Existenzgründung als vorher Nicht-Arbeitsuchender

Hallo,

an mich wurde folgender hypothetischer Fall herangetragen, bei dem ich auch nicht so recht weiter weiß.

Wir betrachten eine Ehepaar, welches sich mit dem Gedanken trägt sich selbstsändig zu machen, aber als zweites Standbein.

Der Mann war schon mal selbstständig, es hat aber nicht gereicht, um davon leben zu können. Nun ist er angestellt und überlegt, ob es sinnvoll ist, dass seine Frau ein Gewerbe gründet. Die Frau war bislang Hausfrau und nicht arbeitsuchend gemeldet.

Der hypothetische Plan sieht wie folgt aus:
Die Frau meldet ein Gewerbe an. Der voraussichtliche Umsatz soll bei etwa 2.000 EUR/ Monat liegen. Der Ehemann soll bei der Frau angestellt sein, als 400 EUR-Jobber. Neben den Lohnkosten des Mannes würden noch Miet- und Nebenkosten von ca. 300 EUR/ Monat entstehen.

Nun die Fragen:

  1. Welche Unternehmensform wäre hier die Richtige?
  2. Welche Versicherungen müssten bezahlt werden? (sicherlich private Krankenversicherung - gibt es hier eine für Kleingewerbetreibende?)
  3. Welche Steuern würden anfallen und welche davon als Vorauszahlung?
  4. Sind die Kosten für die Anstellung des Ehemanns absetzbar?

Das sind die Fragen, die mir unmittelbar eingefallen sind. Vielleicht habe ich aber auch ganz zentrale vergessen. Wenn dem so ist, gerne ergänzen.

Was würdet ihr dem hypothetischen Ehepaar raten? Lohnt sich die Anmeldung des Gewerbes oder lieber Finger weg?

VG
Nicole

Nun die Fragen:

  1. Welche Unternehmensform wäre hier die Richtige?

Einzelunternehmung! (klare Vorteile gegenüber Kleinunternehmer)
Die Kleinunternehmerregelung geht so nur lange gut bis die jährliche Umsatzgrenze überstiegen wird.

  1. Welche Versicherungen müssten bezahlt werden? (sicherlich
    private Krankenversicherung - gibt es hier eine für
    Kleingewerbetreibende?)

-KV + PV
Ich weiß nur das es eine für Existenzgründer (Einzelunternehmen) gibt. Vielleicht einfach mal bei der betroffenen KV anrufen! Freiwilliger beitrag in die gesetzliche wäre auch möglich.

  1. Welche Steuern würden anfallen und welche davon als
    Vorauszahlung?

Bei Einzelunternehmen:
-Umsatzsteuer
-Einkommenssteuer

Kleingewerbe: -keine Steuern

  1. Sind die Kosten für die Anstellung des Ehemanns absetzbar?

Bei Einzelunternehmen: denke ja, vielleicht mal einen Steuerberater fragen!

Das sind die Fragen, die mir unmittelbar eingefallen sind.
Vielleicht habe ich aber auch ganz zentrale vergessen. Wenn
dem so ist, gerne ergänzen.

Kann die Dame Existenzgründungszuschuss beantragen?

-Ja, einen Tag Arbeitslos melden danach das Gewerbe anmelden (Businessplan + Tragfähigkeitsbescheinigung nötig- ist aber auch so jedem zu empfehlen der sich selbstständig macht).

EGZ beträgt ALG1+300 Euro für 9 Monate und anschließend 300 Euro für 6 Monate

Was würdet ihr dem hypothetischen Ehepaar raten? Lohnt sich
die Anmeldung des Gewerbes oder lieber Finger weg?

Dem hypothetischen Paar würde ich es raten wenn:

  • sie Erfahrung in dieser Branche haben
  • sich nochmals genau Informieren (Agentur für Arbeit, evtl. Existenzgründerseminar, Steuerberater…)
  • der Existenzgründungszuschuss gewährt wird

Viel Erfolg!

Nun die Fragen:

  1. Welche Unternehmensform wäre hier die Richtige?

Einzelunternehmung! (klare Vorteile gegenüber
Kleinunternehmer)

Hi,
ich denke, hier wird einiges durcheinander geworfen: Auch wenn ein Unternehmer für die Umsatzsteuer die Kleinunterner Regelung gewählt hat, ist er ein Einzelunternehmer.
Den Gegensatz: „Keinunternehmer oder Einzelunternehmer“ gibt es nicht.

  1. Welche Steuern würden anfallen und welche davon als
    Vorauszahlung?

Bei Einzelunternehmen:
-Umsatzsteuer
-Einkommenssteuer

Kleingewerbe: -keine Steuern

Jemand, der ein kleines Gewerbe betreibt zahlt genau so Steuern, wie jemand, der ein großes Unternehmen betreibt. Wieviel, hängt von vielen Faktoren ab. Wieviel Kinder er hat, wieviel er insgesamt einnimmt und eben das ganze Programm.
Nur bei der Umsatzsteuer kann man eine Sonderregelung haben, wenn man unter einem gewissen Umsatz bleibt.

-Ja, einen Tag Arbeitslos melden danach das Gewerbe anmelden
(Businessplan + Tragfähigkeitsbescheinigung nötig- ist aber
auch so jedem zu empfehlen der sich selbstständig macht).

Genau, Geld verdienen tut man selbst - und die Gemeinschaft trickst man einfach aus.

Viel Erfolg!

Gruß
PW

Hallo,

mir stellen sich hier einige Fragen:

  1. Gründungszsuchuss: besteht überhaupt ein Anspruch der Ehefrau auf ALG1 oder ALG2? Sofern nein: keine Förderung (Gründungszuchuss/ Einstiegsgeld) möglich

  2. Soll der Ehemann neben seiner Anstellung auf 400-Euro-Basis tätig werden? Liegt hier die Erlaubnis des Arbeitgebers vor oder kann diese eingeholt werden? Dies ist in der Regel nicht der Fall, wenn sich das zu gründende Unternehmen in Konkurrenz zum Arbeitgeber befindet.

Viele Grüße

Michael Köhler

Hallo,

hoffe die auftretenden Fragen beantworten zu können.

  1. Gründungszsuchuss: besteht überhaupt ein Anspruch der
    Ehefrau auf ALG1 oder ALG2? Sofern nein: keine Förderung
    (Gründungszuchuss/ Einstiegsgeld) möglich

Die hypothetische Dame hat in den letzten Jahren nicht gearbeitet und war auch nicht arbeitssuchend gemeldet. Demnach hätte sie wohl allenfalls Anspruch auf ALG2, wenn Sie sich arbeitssuchend melden würde, oder?

  1. Soll der Ehemann neben seiner Anstellung auf 400-Euro-Basis
    tätig werden? Liegt hier die Erlaubnis des Arbeitgebers vor
    oder kann diese eingeholt werden? Dies ist in der Regel nicht
    der Fall, wenn sich das zu gründende Unternehmen in Konkurrenz
    zum Arbeitgeber befindet.

Ja, der Ehemann würde nebenher auf 400 EUR-Basis arbeiten. Der Arbeitgeber würde hierzu seine Erlaubnis geben, da es sich nicht um Konkurrenz handelt würden. Es würde sich vielmehr um eine Unternehmung handeln, die in der Wertschöpfungskette vorgelagert zum aktuellen Arbeitgeber agieren würde.

VG
nicre

Hallo,

hoffe die auftretenden Fragen beantworten zu können.

  1. Gründungszsuchuss: besteht überhaupt ein Anspruch der
    Ehefrau auf ALG1 oder ALG2? Sofern nein: keine Förderung
    (Gründungszuchuss/ Einstiegsgeld) möglich

Die hypothetische Dame hat in den letzten Jahren nicht
gearbeitet und war auch nicht arbeitssuchend gemeldet. Demnach
hätte sie wohl allenfalls Anspruch auf ALG2, wenn Sie sich
arbeitssuchend melden würde, oder?

wohl eher nicht, da der Ehemann ja ein Einkaommen hat.

  1. Soll der Ehemann neben seiner Anstellung auf 400-Euro-Basis
    tätig werden? Liegt hier die Erlaubnis des Arbeitgebers vor
    oder kann diese eingeholt werden? Dies ist in der Regel nicht
    der Fall, wenn sich das zu gründende Unternehmen in Konkurrenz
    zum Arbeitgeber befindet.

Ja, der Ehemann würde nebenher auf 400 EUR-Basis arbeiten. Der
Arbeitgeber würde hierzu seine Erlaubnis geben, da es sich
nicht um Konkurrenz handelt würden. Es würde sich vielmehr um
eine Unternehmung handeln, die in der Wertschöpfungskette
vorgelagert zum aktuellen Arbeitgeber agieren würde.

Sag das doch gleich: Es soll eine Scheinselbstständigkeit verschleiert werden. Mit freundlicher Unterstützung des Steuerzahlers, versteht sich.

Gruß

osmodius
(Der es aus verschiedenen Gründen richtig findet, daß man nicht selbstständig für seinen Arbeitgeber arbeiten darf.)

1 Like

Hallo,

ich teile als Steuerzahler ebenfalls die Abneigung gegen die Scheinselbstständigkeit, aber im vorliegenden hypothetischen Fall liegt diese keinesfalls vor.

Der AG des Ehemanns ist allenfalls Kleinkunde - wenn überhaupt - des neu zu gründenden Unternehmens, daher kann von Scheinselbstständigkeit nicht die Rede sein.

Konkret geht es in dem Fall um einen „Schrotthandel“ und der AG des Ehemanns ist eine Spedition, welche allenfalls gebrauchte Ersatzteile von dem Ehemann erwerben könnte, wobei dies eher unwahrscheinlich ist.

Danke für den Input. Werde es so weitergeben, aber den hypothetischen Eheleuten vermutlich tendenziell davon abraten.

Gruß
nicre