Dipl.-Ing. möchte Kfz-Werkstatt gründen

Hallo,
mein Name ist Björn und dies ist mein erster Beitrag bzw. Anfrage hier. Bin beim Googeln auf diese sehr interessante Seite gestoßen.

Also, ich bin Dipl.-Ing. habe die Hauotfächer Kraftfahrzeuge und Verbrennungsmotoren während des Hauptstudiums gewählt und nun seit 11 Jahren bei einem großen AUtomobilhersteller tätig. War 5 Jahre in der Bremsenentwicklung, bin jetzt seit 6 Jahren in der Motorenentwicklung. In meiner Freizeit schraube ich an meinen AUtos, darunter auch ein Youngtimer.

Habe seit Anfang des Jahres offiziell einen Autohandel angemeldet (dies sowohl Finanzamt als auch meinem Arbeitgeber genannt). Ich hätte jetzt die Möglichkeit, eine ehemalige Kfz-Werkstatt anzumieten und nebengewerblich zu betreiben (zusammen mit einem Kollegen).

Meine Fragen: bin ich befugt, grundsätzlich Wartungsarbeiten als auch Instandsetzungarbeiten an meinen eingekauften Fahrzeugen als auch an Fremdfahrzeugen durchzuführen? Also konkret: Jemand aus dem Ort kommt mit einem Problem und möchte auch noch eine große Inspektion durchgeführt haben. Ich möchte natürlich anschließend dies auch in seinem Inspektionsheft per Stempel vermerken.
Ich würde grundsätzlich sagen, daß der Autohandel bei diesem Nebengewerbe überwiegt, weiß aber nicht, ob die Wartungsarbeiten als unerheblichen Nebenverdienst abgetan werden können. Erfahrungen liegen komplett vor (die Schrauberei stellt kein Problem dar), habe aber keinen Nachweiß darüber. Nur bei dem Youngtimer habe ich die letzten 1 1/2 Jahre alle von mir durchgeführten Arbeiten komplett dokumentiert. Da war fast alles dabei. Kupplungstausch, getriebe aus- und eingebaut, große Inspektion mit Bremsen und Radlager, Motorlager gewechselt, Zahnriemen, Fahrwerk usw

Über jegliche Hilfe und Tips würde ich mich sehr freuen. Habe dieses Thema auch noch in einem anderen Gebiet eingetsellt, also bitte nicht wundern

Gruß Björn

Hallo Björn, ich würde da mal bei der Handwerkskammer anfragen, die üblicherweise für KFZ-Werkstätten zuständig sind. Die könnten da was gegen haben, wenn du keinen Meister beschäftigst oder sie stellen dir was aus, dass dein Ing dem Meister gleichwertig ist.
Ansonsten ist der ärger mit denen vorprogrammiert.
Gruß Susanne

Auch Hallo,

ich bin kein Fachmann, also kann ich nur sagen, was ich machen würde.

Ich würde mir von meinem AG möglichst detailiert bestätigen lassen was ich gemacht habe.

Hast Du einen Ausbilderschein?

Und dann zur IHK gehen und hartneckig sein.

Da Du in einem sicherheitsrelevanten Bereich arbeiten wirst, wird die Hürde hoch liegen.

Mach Dich wirklich schlau bevor Du das anfasst!

Ich habe schon von wesentlich unsensibleren Bereichen gehört, bei dem der „Meisterzwang“ über allem anderen stand.

Trotzdem viel Erfolg!

Gruß Volker

Hallo Björn,

es gibt auch Ausnahmegenehmigungen für den Eintrag in die Handwerksrolle (s. §7 HwO). Als Dipl.-Ing. könnte das eventuell für Dich in Frage kommen. Einfach mal bei der örtlichen Handwerkskammer anfragen.

„Eintragung aufgrund eines gleichwertigen Ausbildungsabschlusses (Studium, staatlich geprüfter Techniker, …) § 7 Abs. 2, HwO“

Auch hier kannst Du weitere Infos finden: http://www.buhev.de

Viel Erfolg.

Gruß
Frank

Hallo und vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Werde mich dann mal vertrauensvoll an die Handwerkskammer wenden. Halte euch auf dem Laufenden

Gruß Björn