Nebenverdienst über zweite Lohnsteuerkarte?

ich bin in einem festen Arbeitsverhältniss beschäftigt.
Da das Dienstleistungsangebot meines Arbeitgebers nicht vollständig ist,
möchte ich den Kunden eine ergänzende Tätigkeit nebenberuflich anbieten.

Welche Möglichkeiten, z.B. zweite Lohnsteuerkarte oder ähnliches gibt es da?
Ab wann muss ich das Ganze als Gewerbe anmelden?

Da Du es nicht mit einem sondern (wie es klingt) mit mehreren Kunden zu tun hast, kommt nur ein Gewerbe in Frage.
Es sei denn, es geht mehr in Richtung Beratung oder Behandlung, dann ist eine Freiberufliche Tätigkeit angesagt.
Mehr dazu: http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm#abgr

Bis zu welcher Verdienstgrenze muss ich meinen Arbeitgeber
davon nicht unterrichten?

a) Wenn Du im öffentlichen Dienst bist, oder etwas zu diesem Thema im Arbeitsvertrag steht, musst Du ihn von Anfang an unterrichten.
b) Sonst: Wenn klar sein soll, dass Du dem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen willst, und es gründlich geklärt werden soll, was Du im Nebenjob machst und was nicht, und wie Du das mit Deiner jetzigen Arbeit auseinanderhalten willst,
solltest Du auch von Anfang an offen und ehrlich mit Deinem AG sprechen.

Vielleicht kann Dein Gewerbe ja auch dem AG nützlich sein und ihm für seine Art Geschäft neue Kunden zuführen. Das wäre dann sogar interessant für ihn.

Gruß JoKu

Hallo Joku,

vielen Dank für die Antwort und den super Link.
Stimmt, es handelt sich um mehrere Kunden. Ich bin nicht im ÖD.

Eigentlich handelt es sich nicht nur um eine Tätigkeit, sondern um drei.
Zwei davon würden wahrscheinlich unter die Rubrik Freiberuf, die andere unter Gewerbe fallen. Wie geht denn das?
Was ist denn eigentlich vorteilhafter - Freiberuf oder Gewerbe?

Gruß, Joe

Eigentlich handelt es sich nicht nur um eine Tätigkeit,
sondern um drei.
Zwei davon würden wahrscheinlich unter die Rubrik Freiberuf,
die andere unter Gewerbe fallen.
Wie geht denn das?

Wenn Du z. B. EDV schulst und auch Hardware verkaufst, ist es halt ein Gewerbe.
Der Katalog der Freiberuflichen Tätigkeiten ist relativ schmal.

Was ist denn eigentlich vorteilhafter - Freiberuf oder
Gewerbe?

Bei geringem Umsatz gibt es kaum Unterschiede
genauer: http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.htm

Gruß JK

Hallo Joku,

kann denn eine selbstständig ausgeführte Nebentätigkeit auch unter „Minijob“ laufen oder ist ein Minijob nur für Beschäftigte mit Arbeitsvertrag gedacht?

Gruß, Joe

„Minijob“ kann man nur in einem Anstellungsverhältnis machen.

Gruß JoKu

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