Gebrauchsmusterschutz?
(Autor: R a l f Ν, Frage gestellt am So, 13. Mär 2005)
Hallo,
kennt sich jemand aus mit Gebrauchsmusterschutz?
Konkret geht es um ein neues Getränk, welches auf Märkten vertrieben werden soll, aber - leider - leicht kopierbar ist.
Kann man ein solches Getränk schützen lassen? (nicht so sehr die Zutaten als das Getränk und die Herstellung selbst)
Danke
Ralf
kennt sich jemand aus mit Gebrauchsmusterschutz?
Konkret geht es um ein neues Getränk, welches auf Märkten vertrieben werden soll, aber - leider - leicht kopierbar ist.
Kann man ein solches Getränk schützen lassen? (nicht so sehr die Zutaten als das Getränk und die Herstellung selbst)
Danke
Ralf
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Re: Gebrauchsmusterschutz?
(Autor: W о l f g a n g D r e ү е r, Antwort nach 38 Min)
Hallo Ralf!
Wenn man ein pfiffiges Herstellverfahren hat, ist dessen Beherrschung eine wesentliche Komponente und man wird i. d. R. nur sehr begrenztes Interesse haben, dieses Know-how per gewerblichem Schutzrecht zu veröffentlichen. Schutzrechtverletzungen bei irgendeinem Gebrau zu bemerken und nachzuweisen, kann ein aussichtloses Unterfangen sein. Oft sind aber nicht Feinheiten der Herstellung für den Markterfolg entscheidend, sondern Marktzugang, Ruf und Name. Dafür bietet sich eine Schutzmarke/ein Warenzeichen an. Näheres ebenfalls unter dem genannten Link des Patentamts.
Gruß
Wolfgang
Kann man ein solches Getränk :schützen lassen? (nicht so :sehr die Zutaten als das :Getränk und die Herstellung :selbst)
Mach Dich auf folgender Seite schlau: http://www.dpma.de . Rezepturen und Verfahren sind einem Gebrauchsmusterschutz nicht zugänglich. Man könnte zwar über Patentschutz nachdenken, aber das wird ein stumpfes Schwert sein und vorhersehbar an mangelnder Erfindungshöhe scheitern. Wenn man ein pfiffiges Herstellverfahren hat, ist dessen Beherrschung eine wesentliche Komponente und man wird i. d. R. nur sehr begrenztes Interesse haben, dieses Know-how per gewerblichem Schutzrecht zu veröffentlichen. Schutzrechtverletzungen bei irgendeinem Gebrau zu bemerken und nachzuweisen, kann ein aussichtloses Unterfangen sein. Oft sind aber nicht Feinheiten der Herstellung für den Markterfolg entscheidend, sondern Marktzugang, Ruf und Name. Dafür bietet sich eine Schutzmarke/ein Warenzeichen an. Näheres ebenfalls unter dem genannten Link des Patentamts.
Gruß
Wolfgang
Re^2: Gebrauchsmusterschutz?
(Autor: R а l f Ν, Antwort nach 58 Min)
Hallo Wolfgang,
ich hab mir fast gedacht, dass Du mir helfen kannst.
Ich hab nicht drauf spekuliert, aber Hoffnung keimte.
Vielen Dank.
Gruß und schönes (Rest-) Wochenende
Ralf
ich hab mir fast gedacht, dass Du mir helfen kannst.
Ich hab nicht drauf spekuliert, aber Hoffnung keimte.
Vielen Dank.
Gruß und schönes (Rest-) Wochenende
Ralf
@ Wolgang
(Autor: R а l f Ν, Antwort nach 1 Tag, 2 h, 40 Min)
Hallo,
hab soeben mit dem Ansprechpartner Berlin telefoniert; Du hast recht, Rezepturen Geschmäcker Zubereitung sind nicht schutzfähig, sehr wohl aber der Name des Getränks. Und da ich sehr genaue Vorstellungen davon hab wie´s heißen soll werd´ ich das machen.
Solltest Du Weihnachten nach Berlin kommen (warum auch immer), meld Dich mal vorher.
Bis dann bei w-w-w
Gruß Ralf
hab soeben mit dem Ansprechpartner Berlin telefoniert; Du hast recht, Rezepturen Geschmäcker Zubereitung sind nicht schutzfähig, sehr wohl aber der Name des Getränks. Und da ich sehr genaue Vorstellungen davon hab wie´s heißen soll werd´ ich das machen.
Solltest Du Weihnachten nach Berlin kommen (warum auch immer), meld Dich mal vorher.
Bis dann bei w-w-w
Gruß Ralf
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