Logo als Kleinunternhmer

Hallo,

als Kleinunternehmer darf ich mir ja ein Phantasielogo ausdenken bzw einen Phantasiefirmennamen wenn dieses noch nicht geschützt sind. Der Vor- und Zuname sollte hierbei deutlich erkennbar sein habe ich gelesen.

Was ist wenn ich z.B. Karl Klausen heisst und als Logo einfach „KK-Supertoll“ nehme und meinen vollständigen Namen natürlich in der Anschrift nenne. Wäre dies ok oder ist es zwingend das mindestens der Nachname voll ausgeschrieben bestandteil des Logos sein?

Danke
Grüße

Hallo Pako

Was ist wenn ich z.B. Karl Klausen heisst und als Logo einfach
„KK-Supertoll“ nehme und meinen vollständigen Namen natürlich
in der Anschrift nenne.
Wäre dies ok

Ja

oder ist es zwingend das mindestens der Nachname voll ausgeschrieben
bestandteil des Logos sein?

Nein

Gruss
Heinz