Stundennachweis für Büroarbeit erforderlich?

Von: , Frage gestellt am Di, 4. Sep 2007

Hallo,
habe einen kleinen Büroservice. Ist erforderlich einen Stundennachweis zu führen, oder reicht auf der Rechnung der Verweis auf z.B. 50 Stunden?

Vielen Dank, Painter

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Minuten 0 hilfreich
    Re: Stundennachweis für Büroarbeit erforderlich?

    Hi Painter, habe einen kleinen Büroservice. Ist erforderlich einen
    Stundennachweis zu führen, oder reicht auf der Rechnung der
    Verweis auf z.B. 50 Stunden?
    Frag deine Kunden, wie sie es gerne hätten. Für eine Rechnung selber reicht die Summe der Stunden völlig aus. Der Kunde hätte es evtl. ein wenig detaillierter.

    Ulrich

    • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
      Korrektur

      Hi ! Für eine Rechnung selber reicht die Summe der Stunden völlig aus.
      Zumindest wenn auf der Rechnung auch Umsatzsteuer auszuweisen ist, verlangt das Umsatzsteuergesetz in § 14 Abs. 4, dass die genaue Bezeichnung der erbrachten Leistung zu erscheinen hat.

      Dies ist bei "50 Stunden Büroservice" nicht gegeben.

      Auch aus einem zweiten Grund, nämlich der Unterstellung einer "unerlaubten Hilfe in Steuersachen", welche durch Erstellung der Buchführung durch Unbefugte gegeben sein kann, empfiehlt sich, die Tätigkeiten im Einzelnen aufzuführen und möglicherweise gar einen entsprechenden zeitlichen Umfang mit anzugeben.

      BARUL76

      • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
        Wo du...

        Hi,

        ...Recht hast, hast du Recht. Danke für die Korrektur. Auch aus einem zweiten Grund, nämlich der Unterstellung einer
        "unerlaubten Hilfe in Steuersachen", ...
        An das Problem habe ich gar nicht gedacht.

        Ulrich

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re: Korrektur

        Für eine Rechnung selber reicht die Summe der Stunden völlig aus.
        Zumindest wenn auf der Rechnung auch Umsatzsteuer auszuweisen
        ist, verlangt das Umsatzsteuergesetz in § 14 Abs. 4, dass die
        genaue Bezeichnung der erbrachten Leistung zu erscheinen hat.

        Dies ist bei "50 Stunden Büroservice" nicht gegeben.
        Muss da nicht auch angegeben werden, in welchem Monat diese Stunden erbracht wurden?

        Gruß JoKu

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Angabe Leistungszeitraum erforderlich

          Hi ! Muss da nicht auch angegeben werden, in welchem Monat diese
          Stunden erbracht wurden?
          Rein aus der Fragestellung war ich davon ausgegangen, dass es sich um eine monatliche Rechnungserstellung handelt.

          Hatte daher das von dir benannte Problem gar nicht erkannt.

          Wie im Titel bereits beschrieben, muss selbstverständlich auch der Leistungszeitraum (Monat, in dem die Leistung erbracht wurde, genügt) auf der Rechnung auftauchen. Es müssen aber nicht (zumindest aus umsatzsteuerlicher Sicht) alle Leistungszeitpunkte einzeln aufgeführt werden.

          BARUL76

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!