Anerkennung als Freiberufler durch Finanzamt

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Sa, 25. Nov 2006
wenn man den Fragebogen zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit an das FA geschickt hat und dieses daraufhin eine neue Steuernummer erteilt hat, bedeutet dies schon, daß man als Freiberufler anerkannt wurde?
Oder kann doch noch später Gewerbesteuer verlangt werden?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach 58 Minuten 0 hilfreich
    Re: Anerkennung als Freiberufler durch Finanzamt
    Servus,

    im Zeitpunkt der steuerlichen Erfassung ist noch nichts entschieden.

    Die Chose wird erst bei der Veranlagung des ersten Jahres, in dem ein Überschuss von mehr als 24.500 € erzielt worden ist, entschieden. Vorher können vielleicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb veranlagt sein, aber es ist kein Einspruch statthaft, weil keine Beschwer vorliegt.

    Wenn umgekehrt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit wie erklärt veranlagt werden, ist das zwar auch kein Präjudiz für die Folgejahre, aber man darf davon ausgehen, dass das so bleibt.


    Schöne Grüße




    MM
    • Antwort von (abgemeldet) nach 17 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Anerkennung als Freiberufler durch Finanzamt
      ok, danke. da hab ich mich wohl zu früh gefreut... :-)

      grüsse
      ce
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