Kleingewerbe - Welche Steuer bei Ein- und Verkauf?

Hallo,

was passiert bei folgendem Fall mit der USt, bzw MwSt. ?

Ich kaufe für 1000 Euro (netto) beim Großhandel Waren ein. Folgendes steht auf der Rechnung:

Waren…1000 €
MwSt…190 €

Gesamtbetrag…1190 €

Jetzt verkaufe ich die Waren bei eBay für 2000 €. Eine Steuer wird auf der Rechnung mit 0.00% ausgewiesen.

In diesem Falle schmälern die Steueranteile beim Einkauf meinen Gewinn. Kann ich diese zurückfordern? Wenn ja, wo? Geht es vielleicht nur wenn ich die MwSt. beim Verkauf mit 19% ausweise?

Wäre super, wenn mir einer helfen kann.

Vielen Dank im Voraus

Grüße

Lenni

Vorsteuerabzug bei Kleinunternehmerbesteuerung
Servus,

In diesem Falle schmälern die Steueranteile beim Einkauf
meinen Gewinn.

richtig. Das ist beim Kleinunternehmer so. Aber er muss auch keine USt auf seine Umsätze abführen.

Konsequenz:

Ein Kleinunternehmer, der vorwiegend oder ausschließlich an Unternehmer leistet, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, zahlt dabei drauf.

Ein Kleinunternehmer, der vorwiegend an Endverbraucher leistet, hat durch die Kleinunternehmerbesteuerung einen relativen Wettbewerbsvorteil.

Ganz wichtig: Ein Kleinunternehmer, der Umsatzsteuer ausweist, muss diese abführen, ohne dass er dabei vorsteuerabzugsberechtigt wird.

Die Option zur Regelbesteuerung (USt abführen / Vorsteuer abziehen) kann jeder Kleinunternehmer aussprechen. Sie bindet ihn für fünf Jahre.

Bei weiteren Fragen beachte bitte FAQ:1129.

Schöne Grüße

MM

Hallo Lenni,

Wenn du ein Gewerblicher Verkäufer bist, musst du für deinen Umsatz (Verkauf) auch Umsatzsteuer bezahlen. In deinem Beispiel würde das so aussehen.

Einkauf 1000,00 Euro (netto)
MwSt. 19 % 190,00 Euro (=Vorsteuer)
Einkauf brutto 1190,00 Euro

Verkauf Netto 1680,67 Euro
Umsatzsteuer 19 % 319,33 Euro
Umsatz Brutto 2000,00 Euro (Verkauf)

Umsatzsteuer Zahllast 319,33 Euro (bei 2000,00 Euro Verkauf)
Geleistete Vorsteuer - 190,00 Euro (Bei 1000,00 Euro Einkauf Netto)
Zu zahlende Umsatzsteuer 129,33 Euro

Für deinen Verkauf müsstest du also 319,33 Euro Umsatzsteuer bezahlen. Da du bei deinem Einkauf aber bereits 190,00 Euro MwSt. (Vorsteuer) bezahlt hast, kannst du diese von deiner Umsatzsteuer abziehen. Somit brauchst du nur noch 129,33 Euro Umsatzsteuer zahlen.

Diese Rechnung ist nun nur grob gehalten, damit du erkennen kannst, was es mit Umsatzsteuer und MwSt (Vorsteuer) auf sich hat. Für einen kompletten Buchhaltungskurs eignet sich ein Forum weniger.

Gruß Horst

Kleinunternehmerbesteuerung - § 19 I UStG
Servus Horst,

das ist nicht richtig.

Erstens: Im UStG wird nicht zwischen gewerblichen oder irgendwelchen anderen Umsätzen unterschieden. Die Unternehmerdefinition im UStG ist was anderes als die Definition von Einkünften aus Gewerbebetrieb im EStG. Insofern löst die Tatsache, dass jemand gewerblich tätig ist, umsatzsteuerlich überhaupt nichts aus.

Zweitens: Hier nochmal zum Nachlesen die Sache mit der Kleinunternehmerbesteuerung - Bei Kleinunternehmern im Sinn des § 19 Abs 1 UStG wird keine USt erhoben, d.h. sie müssen auch keine zahlen. Es wäre also auch der Satz „wenn Du Unternehmer im Sinn des UStG bist, musst Du USt bezahlen“ falsch. Muss man nämlich durchaus nicht immer.

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Ganz so blöde wie ich aussehe bin ich dann doch nicht…

Schöne Grüße

MM

Hallo,

aber ich kann doch auch an Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen eine Rechnung ohne ausgewiesene MwSt schreiben so lang ich im Jahr nicht über 17.500 Eur Umsatz/Jahr komme.
Oder?

Man kauft halt Brutto ein, und gibt es halt zu seinem Brutto weiter oder hab ich das falsch Verstanden??

Ich möchte mich demnächst auch nebenbei Selbsständig machen.

MfG

Sebastian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

aber ich kann doch auch an Vorsteuerabzugsberechtigte
Unternehmen eine Rechnung ohne ausgewiesene MwSt schreiben so
lang ich im Jahr nicht über 17.500 Eur Umsatz/Jahr komme.
Oder?

Ein Kleinunternehmer darf keine MwSt auf die Rechnung schreiben. - egal an wen er liefert.

Man kauft halt Brutto ein, und gibt es halt zu seinem Brutto
weiter oder hab ich das falsch Verstanden??

Stimmt.

Wann das eine oder andere Verfahren sinnvoller ist, wird hier diskutiert:
http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#mit_mehrwer…

MfG
JoKu