Mitglied bei der IHK, trotzdem Handwerksrolle?

Hallo,
mal angenommen man meldet ein Gewerbe an und gibt an das man elektronische Baugruppen herstellen will. Anschließend bekommt man Post von der IHK das man als Mitglied aufgenommen wurde. Zwei Monate nach der Anmeldung kommt ein Brief von der HWK das das ausgeübte Gewerbe einen Meisterzwang besitzt, da es unter das Berufsbild des Elektrotechnikers fällt, und man sich innerhalb von 14 Tagen bei denen melden soll um die Angelegenheit zu klären. Der der es angemeldet hat hat nur eine normale Ausbildung zum Industrieelektroniker. Mit in dem Brief steht das man mit seiner Unterschrift auf der Gewerbeanmeldung unterschrieben hat, das man keine Aktivitäten aufnimmt bevor all diese Formalitäten erledigt sind, woran man sich aber nicht gehalten hat. Gelten die HWK Richtlinien mit Meisterzwang auch wenn man IHK Mitglied ist? Wie geht es nun weiter?

mfg
Stefan

Hallo

Hallo,
mal angenommen man meldet ein Gewerbe an und gibt an das man
elektronische Baugruppen herstellen will. Anschließend bekommt
man Post von der IHK das man als Mitglied aufgenommen wurde.
Zwei Monate nach der Anmeldung kommt ein Brief von der HWK das
das ausgeübte Gewerbe einen Meisterzwang besitzt, da es unter
das Berufsbild des Elektrotechnikers fällt, und man sich
innerhalb von 14 Tagen bei denen melden soll um die
Angelegenheit zu klären. Der der es angemeldet hat hat nur
eine normale Ausbildung zum Industrieelektroniker. Mit in dem
Brief steht das man mit seiner Unterschrift auf der
Gewerbeanmeldung unterschrieben hat, das man keine Aktivitäten
aufnimmt bevor all diese Formalitäten erledigt sind, woran man
sich aber nicht gehalten hat. Gelten die HWK Richtlinien mit
Meisterzwang auch wenn man IHK Mitglied ist?

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn Du als Handwerksbetrieb Bauteile herstellst ist die Handwerkskammer zuständig, kaufst und verkaufst Du die Teile als Zwischenhändler ist die IHK zuständig.
Unterliegt Deine Tätigkeit auch noch dem Meisterzwang hast du schlechte Karten.

Wie geht es nun
weiter?

Die HWK wird Dir wahrscheinlich drei Möglichkeiten anbieten:

  1. Aufgabe der Tätigkeit
  2. Einstellung eines Handwerksmeisters der entsprechenden Innung
  3. Abschluß der Meisterprüfung innerhalb einer von der HWK gesetzten Frist

mfg
Stefan

Viele Grüße
Tom

Hallo

Hallo,

Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antwort.

mal angenommen man meldet ein Gewerbe an und gibt an das man
elektronische Baugruppen herstellen will. Anschließend bekommt
man Post von der IHK das man als Mitglied aufgenommen wurde.
Zwei Monate nach der Anmeldung kommt ein Brief von der HWK das
das ausgeübte Gewerbe einen Meisterzwang besitzt, da es unter
das Berufsbild des Elektrotechnikers fällt, und man sich
innerhalb von 14 Tagen bei denen melden soll um die
Angelegenheit zu klären. Der der es angemeldet hat hat nur
eine normale Ausbildung zum Industrieelektroniker. Mit in dem
Brief steht das man mit seiner Unterschrift auf der
Gewerbeanmeldung unterschrieben hat, das man keine Aktivitäten
aufnimmt bevor all diese Formalitäten erledigt sind, woran man
sich aber nicht gehalten hat. Gelten die HWK Richtlinien mit
Meisterzwang auch wenn man IHK Mitglied ist?

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn Du als
Handwerksbetrieb Bauteile herstellst ist die Handwerkskammer
zuständig, kaufst und verkaufst Du die Teile als
Zwischenhändler ist die IHK zuständig.
Unterliegt Deine Tätigkeit auch noch dem Meisterzwang hast du
schlechte Karten.

Also heist das, das diese Regelungen mit der Handwerksrolle und Meisterzwang immer gelten. Ich dachte man muss nur bei einem dieser beiden Vereine Mitglied sein. Hätte ich einen Meistertitel, so würde ich bei der IHK wieder austreten und bei der HWK einsteigen?

Wie geht es nun
weiter?

Die HWK wird Dir wahrscheinlich drei Möglichkeiten anbieten:

  1. Aufgabe der Tätigkeit
  2. Einstellung eines Handwerksmeisters der entsprechenden
    Innung
  3. Abschluß der Meisterprüfung innerhalb einer von der HWK
    gesetzten Frist

Hmm, mit einer Aufgabe des Gewerbes könnte ich leben, auch wenns sehr schade darum ist. Muss ich eventuell mit einer Geldstrafe rechnen? Ich hatte irgendwo gelesen das wenn man einen beruf ausübt auf dem der Meisterzwang steht und man keinen Meistertitel hat, so würde dieses als Schwarzarbeit geahndet.

mfg
Stefan

Viele Grüße
Tom

mfg
Stefan

Die HWK sind auch keine Unmenschen.
Wenn du ihnen es genau schilderst udn glaubhaft vermittelst das du es wirklich nicht wusstest (Aber unwissenheit schützt vor Strafe nich) werden sie gerade bei dir jüngeren mal beide augen zudrücken.
Solange du das Gewerbe wirklich einstellst, einen Meister ooder Ingeieur einstellst oder selbst mit der Meisterschule beginnst und der Abschluss innerhalb 3 Jahren absehbar ist.
Ich habe einmal gehört die Strafen leigen erstmalig so bei 5000 - 1000 Euro, das ist sehr viel Geld für einen jungen Unternehmer.

Grüsse Zoomi

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Hi Stefan,

mal angenommen man meldet ein Gewerbe an und gibt an das man
elektronische Baugruppen herstellen will.

Soll das heißen, du möchtest Lohnbestückung betreiben? Das ist die industrielle Serienfertigung von elektronischen Baugruppen und unterliegt meines Wissens nach keinem Handwerkszwang.

mfg Ulrich

Hi Stefan,

Hallo,

mal angenommen man meldet ein Gewerbe an und gibt an das man
elektronische Baugruppen herstellen will.

Soll das heißen, du möchtest Lohnbestückung betreiben? Das ist
die industrielle Serienfertigung von elektronischen Baugruppen
und unterliegt meines Wissens nach keinem Handwerkszwang.

Ja, Lohnbestückung wollte ich auch machen, unter anderem. Aber auch eigene Entwicklungen verkaufen.

mfg
Stefan

mfg Ulrich

Hi Stefan,

Ja, Lohnbestückung wollte ich auch machen, unter anderem. Aber
auch eigene Entwicklungen verkaufen.

http://www.bwl-bote.de/20031219.htm

http://www.rhein-neckar.ihk24.de/MAIHK24/MAIHK24/pro…

Die Abgrenzung Industrie-Handwerk ist zwar recht schwammig, aber ich sehe in einem Lohnbestückungsbetrieb keinen Meisterzwang. Die Reparatur (wie im Bereich Fernsehen) ist eine andere Sache. Aber das willst du nicht.

Du kennst hoffentlich auch das Thema bleifreies Löten und Elektroaltgeräteregister. Davor würde ich an deiner Stelle mehr Angst haben. Gerade bei Geräten, die auch in privaten Haushalten eingesetzt werden könn(t)en, besteht zukünfitg eine Rücknahmeverpflichtung. Dazu muß eine insolvenzsichere Rücklage gebildet werden, sollte sich nopch nichts geändert haben.

mfg Ulrich

Hallo,

ich denke, du solltest mit der HK reden - nicht schreiben und genau schildern, was du tun willst. Die Abgrenzung Handwerk/Industrie ist insbesondere in der Elektrotechnik nicht scharf. Da kann man zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen. Sehe mal. die Herstellung eines Fernsehers ist Industrie, aber die Reparatur Handwerk.

Gruß
Otto

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Hallo,

Hallo,

ich denke, du solltest mit der HK reden - nicht schreiben und
genau schildern, was du tun willst. Die Abgrenzung
Handwerk/Industrie ist insbesondere in der Elektrotechnik
nicht scharf. Da kann man zu unterschiedlichen Entscheidungen
kommen. Sehe mal. die Herstellung eines Fernsehers ist
Industrie, aber die Reparatur Handwerk.

Ich hab grad bei der HWK angerufen, anscheinend sieht es schlecht für mich aus das Gewerbe weiter zu betreiben. Ich muss es abmelden oder so ummelden das ich nicht unter die Verordnung falle. Das ich nach einer ummeldung nicht mehr das machen kann was ich jetzt mache ist klar. Aber ich war schon froh das mir keine Strafe angedroht wurde.

Naja, du schreibst die Herstellung von fernsehern ist Industrie und die Reperatur Handwerk. Aber wenn ich jetzt z.B. Handgebaute Röhrenverstärker als einzelstücke verkaufen würde, so wär das aber keine Industrie oder? Mein Fehler war das ich das Berufsbild des Elektrotechnikers falsch interpretiert habe, ich dachte damit wären die Leute gemeint die auf Bustellen die Elektroinstallation durchführen.

Gruß
Otto

mfg
Stefan

Hallo,
mal angenommen man meldet ein Gewerbe an und gibt an das man
elektronische Baugruppen herstellen will. Anschließend bekommt
man Post von der IHK das man als Mitglied aufgenommen wurde.
Zwei Monate nach der Anmeldung kommt ein Brief von der HWK das
das ausgeübte Gewerbe einen Meisterzwang besitzt, da es unter
das Berufsbild des Elektrotechnikers fällt, und man sich
innerhalb von 14 Tagen bei denen melden soll um die
Angelegenheit zu klären. Der der es angemeldet hat hat nur
eine normale Ausbildung zum Industrieelektroniker. Mit in dem
Brief steht das man mit seiner Unterschrift auf der
Gewerbeanmeldung unterschrieben hat, das man keine Aktivitäten
aufnimmt bevor all diese Formalitäten erledigt sind, woran man
sich aber nicht gehalten hat. Gelten die HWK Richtlinien mit
Meisterzwang auch wenn man IHK Mitglied ist? Wie geht es nun
weiter?

mfg
Stefan