PoetrySlam-Veranstalter freiberuflich/gewerblich

Von: , Frage gestellt am Di, 5. Okt 2010
Hallo,

wenn man regelmäßig (6x im Jahr) einen Poetry Slam "veranstalten" würde - ein Poetry Slam ist eine recht moderne Form der altbekannten Lesung, wobei hier verschiedene Poeten gegeneinander antreten und das Publikum per Applaus über den Gewinner entscheidet -, müsste dann ein (Neben-)Gewerbe angemeldet werden?
Die Voraussetzungen/Tätigkeiten wären:
Erstellung des künstlerischen Gesamtkonzept, d.h. Auswahl der einzuladenden Poeten, der Band im Rahmenprogramm, ggf. Entwicklung des Mottos unter dem die Veranstaltung steht. Darauf abgestimmt wäre eine Moderation zu entwickeln und eigene literarische Texte würden vom Moderator vorgetragen werden.

Ist dieses in eine bestehende freiberufliche Tätigkeit als Schriftsteller / Journalist zu integrieren oder wäre die Anmeldung eines (Neben-)Gewerbes von Nöten?

Gäbe es sonst noch irgendetwas zu beachten, falls in diesem Fall ein Gewerbe angemeldet werden müsste?

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Minuten 1 hilfreich
    Re: PoetrySlam-Veranstalter freiberuflich/gewerbli
    ist auf jeden fall gewerbe.

    evtl. kann es über ein kleingewerbe laufen...

    *duckundweg*
    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: PoetrySlam-Veranstalter freiberuflich/gewerb
      ist auf jeden fall gewerbe.

      evtl. kann es über ein kleingewerbe laufen...

      *duckundweg* __HIERBEI sollte es auch bleiben - schon mal überlegt was diese Antwort soll? HERR KOLLEGE!!
      • Antwort von (abgemeldet) nach 16 Stunden 2 hilfreich
        Ohje...
        Halt mal die Luft an, Frau Kollegin!
        Wenn man die Hintergründe nicht kennt, dann sollte man sich mit Urteilen zurückhalten.
        • Antwort von nach 17 Stunden 1 hilfreich
          Re: Ohje...
          Also liefe es in diesem Fall auf eine Einzelfallentscheidung nach Geprägetheorie hinaus?
          • Antwort von nach 19 Stunden 1 hilfreich
            Re^2: Ohje...
            Nein, es läuft darauf hinaus, dass manche Steuerberater tatsächlich Grottenolme sind, wie eine mir bekannte Steuerberaterin immer sagt...

            Eine freiberufliche Tätigkeit kann ich hier nicht erkennen-das ist gewerblich, und soweit Gewinn erzielt wird oder zumindest werden soll auch einkommensteuerlich relevant.
            Es ist peinlich genau darauf zu achten, die freiberufliche von der gewerblichen zu trennen.


Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!