Privat KV - selbstständig oder freiberuflich?

Hallo nochmals,

erstmal Danke für die Infos, sehr schön, nett und hilfreich hier!

Informiere mich gerade bei diversen privaten KVs nach den Beiträgen.

Wieso unterscheiden die beim beruflichen Status zwischen selbstständig und Freiberufler? Selbstständig ist doch jeder der beiden!

Was ist der Unterschied mit welchen konsequenzen?

Grüße
Chris

Hi,

also ich kann nur sagen das wenn Du dich privat versichern lässt du billiger bei weg kommst als wenn du dich gesetzlich /z.b. AOK weiterversichern lässt.

ich bin seit dez.04 Selbstständig und wollt mich bei AOK gesetzlich weiterversichern, Der Hacken war das ich bei denen 300 € monatlich zahlen sollte.
Nun habe ich mich privat versichert und zahle grad mal etwas mehr als 1/3 also 120 € im Monat…

Bei dir wär das nur noch wegen dem Alter abzuklären… :wink:

Mfg

Sascha

Hi Sascha,

also ich kann nur sagen das wenn Du dich privat versichern lässt du billiger bei weg kommst als wenn du dich
gesetzlich /z.b. AOK weiterversichern lässt.

Vorsicht mit solchen pauschalen Urteilen. Die Wirklichkeit kann sehr hart aussehen.

Der Selbständige bezahlt sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil bei der GKV. Da sieht erstmal recht viel aus.
Aber ein Wechsel von der PKV zur GKV ist später nur mit erheblichen Problemem verbunden und geht auch nur dann, wenn du wieder ein Angestelltenverhältnis hast. Im Alter von 55 und mehr ist ein Wechsel unmöglich.
Das sollte man nie vergessen.

Zuerst locken die PKV die Versicherten mit günstigen Beiträgen, die aber im Alter rasch ansteigen. Im Alter von 50 sind das dann, je nach Tarif, bis 550 EURO. Familienmitglieder sind immer extra und einzeln versichert, nix Familienbeihilfe.
Wer also heiratet und Kinder bekommt, der darf fleißig zahlen. Du zahlst jetzt noch ca. 120 EURO, was aber in 10 Jahren ganz anders aussehen wird. Denn die PKV ist keine Solidargemeinschaft. Das Wechseln von einer PKV zur anderen ist auch nur dann sinnvoll, wenn man jung ist und die Zugehörigkeit nur einige Jahre betrug. Jenseits der 40er Grenze ist der Wechsel einfach zu teuer.

http://www.handwerk.com/rubriken/management/krisenma…

Somit kann ich nur jedem raten, sich vorher genauestens zu überlegen, welche KV man wählt. Jung, ledig und erfolgreich und extrem geiziger Vielverdiener -> dann PKV, sonst eher nein.

In D sind etwa 190000 Menschen ohne KV.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,351455,00.html

mfg Ulrich, seit 25 Jahren bei einer PKV und die Beitragserhöhungen kennend

Hallo und guten Abend,

selbststädnig oder freiberuflich, das ist in den meisten Fällen die Frage!

Nach §18 des Einkommensteuergesetzes gelten folgende Berufe als freiberuflich:

  • die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher und Lotsen.

Alle anderen gehören in die Gruppe der Selbstständigen.

Liebe Grüße
Christiane

Krankenversicherung für Unternehmer und Freiberufler…besteht keine gesetzliche Krankenvericherungspflicht.

  • freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung =
    …Ehepartner und Kinder sind im Regelfall kostenfrei mitversichert, auch in der Kranken- und Pflegeversicherung.
    …Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem beitragssatz der krankenkasse, nach der Höhe Deines steuerpflichtigen Gesamteinkommens und danach ob und wann Du ein Krankentagegeld beanspruchst.
    Oft rechnen die Krankenkassen nicht exakt mit ihrem beitragssatz ab, sondern haben Beitragsklassen.
    …An den Kosten der Medikamente musst du Dich durch eigenen Zuzahlungen beteiligen. Wie gehabt.
    …Kinder ab 12 Jahren sind ebenfalls zuzahlungspflichtig bei den Medikamenten.
    …die Leistungen sind gesetzlich geregelt.

  • Private Krankenversicherung:
    …Ehepartner und Kinder müssen eigene Beiträge bezahlen!
    (Ausnahme = Kids sind in der Pflegeversicherung kostenfrei mitversichert).
    … Art und Höhe der Leistungen bestimmst Du selbst. Die Versicherung ist dann daran gebunden.
    …die Höhe des Beitrages richtet sich nach den gewünschten Leistungen, demGeschlecht des´Antragstellers (Frauen meist teurer als Männer!) sowie Alter und Gesundheitszustand.Erhöhte Risiken führen zu höheren Beiträgen.
    …Du bezahlst alle Rechnungen im Vorraus, reichst die Belege ein und bekommst dann die Rückerstattung.
    …Allerdings erhälst Du im Gegensatz zu der gesetzlichen einige alternativheilkundliche Praktiken und Medikamente ebenfalls ersetzt.

Bitte beachte dabei, dass eine Rückkehr in die gesetzliche KV ab einem bestimmten Lebensalter nicht mehr möglich ist.
Es gibt allerdings eine Ausnahmen: warst du nachweislich vor Eintritt in die PKV gesetzlich 5 Jahre lang ununterbrochen versichert, erfüllst Du damit die Bedingung um wieder zurückzukehren. Dann kannst Du zwischen Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskassen und den allgemeinen Ortskrankenkassen jederzeit wählen.

LG
C.E.

Hi Christiane,

danke, aber du rennst bei mir offene Türen ein. Es ging mir nur um Saschas pauschale Aussage, es sei bei der PKV billiger.
Ganz so einfach ist es ja nun doch nicht, wie du ausführlicher als ich erklärt hast.

mfg Ulrich

Hallo Christine!

Wieso unterscheiden die beim beruflichen Status zwischen
selbstständig und Freiberufler? Selbstständig ist doch jeder
der beiden!

Was ist der Unterschied mit welchen konsequenzen?

Wo’s festgelegt wird und wer zu welcher Gruppe gehört, hat ja Christiane schon beschrieben.
Hat zwar nichts mit der KV zu tun, dazu aber trotzdem noch nebenbei erwähnt: Du gehörst ja, wie du weiter unten erwähnst, zu den Gewerbetreibenden, hast also ein Gewerbe angemeldet. Freiberufler betreiben in dem Sinne kein Gewerbe, benötigen also auch keinen Gewerbeschein.
Freiberufler sind außerdem nicht dazu verpflichtet, eine Buchführung einzurichten. Bei ihnen reicht eine Einnahme-Überschuss-Rechnung. Übrigens trifft letzeres auch auf Kleingewerbetreibende zu.

Grüße
Christiane