Insolvenz o. Offenbacher und Gewerbe

Von: , Frage gestellt am Mi, 28. Nov 2007

moin,

ist das noch so, dass man in der privaten insolvenz oder nach dem offenbarungseid weder ein gewerbe anmelden kann noch geschäftsführer bzw. gesellschafter in er kapitalgesellschaft sein darf ?

gruß inder

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Minuten 1 hilfreich
    Re: Insolvenz o. Offenbacher und Gewerbe

    Hallo ...

    während der Insolvenz kann es schonmal sein, dass ein Insolvenzverwalter mit dem ok wartet, bis dass die Schlussverteilung erfolgte.

    Nach der Schlussverteilung, in der sich daran anschliessenden Wohlverhaltensphase, gibt es in der Regel keine Probleme mit einem neuen Gewerbe, es sei denn, der Schuldner verweigert regelmäßige EÜ-Rechnungen, um den pfändbaren Betrag zu ermitteln.

    In dieser Phase ist es sogar möglich einen neuen Kredit aufzunehmen, wenn man ihn z.B. durch eine Bürgschaft absichert und die Hausbank mitspielt.

    Was die Geschäftsführung in einer Kapitalgesellschaft angeht, so habe ich mal erlebt, dass diese bei einem Gründer untersagt wurde, weil die Zuverlässigkeit nicht gegeben erschien, weil er bei seiner Insolvenz Sozialabgaben nicht abgeführt hatte.

    MfG
    MGB-Consulting

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