Existenzgründung als Domina

Hallo,

wenn sich ein ALG II Empfänger selbständig macht, bekommt er da noch finanzielle Unterstützung?

Sollte das möglich sein, ist es dann auch möglich, wenn dieser jemand sich als Domina selbständig macht mit einem kleinen Studio?

Bekommt man auch eine Art Kredit? Wo müsste man den beantragen, wenn es um den Bereich Existenzgründung geht? Die Unternehmensform wäre sozusagen dann auch Einzelunternehmen in Form von Ich-AG oder?

Meine Bekannte hegt den Gedanken und weiß aber nicht, wo genau sie anfangen sollte, um das allein umzusetzen. Businessplan?? - wie sollte der aussehen bei so einem „Dienstleistungs-Gewerbe“ (ist lediglich eine andere Art „Massage“, spanking oder wie man das nennt, also keine sexuellen Handlungen).

Kann dazu jemand was sagen?

viele Grüße
Bärchen

Bitte bitte bitte
Schick mir dann eine Kopie des Buisnessplans.

Natürlich kann sie sich hier selbständig machen wie bei edem anderen Gewerbe auch.

Schick mir dann eine Kopie des Buisnessplans.

aber bitte vollständig mit der Aufzählung, warum gerade Du für die Tätigkeit qualifiziert bist und wie Du marketingmässig vorgehen willst !

Hallo Bärchen,

wenn sich ein ALG II Empfänger selbständig macht, bekommt er
da noch finanzielle Unterstützung?

Im Fall ALG II heißt die Förderung „Einstiegsgeld“ - § 29 SGB II -. Existenzgründungszuschüsse im Sinn von „Ich-AG“ und Überbrückungsgeld gibts bloß für ALG-I-Bezieher.

Sollte das möglich sein, ist es dann auch möglich, wenn dieser
jemand sich als Domina selbständig macht mit einem kleinen
Studio?

Ja. Ein bissel problematisch dürfte die Darstellung einer tragfähigen Existenzgründung sein, aber das ist in diesem Fall nicht wesentlich anders als bei Gründung eines Sonnenstudios, eines Kuriertransportunternehmens oder eines Werbemittelverteildienstes.

Bekommt man auch eine Art Kredit? Wo müsste man den
beantragen, wenn es um den Bereich Existenzgründung geht?

Anlaufstelle könnte hier die KfW sein:

http://www.ixpro.de/existenzgruendung/kfw_foerderpro…

Die
Unternehmensform wäre sozusagen dann auch Einzelunternehmen in
Form von Ich-AG oder?

Nein. „Ich-AG“ ist ein ziemlich sinnloser Ausdruck, es gibt keine Unternehmensform dieses Namens. Sinnvoll wäre wohl das Einzelunternehmen.

Meine Bekannte hegt den Gedanken und weiß aber nicht, wo genau
sie anfangen sollte, um das allein umzusetzen. Businessplan??

Der wird in jedem Fall nützlich sein, um überhaupt mal die Situation und die dazugehörigen Zahlen & den rechtlichen Zusammenhang in den Griff zu kriegen. Dürfte nicht leicht sein, hier halbwegs brauchbare Marktdaten zu bekommen, alldieweil dieser Markt in großem Umfang hinter zugezogenen Vorhängen stattfindet. Auch, um eventuell die - im Vergleich zu anderen Spezialitäten dieses Gewerbes ziemlich umfangreichen - Investitionen in Anlagegüter kreditfinanziert zu kriegen, sollte ein detailliertes Konzept vorliegen.

Auch wenn es sich nicht um Prostitution im eigentlichen Wortsinn handelt, hat man es hier mit einer Branche zu tun, in der unverändert Abgaben an nichtstaatliche Organisationen eine gewisse Rolle spielen. Diese Seite des Marktes zu sondieren, dürfte die wichtigste Aufgabe überhaupt bei einer Gründung sein.

Schöne Grüße

MM

Da kommt der Humor des Sachsen durch!!!
Aber wenn ich richtig darüber nachdenke: Ich habe in der Schulter eine Verspannung, vielleicht kann man diese Muskel durch Prügelmassage weich bekommen …
Die Leute die sich verprügeln lassen, sich anpöbeln lassen und dann noch Geld bezahlen, müssen in meinen Augen nicht ganz knusprig in der Dattel sein …
Solltest du einen Politiker oder einen Berater, wie dieser Peter Hartz, zu deinen Kunden nennen können. So maile mir, ich würde dann dir das Material und die Überstunden bezahlen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

beinhaltet dein posting irgendeinen lösungsansatz?
beantwortet es auch nur ein der gestellten fragen? nein!

verwundert
ann

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Hallo!

wenn sich ein ALG II Empfänger selbständig macht, bekommt er
da noch finanzielle Unterstützung?
Bekommt man auch eine Art Kredit?

Die nicht in Betracht kommende Ich-AG-Förderung und das für ALGII-Empfänger gedachte Einstiegsgeld erläuterte schon Martin May. Selbstverständlich braucht man für jedes Gewerbe einen Geschäftsplan, in erster Linie für den eigenen Überblick. Man sollte unbedingt aufgeschrieben haben, welche Sachen man für den Start anschaffen muß, was z. B. Gewerbemiete, Herrichtung der Räumlichkeiten und Werbung kosten und wovon man den privaten Lebensunterhalt bezahlt. Außerdem gehört zu jeder Tätigkeit eine Zielgruppe. Ein Hinterhof-Billigetablissement hat eine andere Zielgruppe als der Laden mit edlem Ambiente. Gewiß gibts noch eine Menge weiterer zielgruppenorientierter Unterschiede, z. B. in der Art der Ansprache, also in der Werbung. Der Geschäftsplan ist die Voraussetzung, um überhaupt zielgerichtet handeln zu können und das scheint mir in diesem Gewerbe besonders wichtig zu sein, weil sich das Vorhaben nach meiner Einschätzung nicht aus dem Stand heraus realisieren lassen wird.

Begründung: Das Einstiegsgeld beträgt m. W. 1/3 der ALGII-Regelleistung, also hunder-und-irgendwas Euro. Damit kann man fast nichts bewegen. Für die Anmietung geeigneter Räumlichkeiten, Mietkaution, Herrichten der Räume, Ausstattung und z. B. Zeitungswerbung wird ein fünfstelliger Betrag fällig sein, bevor der erste Gast begrüßt werden kann. Dabei würde ich nicht davon ausgehen, eine das Vorhaben begleitende Bank zu finden. Das Vorhaben ist nach meiner Einschätzung nur mit eigenem Geld durchführbar.

Wie in jeder Branche braucht der Gründer/die Gründerin solide Sach- und Branchenkenntnis. Ob diese Kenntnisse vorhanden sind, kann ich nicht beurteilen. Aber mit entsprechenden Kenntnissen wäre die Frau vermutlich nicht ALGII-Empfängerin. Deshalb wird es sinnvoll sein, zunächst in einem wie auch immer gearteten einschlägigen Anstellungsverhältnis tätig zu werden. Entgegen landläufigen Vorstellungen gibt es im Bereich erotischer Dienstleistungen und Bordell- und Clubbetriebe seriös geführte Unternehmen, die zwar nicht unbedingt katholischen Moralvorstellungen entsprechen, aber so gar nichts mit zwielichtigem Schmuddelkram und mafiösen Strukturen zu tun haben. Es gibt m. W. sogar einen bundesweit tätigen Berufsverband, der Mitgliedsunternehmen benennen kann. Nach diesem Verband müßtest Du googeln, hab ich nicht parat. Dort spielt sich jedenfalls mit Zuhälterei, Zwangsprostitution o. ä. nichts ab, vielmehr wird in kaufmännisch gut geführten Betrieben der Branche i. d. R. recht ordentlich verdient.

Gruß
Wolfgang

Massagestudio??
Hallo,

danke für die beiden ernsthaften Antworten von Martin und Wolfgang!

Ich habe mich vielleicht auch nicht richtig ausgedrückt. Es geht nur entfernt um eine Tätigkeit als Domina, die Bezeichnung passt eigentlich nicht, das was eine Domina i.d.R. tut, auch nicht, genauso wenig wie das Flair drumherum (professionelles Studioflair, typisches SM-Studio). Also die gedachte Tätigkeit für den gewinnbringenden Spaß kommt ohne Lack/Leder/Latex, Klinik, Hundleine, ohne psychische Demütigung, ohne sexuelle Handlungen, ohne Bezeichnungen wie Sklave/Herrin o.ä. aus. Es gibt da definitiv eine Lücke. Denn solche Leute gehen zu einer Domina und finden dort nicht so die Erfüllung, die sie eigentlich suchen, weil es kaum die Alternative gibt. Genauso wie es Männer gibt, die sowas wollen, gibt es auch diese Frauen (in der Nachfrage vielleicht nicht in dem Maß wie Männer, aber es gibt sie), weshalb auch der Gedanke da ist, bei entsprechender Vertrauensbasis und Sympathie (ohne dem geht logisch nix) evtl mit einem ansprechenden, sympatischen Mann zusammen zu arbeiten - wäre vielleicht auch besser für sie als allein.

Fragen:
Wenn man ein ganz „normales“ Massagestudio eröffnet, den Businessplan dazu aufstellt, kommt man dann damit bei der Bank (wegen Kredit) und beim Arbeitsamt (wegen Einstiegsgeld) durch? Erfordert das Führen eines Massagestudios und Bezeichnung Masseurin (käme der Tätigkeit nahe und als irgendwas muss sie sich ja bezeichnen bei Gewerbeanmeldung etc) eine Ausbildung als solche oder sonstige Ausbildung?
Um das Einstiegsgeld (parallel neben ALG II?) und ggf die Förderung über die KfW zu bekommen, ist es dafür notwendig, sich allein selbständig zu machen oder geht das auch, wenn zwei die Existenz gründen?

viele Grüße
Bärchen

Servus,

Wenn man ein ganz „normales“ Massagestudio eröffnet, den
Businessplan dazu aufstellt, kommt man dann damit bei der Bank
(wegen Kredit) und beim Arbeitsamt (wegen Einstiegsgeld)
durch?

Zumindest bei der Bank heißt die Parole „non olet“: Was plausibel ist, geht auch. Wie Du die Lücke beschreibst, kommt mir durchaus plausibel vor - es kann gut sein, daß das vorhandene zum großen Teil furchtbar alberne und kitschige Angebot in der Kante vor allem wahrgenommen wird, weils nichts Besseres gibt. Da es wohl kaum möglich ist, aussagekräftige quantitative Darstellungen zu bringen, ist es hier vielleicht nützlich, einen relativ ausführlichen bloß verbalen „Erläuterungsteil“ zu verfassen.

Andererseits: Ein (wohl zu Unrecht) immer wieder zitierter mehr oder weniger markanter Fall ist derjenige von Thomas Hoof, der in der Zeit, als er mit manufactum anfing, buchstäblich alle greifbaren Banken abgeklappert hat, und von buchstäblich allen hörte, das sei wohl eine Spinnerei jenseits aller Vernunft, was er da vorhabe. Die Expansion nach UK und CH hat er dann ganz ohne Banken gemacht, mit dem Kommentar „Jetzt will ich nicht mehr…“.

Erfordert das Führen eines Massagestudios und
Bezeichnung Masseurin (käme der Tätigkeit nahe und als
irgendwas muss sie sich ja bezeichnen bei Gewerbeanmeldung
etc) eine Ausbildung als solche oder sonstige Ausbildung?

Ja und nein: Die Berufsbezeichnung Masseur/Masseurin ist geschützt und darf bloß von entsprechend ausgebildeten Personen geführt werden. Mit dem „Massagestudio“ ists wohl auch wegen gängiger Praxis nicht so strikt. Aber warum auf Standards zurückgreifen? Mit einem Begriff wie „Beratung für disziplinierte Lebensführung“ oder dergleichen kommt man sicherlich nicht ins Gedränge; es kann sein, daß entsprechende Phantasiebegriffe - soweit sie verständlich bleiben - sogar dazu beitragen können, sich von dem Latex- & Highheelkitsch ein bissel abzugrenzen.

Um das Einstiegsgeld (parallel neben ALG II?) und ggf die
Förderung über die KfW zu bekommen, ist es dafür notwendig,
sich allein selbständig zu machen oder geht das auch, wenn
zwei die Existenz gründen?

Je einfacher man so ein Ding aufzieht, desto leichter ist es darstell- und vermittelbar. Je mehr Vollhafter, desto mehr potentielle Fragezeichen am Rand. Der Existenzbedarf für eine Person ist eine greif- und kontrollierbare Größe. Mehr und Größeres (auch im eigenen Interesse) allenfalls als Ausblick.

Bei den Gründungen, mit denen ich vor etwa zehn Jahren zu tun hatte, war bloß eine einzige, die von vornherein auf zwei Personen angelegt war und damit Erfolg hatte: Es ging um ein ungleiches Brüderpaar, das sich perfekt ergänzte - einer, dem Zapfen & das Schaffen einer schönen Thekenathmosphäre sozusagen im Blut lag, und sein sehr introvertierter Bruder, der als Bankmann sich sehr gut drauf verstand, Pachtverträge zu zerpflücken, Lieferanten zu quälen etc.; und der eben auch den „Papierkram“ gut in die Reihe kriegte. Bloß als Kneipier wäre er ne glatte Null gewesen. Aber dieses Gespann ist eine absolute Ausnahme.

Schöne Grüße

MM

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danke Martin!!