Kleingewerbeanmeldung und Arbeitslos
Von: , Frage gestellt am Do, 22. Jan 2009
Hallo!
Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen...
Ich werde am 15. Februar arbeitslos (werde nach 2 Jahren Elternzeit gekündigt) und will mich mit einem Kleingewerbe "selbstständig" machen (nähen). Nun mein Berg von Fragen:
1. Muss ich mich selbst kranken- und rentenverischern? Ich denke, der Verdienst wird nicht mehr als 400 € betragen...
2. Muss ich das Ganze noch irgendwo anders (Handwerkskammer oder so) anmelden?
3. Ich müsste erstmal in die "Vorproduktion" gehen, bekomme ich dann ALG, da ich ja noch nichts verdiene?
4.Was muss ich noch beachten, bzw. was ist noch zu tun?
CIh war ja so naiv und dachte, ich hole mir einen Gewerbeschein und nähe erstmal fröhlich drauf los, aber dem ist ja scheinbar nicht so ;-)
Ganz lieben Dank schonmal im Voraus für Eure Hilfe!
Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen...
Ich werde am 15. Februar arbeitslos (werde nach 2 Jahren Elternzeit gekündigt) und will mich mit einem Kleingewerbe "selbstständig" machen (nähen). Nun mein Berg von Fragen:
1. Muss ich mich selbst kranken- und rentenverischern? Ich denke, der Verdienst wird nicht mehr als 400 € betragen...
2. Muss ich das Ganze noch irgendwo anders (Handwerkskammer oder so) anmelden?
3. Ich müsste erstmal in die "Vorproduktion" gehen, bekomme ich dann ALG, da ich ja noch nichts verdiene?
4.Was muss ich noch beachten, bzw. was ist noch zu tun?
CIh war ja so naiv und dachte, ich hole mir einen Gewerbeschein und nähe erstmal fröhlich drauf los, aber dem ist ja scheinbar nicht so ;-)
Ganz lieben Dank schonmal im Voraus für Eure Hilfe!
