Rentner/Minijob/Sozialabgaben

Von: , Frage gestellt am Do, 14. Jun 2007
Hallo ihr Lieben,

wenn ich als Freiberufler einen Rentner auf 400Euro-Basis einstellen möchte, muss ich natürlich Sozialabgaben leisten.
Die 11% Krankenversicherung leuchten mir ja ein, aber muss ich denn auch noch in die Rentenversicherung einzahlen?
Und die Anmeldung läuft über die Minijob-Zentrale?

Ich hoffe ihr könnt mir schnell helfen!

Liebe Grüße,
die Maya

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden 3 hilfreich
    Re: Rentner/Minijob/Sozialabgaben
    Liebe Maya,

    ich bin Betriebsprüfer und kann dir ein wenig helfen: wenn ich als Freiberufler einen Rentner auf 400Euro-Basis
    einstellen möchte, muss ich natürlich Sozialabgaben leisten.
    Die 11% Krankenversicherung leuchten mir ja ein, aber muss ich
    denn auch noch in die Rentenversicherung einzahlen?
    Der Krankenversicherungsbeitragssatz beträgt 13%. Der muss aber nur entrichtet werden, wenn der dauerhaft geringfügig Beschäftigte in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.

    Der Rentenversicherungsbeitragssatz beträgt 15%. Den musst du auf jeden Fall entrichten, auch wenn du einen Rentner beschäftigst.

    In der Regel wird der Rentner den Verdienst nicht über eine Lohnsteuerkarte laufen lassen, insofern fallen für dich noch 2% Pauschsteuer an.

    Zum Schluss kommt für dich noch ein 0,1%iger Beitrag zum Umlageverfahren dazu. Und die Anmeldung läuft über die Minijob-Zentrale?
    Ja, und alle oben genannten Abgaben werden auch zu ihr abgeführt.

    Bevor du einen Arbeitnehmer melden kannst, musst du dir von deinem Arbeitsamt eine Betriebsnummer geben lassen.

    Ach ja, noch was: Stelle sicher, dass dein Rentner ausschließlich bei dir eine dauerhaft geringfügige Beschäftigung ausübt. Übt er noch weitere aus, erfolgt eine Zusammenrechnung, die zu einer höheren Entrichtung von Pflichtbeiträgen führt.

    In 5 Jahren besuche ich dich (oder einer meiner Kollegen) und prüfe, ob du die Beiträge in der richtigen Höhe entrichtet hast.

    Wenn du noch Fragen hast, dann hast du hier gerne die Gelegenheit. Ich beantworte aber keine Fragen bzgl. dem Sinn oder der Entstehung der entsprechenden Gesetze.

    Viele liebe Grüße sendet

    Stefan
    peyrorade vince qui g__re
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    • Antwort von (abgemeldet) nach 18 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Rentner/Minijob/Sozialabgaben
      Hallo Stefan, manchmal soll ja auch 401 Eu für beide Seiten günstiger sein, was sagt der Profi dazu... (egal ob Rentner oder Schüler, oder Hausfrau oder..?)
      Gruß Susanne
      • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Rentner/Minijob/Sozialabgaben
        Vielen lieben Dank erstmal für die schnelle Hilfe!!!
        Hatte gestern auch noch die entsprechende Info in der Minijob-Zentrale gefunden...Jaja ich weiß, die lieben Gesetze. Werd mich auch nicht an dieser Stelle auslassen über eine Rentenversicherung für Rentner, versprochen;O) Danke danke nochmal!!!

        Ganz liebe Grüße,
        die Maya
      • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Rentner/Minijob/Sozialabgaben
        Hallo Susanne, Hallo Stefan, manchmal soll ja auch 401 Eu für beide Seiten
        günstiger sein, was sagt der Profi dazu... (egal ob Rentner
        oder Schüler, oder Hausfrau oder..?)
        Gruß Susanne
        als Profi gebe ich keine Kommentare ab, wie mit z. B. fiktiven Entgelt das Sozialversicherungsrecht "gestaltet" werden kann. Das Entgelt und das Beschäftigungsverhältnis sollen nicht "gestaltet" werden, damit ein bestimmtes sozialversicherungsrechtliches Ergebnis herauskommt.

        Viel eher soll ein Arbeitnehmer beschäftigt werden, der soviel arbeitet, wie es erforderlich ist. Er soll mindestens Tariflohn erhalten. Und dann schaut man, ob es sich um ein dauerhaft geringfügiges Beschäftigungsverhältnis handelt oder um ein pflichtiges Beschäftigungsverhältnis und entrichtet die entsprechenden Beiträge.

        Bist du mit der Antwort einverstanden? Ich hoffe doch.

        Viele liebe Grüße sendet

        Stefan
        • Antwort von (abgemeldet) nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Rentner/Minijob/Sozialabgaben
          Hallo Susanne, Hallo Stefan, manchmal soll ja auch 401 Eu für beide Seiten
          günstiger sein, was sagt der Profi dazu... (egal ob Rentner
          oder Schüler, oder Hausfrau oder..?)
          Gruß Susanne
          als Profi gebe ich keine Kommentare ab, wie mit z. B. fiktiven
          Entgelt das Sozialversicherungsrecht "gestaltet" werden kann.
          Das Entgelt und das Beschäftigungsverhältnis sollen nicht
          "gestaltet" werden, damit ein bestimmtes
          sozialversicherungsrechtliches Ergebnis herauskommt.
          Nun ich versteh dass du dich nicht zuweit ausm Fenster lehnen magst, aber wenn man grad an der Grenze von 400 Eu jobbt, tut dem AG der extra Eu zu 401 nicht unbedingt weh und es kann dann durchaus sein, dass wenn man die Nebenkosten dazurechnet es eben sogar billiger wird. Dass der AN dann auch noch sozialversichert ist, ist nicht zu unterschätzen. Viel eher soll ein Arbeitnehmer beschäftigt werden, der soviel
          arbeitet, wie es erforderlich ist. Er soll mindestens
          Tariflohn erhalten.
          Es soll Branchen geben, in denen es keinen Tarif gibt oder wie bei meiner(Kultur), wo gespart wird auf den Teufel komm raus und eigentlich alles angeblich genausogut von Ehrenamtlern oder 1Eu-Jobbern gemacht werden können soll (sorry für diese Grammatik, aber leider bestimmt da der Chef vom Chef vom Chef, das wollte ich damit nur deutlich machen). Versuch da mal einen Akademikerlohn rauszuholen. Und hinterher beschweren die sich noch, wenn Museumspädagogik zu Kinderbelustigung verkommt... Und dann schaut man, ob es sich um ein
          dauerhaft geringfügiges Beschäftigungsverhältnis handelt oder
          um ein pflichtiges Beschäftigungsverhältnis und entrichtet die
          entsprechenden Beiträge.
          Wie schon gesagt oder man lässt denjenigen auf seinen Sozialversicherungsabgaben sitzen und arbeitet mit "Freien", die noch dazu einen Lohn kriegen, der unter dem Netto eines Festen liegt.

          Ich denke dagegen ist die Überlegung 400EU-Knappschafts-Minijob oder 401-Eu-SVpflichtiger-Job unter denselben Arbeitszeiten einzurichten echt harmlos gegen. Von Fiktivem Entgeld war hier nicht die Rede. Bist du mit der Antwort einverstanden? Ich hoffe doch.
          Ich hatte mal vor JAhren so eine Tabelle (von einer AA-Maßnahme als Argument für den potentiellen AG doch lieber 401 statt Minijob zu machen, sofern man denn überhaupt soviel bekam), als es drum ging ein bezahltes Praktikum zu bekommen, aber die Werte sind eben nicht mehr zeitgemäß. Da ich seither die freie Schiene fahr (da hab ich wenigstens die Möglichkeit überhaupt was zu verdienen, als Generation Praktikum), hatte ich lediglich den Hinweis haben wollen, ob es heute auch noch so ist.
          Ich hab dich wohl falsch eingeschätzt, von Zahlen magst du echte Ahnung zu haben, von sporadischen Beschäftigungsformen allerdings nicht.... (Wollte erst "vom Leben" schreiben, aber deine Vika sagt was anderes)

          Gruß Susanne
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