Kongress-Organisatio

Von: , Frage gestellt am Mo, 2. Okt 2000

Hallo Freunde!

Ich habe da mal eine Frage.....

Ein Typ organisiert ständig Kongresse, aus denen er einen
Gewinn erwirtschaftet. Unterliegt er eigentlich der Gewerbesteuer, oder nicht? Er betreibt doch eigentlich
keinen Handel, oder?

Grüße aus dem Norden

Steven

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
    Re: Kongress-Organisatio

    Hi Steven,

    grundsätzlich sind alle Gewerbetreibenden zur Zahlung von Gewerbesteuern verpflichtet. Ausgenommen sind ausschließlich die sog. freien Berufe (Ärzte, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte usw.).

  2. Antwort von nach 16 Stunden hilfreich
    Danke!!

    Danke schön !!

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