behandelt werde? Meinst Du als
          nebenberuflich Selbständige, das ich diesen Status bei der
          Krankenkasse habe?
          Richtig. Der Status ist "nebenberuflich selbstständig". Du
          mußt lediglich deinen Lebensunterhalt nachweisen, egal ob über
          "richtige" Arbeit, oder Erbschaft oder Kredit vom Vater.
          --- Also wenn ich das Darlehen von meinem Vater nehme ca. 350 Euro, darf ich dann noch Geld aus selbständiger nebenberuflicher Arbeit verdienen bis 805 Euro und bin dann trotzdem relativ günstig freiwillig versichert?
          Meinst Du das geht wirklich?
          Das wäre zu schön um wahr zu sein.
          Gruß
          André

          • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
            Re^5: neben- o. hauptberufliche Selbständigkeit/Ha

            Hallo, die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei ca. 800 Euro.
            Zugrundegelegt wird eine nebenberufliche Tätigkeit.
            -Wie kommst Du auf diesen Beitrag?
            Hier:
            http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv...
            ---danke hierfür. Meinst Du das gilt auch für unverheiratete
            Hausfrauen oder muss man zwingend verheiratet sein oder einen
            sonstigen Status innehaben um nebenberuflich selbständig zu
            sein?
            Ich habe mal deinen Text versucht zu begreifen (also das der KK). Wenn du als verheiratetes Menschlein ein Nebengewerbe hast, so ist bei 345 Euro Gewinn Schluß. Vorausgesetzt ist eben eine Mitversicherung durch den Ehepartner. Bei Unverheirateten gibt es keine Mitversicherung des Partners. Somit kann nach Prüfung die KK den Satz auf 805 Euro festlegen. Sicherheitshalber würde ich aber bei der KK nachfragen. -----Also meinst Du gibt es den Status nebenberuflich
            selbständig Tätige auch für Hausfrauen ohne "richtigen" Beruf?
            Also ohne Hauptberuf und ohne Ehe?
            Ich würde ja sagen. Allerdings mußt du ja von irgendwas leben. Und das will die KK mit Sicherheit wissen. --- Also wenn ich das Darlehen von meinem Vater nehme ca. 350
            Euro, darf ich dann noch Geld aus selbständiger
            nebenberuflicher Arbeit verdienen bis 805 Euro und bin dann
            trotzdem relativ günstig freiwillig versichert?
            Meinst Du das geht wirklich?
            Das wäre zu schön um wahr zu sein.
            So hat mir es die Krankenkasse vor ein paar Wochen mal erklärt. Ruf doch einfach mal an und frag denen Löcher in den Bauch. Entscheidend wird sein, woher dein Geld zum Leben kommt. Der Status nebenberuflich ist nicht an eine Tätigkeit gebunden, so die KK. Auch weil eigentlich niemand mit 805 Euro so richtig sein Leben fristen kann (Miete, Futter, Auto etc.) wird mit diesem geringen Gewinn keine vollwertige Selbstständigkeit unterstellt. Womit wir beim nächsten Punkt wären. Wenn das Finanzamt mal bei Gelegenheit fragen sollte, so könnten die Beamten für dieses Kleingewerbe Liebhaberei unterstellen (also Hobby als Gewerbe getarnt, salopp gesagt). Damit würde das Gewerbe zwangsweise beendet. Das Finanzamt geht von einer Gewinnerzielungsabsicht aus, die letztendlich in absehbarer Zeit das Leben sichern soll. Und das ist dieses Minigewerbe nun mal nicht.

            Gruß
            André

            • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
              Re^6: neben- o. hauptberufliche Selbständigkeit/Ha

              Hallo,
              >>>>>vielen Dank für Deine Mühen und Antworten:-)
              Ich habe mal deinen Text versucht zu begreifen (also das der
              KK). Wenn du als verheiratetes Menschlein ein Nebengewerbe
              hast, so ist bei 345 Euro Gewinn Schluß. Vorausgesetzt ist
              eben eine Mitversicherung durch den Ehepartner. Bei
              Unverheirateten gibt es keine Mitversicherung des Partners.
              Somit kann nach Prüfung die KK den Satz auf 805 Euro
              festlegen. Sicherheitshalber würde ich aber bei der KK
              nachfragen.
              >>>>>Das mache ich auf jeden Fall, ich fürchte nur, das ich wieder unkompetente Antworten erhalten werde, das niemand was genaues weiss, bzw. das ich abgespeist werde mit den Worten,

              "weil Sie nicht verheiratet sind und "Nur-Hausfrau" geht das nicht mit der nebenberuflichen Selbständigkeit!

              aber das wäre ja total unfair, wenn ich als Unverheiratete nur deswegen nicht nebenberuflich selbstständig sein kann, nur weil ich eben nicht verheiratet wäre!

              Mal angenommen ich wäre verheiratet mit meinem Freund, da er Student ist und selber nichts verdient könnt ich doch eh wieder nicht bei ihm familienversichert sein oder? Also müßte ich mich doch wieder freiwillig versichern.

              Ausserdem mal angenommen ich würde mit der Nebenberuflichkeit mehr als 345 Euro verdienen und ich wäre familienversichert und mein Freund der ja dann mein Mann wäre würde verdienen, dann würde ich auch wieder aus der Familienversicherung rausfallen, und müßte mich selber freiwillig versichern etc., dann wäre ich ja wieder an der gleichen Stelle wie jetzt, nur das ich dann verheiratet wäre, verstehst Du? Ich hoff ich drück mich einigermaßen verständlich aus! Das wäre ja totaler Humbug!
              So hat mir es die Krankenkasse vor ein paar Wochen mal
              erklärt. Ruf doch einfach mal an und frag denen Löcher in den
              Bauch.
              >>das werde ich machen!!!! Und dann auch hier berichten!!! Da bin ich ja mal gespannt!

              Entscheidend wird sein, woher dein Geld zum Leben kommt.
              >>>was meinst Du ? Meinst Du es scheitert daran das ich nur Unterhalt bekomme??? Oder wieso?


              Der Status nebenberuflich ist nicht an eine Tätigkeit gebunden, so die KK. Auch weil eigentlich niemand mit 805 Euro
              so richtig sein Leben fristen kann (Miete, Futter, Auto etc.)
              >>>> hier muss ich mal wiedersprechen, ich "friste" mein Leben sogar nur mit ca. 380 Euro im Monat!!!! Das geht sogar auch, ich bin sehr bescheiden und lebe halt sehr genügsam. :-) wird mit diesem geringen Gewinn keine vollwertige
              Selbstständigkeit unterstellt. Womit wir beim nächsten Punkt
              wären. Wenn das Finanzamt mal bei Gelegenheit fragen sollte,
              so könnten die Beamten für dieses Kleingewerbe Liebhaberei
              unterstellen (also Hobby als Gewerbe getarnt, salopp gesagt).
              Damit würde das Gewerbe zwangsweise beendet. Das Finanzamt
              geht von einer Gewinnerzielungsabsicht aus, die letztendlich
              in absehbarer Zeit das Leben sichern soll. Und das ist dieses
              Minigewerbe nun mal nicht.

              >>>>> was ist denn wenn das Finanzamt Liebhaberei unterstellt? Was macht mann denn dann wenn man trotzdem im Monat vielleicht 200- 300 Euro mit seiner "Liebhaberei" einnimmt? Das muss man doch auch irgendwie versteuern um alles legal zu machen, oder wie läuft das denn dann?
              Da sagt doch das Finanzamt auch nicht, achh die verdient ja nur 200 Euro mit ihrer nebenberuflichen Selbständikeit, das ist ja nur Hobby / Liebhaberei. Also das versteh ich nicht. Für mich ist das irgendwie paradox.


              >>> Ich hoffe ich hab nicht zu wirr geschrieben, viele liebe Grüße
              Jasmin

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