Kleingewerbeanmeldung und Arbeitslos

Von: , Frage gestellt am Do, 22. Jan 2009
Hallo!

Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen...
Ich werde am 15. Februar arbeitslos (werde nach 2 Jahren Elternzeit gekündigt) und will mich mit einem Kleingewerbe "selbstständig" machen (nähen). Nun mein Berg von Fragen:

1. Muss ich mich selbst kranken- und rentenverischern? Ich denke, der Verdienst wird nicht mehr als 400 € betragen...
2. Muss ich das Ganze noch irgendwo anders (Handwerkskammer oder so) anmelden?
3. Ich müsste erstmal in die "Vorproduktion" gehen, bekomme ich dann ALG, da ich ja noch nichts verdiene?
4.Was muss ich noch beachten, bzw. was ist noch zu tun?

CIh war ja so naiv und dachte, ich hole mir einen Gewerbeschein und nähe erstmal fröhlich drauf los, aber dem ist ja scheinbar nicht so ;-)

Ganz lieben Dank schonmal im Voraus für Eure Hilfe!

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kleingewerbeanmeldung und Arbeitslos
    du must das kleingewerbe so oder so anmelden es sei denn ein anderer
    kennt es besser aber wenn es geht in der handelskammer ist billiger
    um die 1000 euro nach meiner meinung kentnissen aber erst gewerbe anmelden und dann zum arbeitsamt um förderung zu beantragen und
    an alles an fördermittel auszulohten

    handwerkskammer:1000,0 im jahr

    handelskammer :300,0 einmalig
    Anmeldungen
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    • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Kleingewerbeanmeldung und Arbeitslos
      Hallo,
      bei einem Kleingewerbe ist das erste Jahr der Mitgliedschaft bei der Kammer meistens unentgeltlich.

      Viele Grüße
      Belini
  2. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kleingewerbeanmeldung und Arbeitslos
    Hallo zurück
    1. Muss ich mich selbst kranken- und rentenverischern? Ich
    denke, der Verdienst wird nicht mehr als 400 € betragen...
    Das hängt (wie immer davon ab). Wenn du nur ganz wenig Stunden (15 Stunden die Woche) machst, bleibst du über die Agentur für Arbeit versichert. Wen du z.B. Gründungszuschuss beantragen willst, musst du dich in jedem Fall selbst versichern. 2. Muss ich das Ganze noch irgendwo anders (Handwerkskammer
    oder so) anmelden?
    I.d.R reicht die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt vor Ort aus.
    Diese melden das dann weiter an Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft,
    Finanzamt....

    Wenn deine Tätigkeit unter die Handwerksordnung fällt, wirst du automatisch Mitglied der Handwerkskammer. Eine Wahlmöglichkeit hast du hier eigentlich nicht. Gründer sind ggf. von den Beiträgen befreit oder zahlen weniger. Ein Meisterbrief ist bei Schneidern/Änderungsschneidern nicht mehr erforderlich. 3. Ich müsste erstmal in die "Vorproduktion" gehen, bekomme
    ich dann ALG, da ich ja noch nichts verdiene?
    Siehe Punkt 1. 4.Was muss ich noch beachten, bzw. was ist noch zu tun?
    Da kann ich dir empfehlen dein Vorhaben in den www.gruendungsstarter.de der Kfw-Mittelstandsbank einzugeben und
    an einen der angeschlossenen Kfw-Berater weiterzuleiten. Das ist
    i.d.R. kostenlos möglich.
    CIh war ja so naiv und dachte, ich hole mir einen
    Gewerbeschein und nähe erstmal fröhlich drauf los, aber dem
    ist ja scheinbar nicht so ;-)
    Bevor ich loslegen würde, würde ich auch mal mit dem Berater beim
    Arbeitsamt über eine mögliche Förderung reden. Vielleicht ist das
    ja interessant.
    Bitte

    Heinz
  3. Antwort von (abgemeldet) nach 9 Tagen 0 hilfreich
    Re: Kleingewerbeanmeldung und Arbeitslos
    Es gibt noch die Möglichkeit, Kunstgewerben/Handarbeiten etc. im kleinen Rahmen ohne weitere Anmeldungen herzustellen und zu veräußern.

    Vielleicht eine Möglichkeit, das ganze einfach mal anzutesten.
    Man kann auch so viel vorproduzieren, wie man will.
    Solange es nicht direkte Dienstleistungen mit evtl. "Garantie und Haftungsgeschichten" sind, würde ich erstmal den Weg wählen (Verkauf auf Flohmärkten ...)

    Dann sieht man auch, ob die Idee sich überhaupt wirtschaftlich vermarkten lässt.

    Gruß
    Penelope
    • Antwort von (abgemeldet) nach 10 Tagen 0 hilfreich
      Nachfrage: welche Anmeldungen?
      Hi ! ohne weitere Anmeldungen
      Könntest du das etwas näher ausführen. Ich finde auf Anhieb weder in der Gewerbeordnung noch im § 138 AO die von dir benannten Möglichkeit. Welche Anmeldungen also meinst du?

      BARUL76
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