Re: Gebrauchsmusterschutz?
Hallo Ralf!
Kann man ein solches Getränk :schützen lassen? (nicht so :sehr die Zutaten als das :Getränk und die Herstellung :selbst)
Mach Dich auf folgender Seite schlau: http://www.dpma.de . Rezepturen und Verfahren sind einem Gebrauchsmusterschutz nicht zugänglich. Man könnte zwar über Patentschutz nachdenken, aber das wird ein stumpfes Schwert sein und vorhersehbar an mangelnder Erfindungshöhe scheitern.
Wenn man ein pfiffiges Herstellverfahren hat, ist dessen Beherrschung eine wesentliche Komponente und man wird i. d. R. nur sehr begrenztes Interesse haben, dieses Know-how per gewerblichem Schutzrecht zu veröffentlichen. Schutzrechtverletzungen bei irgendeinem Gebrau zu bemerken und nachzuweisen, kann ein aussichtloses Unterfangen sein. Oft sind aber nicht Feinheiten der Herstellung für den Markterfolg entscheidend, sondern Marktzugang, Ruf und Name. Dafür bietet sich eine Schutzmarke/ein Warenzeichen an. Näheres ebenfalls unter dem genannten Link des Patentamts.
Gruß
Wolfgang