MASSEUR FREIBERUFLICH

Von: , Frage gestellt am So, 7. Sep 2008

Hallo!
Bin Masseur und will freiberuflich arbeiten!
Was brauche ich? Was muss ich machen? Wo soll ich hin gehen??
Ordnungsamt?
Finanzamt?
Versicherungen?
Muss ich Gewerbe anmelden?
Brauche ich Gewerbeschein?

Danke!
MfG llvll

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
    erste Frage

    "medizinischer" masseur oder Entspammungsmasseur.
    ersterer müsste noch zum Gesundheitsamt, um die Praxiseröffnung anzuzeigen, dafür aber kein GEewerbe anmelden.
    Gruß Susanne

    • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
      Re: erste Frage

      "medizinischer" masseur oder Entspammungsmasseur.
      ersterer müsste noch zum Gesundheitsamt, um die
      Praxiseröffnung anzuzeigen, dafür aber kein GEewerbe anmelden.
      Gruß Susanne
      Danke!!!
      Ja, ich ich bin med. Masseur und Bademeister!
      Ich will aber in verschidenen Praxis arbeiten als freiberufler!
      Paar Stunden da, paar Stunden woanders! Es ist leider schwer eine Vollzeitstelle zufinden!

      Gruss
      llvll

      • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
        Re^2: erste Frage


        Danke!!!
        Ja, ich ich bin med. Masseur und Bademeister!
        Ich will aber in verschidenen Praxis arbeiten als
        freiberufler!
        Paar Stunden da, paar Stunden woanders! Es ist leider schwer
        eine Vollzeitstelle zufinden!
        Hallo nochmal, ach so, springender freier Mitarbeiter also;-)
        Na dann sind die Praxen ja bereits gemeldetbeim GA (hoff ich mal), ich denke nicht dass du einen GEwerbeschein brauchst, da diese medizinischen BReieche ja freiberuflich sind. Also musst du nur beim Finanzamt die Aufnahme deiner selbstständigen Tätigkeit anmelden, dazu einen Bogen ausfüllen und kannst dann Stundenweise abrechnen oder dir eine eigene Preisliste gestalten was du pro Massage oder Moorpackungsvorbereitungen (die materilaien zahlt dann ja dein "Chef") etc. nehmen willst bzw. was ihr so vereinbahrt. Ich würde die Stundenweise Bezahlung vorziehen, es sei denn du beherrst eine spezielle MEthode, die sonst nicht angeboten würde, wo du quasi eher untermieter in der Praxis wärst oder zumindest eigene Patienten hast, die gerade deshalb kommen undnur von dir behandelt werden können.
        Aber wie ihr da die VErtrage gestaltet musst du mit den jeweiligen "Chef" ausmachen.
        Für den BEreich würde ich auf jedenfall eine BErufshaftpflichversicherung abschliessen, auch wenn die "Chefs" bei der Auftragsvergabe/"Anstellung" meinen dass sie dafür die Haftung übernehmen, im Schadensfall kann das schnell anders aussehen, und in dem Metier kannst du eben mal versehentlich einem PAtienten den letzten REst GEsundheit verhunzen.

        Gruß Susanne
        PS die "" sollen deutlich machen dass man in diesem Fal schon ein Arbeitnehmerähnliches VErhältnis eingeht und daher die entsprechenden Termini eigentlich nicht ganz korrekt sind

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Danke

          [MOD] Komplettzitat gelöscht

          Vielen Dank!
          Sie haben mir sehr geholfen!!!

          MfG
          llvll

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