Gewerbe abmelden

Hallo,
wir haben uns vor einiger Zeit selbständig gemacht (Kleinstgewerbe).
Jetzt wollen wir es aber wegen privaten Gründen wieder aufgeben.
Wie müssen wir jetzt vorgehen?
Einfach nur aufs Einwohnermeldeamt oder müssen wir so noch irgendetwas beachten? Und wieviel kostet das?
mfg
Dani

Einfach nur aufs Einwohnermeldeamt

ja

oder müssen wir so noch irgendetwas beachten?:

das sagen sie dir dort, normalerweise nichts
ausser der letztendlichen steuererklaerung, wozu dich das fa eigentlich automatisch auffordert.
denk an die ihk, du zahlst dort u.u. dann auch keinen beitrag.

Und wieviel kostet das?

etwa 20 euro, von ort zu ort verschieden, auch kostenlos.
gruss - digi

es schadet aber nichts wenn du das gewerbe ‚leer‘ weiter laufen laesst.

es schadet aber nichts wenn du das gewerbe ‚leer‘ weiter
laufen laesst.

ausser daß man verpflichtet bleibt jedes Jahr in der EKStE ein Nullsummenblatt für Einküfte aus Gewerbe und jeden Monat ein Nullsummenblatt für Vorsteuer auszufüllen.

gruss

hallo,

stimmt so nicht - man kann dem finanzamt mitteilen, dass das gewerbe ruht und deshalb bis auf weiteres auf die abgabe aller steuererklärungen verzichtet wird…

gruß vom inder

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stimmt so nicht - man kann dem finanzamt mitteilen, dass das
gewerbe ruht und deshalb bis auf weiteres auf die abgabe aller
steuererklärungen verzichtet wird…

Hi Inder,

das kommt mir seltsam, daß das FA auf „die abgabe aller
steuererklärungen verzichtet wird“ einfach eingeht. Denn der Steuerpflichtige hat eine Erklärungspflicht.

Das FA ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob eine eine Erklärung abzugeben ist. sie ist abzugeben. somit könnte man sich ja einfachst aus der Erklärungspflicht stehlen und warten bis das FA durch eine Kontrollmeldung auf die Wiederaufnahme bzw. Fortführung der Tätigkeit aufmerksam wird.

gruss

hallo,

stimmt so nicht - man kann dem finanzamt mitteilen, dass das
gewerbe ruht und deshalb bis auf weiteres auf die abgabe aller
steuererklärungen verzichtet wird…

Hi Inder,

das kommt mir seltsam, daß das FA auf „die abgabe aller
steuererklärungen verzichtet wird“ einfach eingeht. Denn der
Steuerpflichtige hat eine Erklärungspflicht.

  • wo steht das ?

Das FA ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob eine eine
Erklärung abzugeben ist. sie ist abzugeben.

  • s.o. - kommt auf die lage des jeweiligen VZ an…

somit könnte man

sich ja einfachst aus der Erklärungspflicht stehlen und warten
bis das FA durch eine Kontrollmeldung auf die Wiederaufnahme
bzw. Fortführung der Tätigkeit aufmerksam wird.

  • kontrollmeldung von wem und warum??? - wenn wieder umsätze stattfinden geb ich doch die erklärungen auch wieder ab - und das aus ganz freien stücken, ohne das das finanzamt mich darauf hinweist - ich bin nämlich unternehmer und kenne meine pflichten…

…mit einem formlosen schreiben, in dem erläutert wird, dass keine umsätze getätigt wurden und deshalb auf die abgabe der steuererklärungen verzichtet wird, ist doch eine erklärung des steuerpflichtigen, die dem ausfüllen der formulare mit diversen nullen gleich kommt - es geht auch manchmal ohne bürokratie - glauben aber die wenigsten, da man sich an den „formularwust“ bei uns schon so gewöhnt hat…

gruß vom inder

gruss

…mit einem formlosen schreiben, in dem erläutert wird,
dass keine umsätze getätigt wurden und deshalb auf die abgabe
der steuererklärungen verzichtet wird, ist doch eine erklärung
des steuerpflichtigen, die dem ausfüllen der formulare mit
diversen nullen gleich kommt - es geht auch manchmal ohne
bürokratie - glauben aber die wenigsten, da man sich an den
„formularwust“ bei uns schon so gewöhnt hat…

stimmt, das funktioniert einwandfrei
gruss vom chinesen :smile:
迪特米克若迪格