Hallo
Hallo,
Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antwort.
mal angenommen man meldet ein Gewerbe an und gibt an das man
elektronische Baugruppen herstellen will. Anschließend bekommt
man Post von der IHK das man als Mitglied aufgenommen wurde.
Zwei Monate nach der Anmeldung kommt ein Brief von der HWK das
das ausgeübte Gewerbe einen Meisterzwang besitzt, da es unter
das Berufsbild des Elektrotechnikers fällt, und man sich
innerhalb von 14 Tagen bei denen melden soll um die
Angelegenheit zu klären. Der der es angemeldet hat hat nur
eine normale Ausbildung zum Industrieelektroniker. Mit in dem
Brief steht das man mit seiner Unterschrift auf der
Gewerbeanmeldung unterschrieben hat, das man keine Aktivitäten
aufnimmt bevor all diese Formalitäten erledigt sind, woran man
sich aber nicht gehalten hat. Gelten die HWK Richtlinien mit
Meisterzwang auch wenn man IHK Mitglied ist?
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn Du als
Handwerksbetrieb Bauteile herstellst ist die Handwerkskammer
zuständig, kaufst und verkaufst Du die Teile als
Zwischenhändler ist die IHK zuständig.
Unterliegt Deine Tätigkeit auch noch dem Meisterzwang hast du
schlechte Karten.
Also heist das, das diese Regelungen mit der Handwerksrolle und Meisterzwang immer gelten. Ich dachte man muss nur bei einem dieser beiden Vereine Mitglied sein. Hätte ich einen Meistertitel, so würde ich bei der IHK wieder austreten und bei der HWK einsteigen?
Wie geht es nun
weiter?
Die HWK wird Dir wahrscheinlich drei Möglichkeiten anbieten:
- Aufgabe der Tätigkeit
- Einstellung eines Handwerksmeisters der entsprechenden
Innung
- Abschluß der Meisterprüfung innerhalb einer von der HWK
gesetzten Frist
Hmm, mit einer Aufgabe des Gewerbes könnte ich leben, auch wenns sehr schade darum ist. Muss ich eventuell mit einer Geldstrafe rechnen? Ich hatte irgendwo gelesen das wenn man einen beruf ausübt auf dem der Meisterzwang steht und man keinen Meistertitel hat, so würde dieses als Schwarzarbeit geahndet.
mfg
Stefan
Viele Grüße
Tom
mfg
Stefan